Urheberrechtsschutz Musterklauseln

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
Urheberrechtsschutz. Die Software sowie das elektronische Handbuch (Online-Hilfe und PDF-Dokument) sind urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Alle Rechte sind der Fiducia & GAD IT AG vorbehalten. Es werden keine Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte an der Software oder der zugehörigen Dokumentation oder Eigentum übertragen. Diese Dokumente und die Programme dürfen mit Ausnahme der nachfolgend eingeräumten und durch das Urheberrechtsgesetz gewährten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Lizenzgeber in Teilen oder im Ganzen auf irgendein elektronisches Medium oder in maschinenlesbarer Form vervielfältigt, geändert, angepasst oder übersetzt werden. Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Lizenznehmer hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Lizenznehmer jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. Der Lizenznehmer wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.
Urheberrechtsschutz. Die von uns gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Soft- ware kann Open-Source-Softwaretools enthalten. Diese unterliegen den jeweiligen produktspezifischen Open-Source-Lizenzbedingungen, die in der Software hinterlegt sind.
Urheberrechtsschutz. Aus urheberrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
Urheberrechtsschutz. Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der schriftlichen Arbeitsergebnisse zur bestimmungsgemäßen (vereinbarten) Verwendung. Eine anderweitige Verwendung – insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nichtsteuerliche Zwecke – bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers.
Urheberrechtsschutz. Der Sachverständige behält an die von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das vom Sachverständigen erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie jede andere Art der Verwendung sowie Textkürzungen oder -änderungen ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung gestattet.
Urheberrechtsschutz. I. Der VQC behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
Urheberrechtsschutz. Der Auftraggeber darf die für ihn gefertigten Prüfberichte und Gutachten sowie die ihm erteilten Auskünfte nur im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse darf nur in Form der erstellten Prüfberichte erfolgen. Der Prüfbericht darf ohne unsere Zustimmung nicht auszugsweise vervielfältigt werden.,
Urheberrechtsschutz. Der Vertragspartner stellt VERDER frei von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz bezüglich der Verletzung von möglichen Urheberrechten an den im Rahmen des Vertrages von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen usw.
Urheberrechtsschutz. Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehr- und Unterrichtsmaterial darf ohne Geneh- migung der vhs in keiner Weise verwertet, insbe- sondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öf- fentlich wiedergegeben werden.