Common use of Urheberrechtsschutz Clause in Contracts

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: Steuerberatungsrahmen Und Vergütungsvereinbarung, www.lorenztax.de, www.stb-klasen.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: www.wamser-diemer-steuerberatung.de, aldag-klindworth.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum Eigen- tum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung Ver- wendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: arps-steuerberater.de, arps-steuerberater.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: www.steuerkanzlei-ritzer.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum Eigenturm dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Steuerberaters in Textform Auftragnehmers zulässig.

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Samples: www.sobania.de

Urheberrechtsschutz. (1) Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger vorhe- riger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: wilde-edlich.com

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb au- ßerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

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Samples: www.steuer-recht-mueller.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters steuerlichen Beraters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen Arbeitsergeb- nissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters steuerlichen Beraters in Textform zulässig.

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Samples: www.steuerberatung-kogge.de

Urheberrechtsschutz. (1) Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger schriftli- cher Zustimmung des Steuerberaters in Textform Auftragnehmers zulässig.

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Samples: stb-straver.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters de r Steuerberatungsgesellschaft stellen dessen deren geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters der Steuerberatungsgesell- schaft in Textform zulässigz ulässig.

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Samples: www.dw-steuerberater.de

Urheberrechtsschutz. Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Steuerberaters in Textform Auftragnehmers zulässig.

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Samples: steuern-aalen.de