Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht Musterklauseln

Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. (1) Für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München als Ge- richtsstand und Erfüllungsort vereinbart, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Hat ein gewerblich tätiger Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten München als Gerichtsstand und Erfüllungsort verein- bart.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 9.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts/CISG.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 1. Ist der Kunde Kaufmann, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Hannover. Dies gilt auch wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist. Die internationale
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 1. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfül- lungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtun- gen unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 16.1. Erfüllungsort für alle Leistungen von Kiesel und Zahlungen des Kunden ist Baienfurt.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz der Verkäu- ferin. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis nach unserer Xxxx Lübeck. Die Verkäuferin ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Wechsel und Scheck.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Sondervermögen des öffentlichen Rechts ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist. Wir haben das Recht, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht a. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Auftragnehmers in Augsburg oder Frankfurt am Main. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu erheben.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. 1. Sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der TEBIT Implants Technology GmbH und TEBIT Medical Devices GmbH alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. TEBIT ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Lieferanten zu klagen.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Köln vereinbart. Der Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Geschäftssitz des Anbieters. Es ist deutsches Recht anwendbar, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen.