Ursprungsregeln und Zusammenarbeit der Verwaltungen Musterklauseln

Ursprungsregeln und Zusammenarbeit der Verwaltungen. Die Bestimmungen über die Ursprungsregeln und die Zusammenarbeit der Verwal- tungen sind in Anhang I angeführt.
Ursprungsregeln und Zusammenarbeit der Verwaltungen. 1. Die auf die Artikel 8, 16 und 17 anwendbaren Bestimmungen über die Ur- sprungsregeln und die Zusammenarbeit der Verwaltungen sind in Anhang I aufge- führt.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………