Ursprungsregeln und Zusammenarbeit der Verwaltungen. Die Bestimmungen über die Ursprungsregeln und die Zusammenarbeit der Verwal- tungen sind in Anhang I angeführt.
Ursprungsregeln und Zusammenarbeit der Verwaltungen. 1. Die auf die Artikel 8, 16 und 17 anwendbaren Bestimmungen über die Ur- sprungsregeln und die Zusammenarbeit der Verwaltungen sind in Anhang I aufge- führt.