Urheberrechtsschutz Musterklauseln

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.
Urheberrechtsschutz. Die Software sowie das elektronische Handbuch (Online-Hilfe und PDF-Dokument) sind urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Alle Rechte sind der Fiducia & GAD IT AG vorbehalten. Es werden keine Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte an der Software oder der zugehörigen Dokumentation oder Eigentum übertragen. Diese Dokumente und die Programme dürfen mit Ausnahme der nachfolgend eingeräumten und durch das Urheberrechtsgesetz gewährten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Lizenzgeber in Teilen oder im Ganzen auf irgendein elektronisches Medium oder in maschinenlesbarer Form vervielfältigt, geändert, angepasst oder übersetzt werden. Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Lizenznehmer hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Lizenznehmer jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. Der Lizenznehmer wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.
Urheberrechtsschutz. (1) Alle Leistungen von ventaSolutions (Angebote; Software; Kreativleistungen; Dokumentation; Designs; Prototypen; Entwürfe; Multimediawerke; etc.) stehen unter Schutz des Urheberrechts. (2) Jede Nachahmung des Gesamtwerks oder einzelner Teile ist unzulässig. (3) ventaSolutions kann die Nennung als Urheberrechtsinhaber verlangen. (4) Alle Werke dürfen nur für den vereinbarten Zweck und Umfang sowie für die vereinbarte Dauer verwendet werden. (5) Soweit Fremdsoftware Dritter dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ventaSolutions berechtigt, bezüglich dieser Software die Nutzungsbedingungen dieser Dritten zum Vertragsinhalt zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, in gleicher Weise auch die Regelungen der Nutzungsbedingungen der Dritten einzuhalten. (6) Jede Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer Zustimmung durch ventaSolutions. (7) Jede Änderung, sowie Vervielfältigung, des Werks bedarf einer Zustimmung durch ventaSolutions. (8) Ohne Zustimmung darf die Software oder die Layouts nicht dekompiliert, rückassembliert oder auf sonstige Weise in allgemein lesbare Form umgewandelt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software gleich welcher Art als Grundlage oder Bestandteil eigener Software/Veröffentlichungen, auch in anderer Sprache, zu nutzen. (9) Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software, das Produkt oder Bilder und Videos nicht länger genutzt, sondern muss vollständig vom System des Kunden entfernt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung. (10)ventaSolutions ist berechtigt, erstellte Werke und den Kunden (inklusive Logo) als Referenz sowohl im Online als auch im Offline-Geschäft zu präsentieren. (11)ventaSolutions ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software zu ändern (z.B. zur Korrektur von Fehlern oder zur sicherheitsrelevanten Aktualisierung), zu erweitern oder in sonstiger Weise weiter oder neu zu entwickeln. Der Kunde hat insoweit jedoch aus diesem Vertrag keinen entsprechenden Anspruch auf eine dieser Handlungen. (12)Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei ventaSolutions. (13)ventaSolutions kann grundsätzlich auf Werken des Kunden in geeigneter Weise auf sich selbst hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen. (14)Nutzungsrechte für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei ventaSolutions. Dies gilt auch für Leistungen, die n...
Urheberrechtsschutz. Die von uns gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Soft- ware kann Open-Source-Softwaretools enthalten. Diese unterliegen den jeweiligen produktspezifischen Open-Source-Lizenzbedingungen, die in der Software hinterlegt sind.
Urheberrechtsschutz. Aus urheberrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen und Kursen nicht gestattet sind. Für Veranstaltungen und für Kurse zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der volkshochschule stuttgart auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
Urheberrechtsschutz. Für die Leistungen des Steuerberaters gelten die Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erhält die erforderlichen Exemplare der Arbeitsergebnisse zur bestimmungsgemäßen (vereinbarten) Verwendung. Eine anderweitige Verwendung - insbesondere eine Weitergabe an Dritte für nichtsteuerliche Zwecke - bedarf der schriftlichen Einwilligung des Steuerberaters.
Urheberrechtsschutz. Die dem Kunden/Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Urheberrechtsschutz. Die von MKJ gelieferte Eigen- oder Fremd-Software ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Ergänzend gelten für in die Software integrierte Softwaretools die Lizenzbedingungen anderer Softwarehersteller wie bspw. von Microsoft (vgl. hierzu § 4 (1)).
Urheberrechtsschutz. Die von uns gelieferte Software ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Ergänzend gelten für in unsere Software integrierte Softwaretools die Lizenzbedingungen (z. B. EULA) anderer Softwarehersteller.
Urheberrechtsschutz. Der Auftraggeber darf die für ihn gefertigten Prüfberichte und Gutachten sowie die ihm erteilten Auskünfte nur im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses für eigene Zwecke verwenden. Die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse darf nur in Form der erstellten Prüfberichte erfolgen. Der Prüfbericht darf ohne unsere Zustimmung nicht auszugsweise vervielfältigt werden.,