US-Personen Musterklauseln

US-Personen. 21.1. Grundsätzlich bietet BTCS keine Dienstleistungen für US-Personen an. 21.2. Eine US-Person ist ein Bürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), eine Per- sonengesellschaft, ein Unternehmen, eine Gesell- schaft oder eine Vereinigung, die in den USA oder nach dem Recht der USA gegründet oder organi- siert ist, oder ein Nachlass, der kein ausländischer Nachlass ist, oder ein Treuhandvermögen, wenn ein Gericht in den USA die Oberaufsicht über die Verwaltung des Treuhandvermögens ausüben kann und eine oder mehrere US-Personen die Be- fugnis haben, alle wesentlichen Entscheidungen des Treuhandvermögens zu kontrollieren ("US-Per- son"). Eine in den USA ansässige Person ist eine Person, die nicht Staatsbürger der USA ist und die entweder den "Green Card"-Test oder den "Sub- stantial Presence"-Test für das Kalenderjahr erfüllt. 21.3. Der Kunde ist verpflichtet, BTCS mindestens 30 (dreissig) Kalendertage im Voraus schriftlich über alle gegenwärtigen oder zukünftigen Umstände zu informieren, die dazu führen könnten, dass der Kunde als US-Person eingestuft wird. Der Kunde sollte einen persönlichen Berater beiziehen, um seine mögliche Einstufung als US-Person zu beur- teilen.
US-Personen. Der Kunde erklärt gegenüber DEGIRO, dass es sich bei dem Kunden nicht um eine US-Person handelt. Natürliche und juristische Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig oder registriert sind oder anderweitig als „US-Bürger (US Citizen)“, „Dauerhaft in den USA = Allgemeine Geschäftsbedingungen von XXXXXX ISC20210127 Ansässige (permanent residents)“, „ansässiger Ausländer (resident alien)“ oder „US-Person“ gemäß der Definition in den Regeln und Vorschriften qualifiziert sind, sowie Einwohner anderer Länder, die das Angebot von Finanzdienstleistungen an ihre Bürger nicht oder nur eingeschränkt tolerieren, dürfen die Dienstleistungen von DEGIRO nicht in Anspruch nehmen. Solche Personen entschädigen DEGIRO hiermit für den Schaden, den DEGIRO durch die Verletzung dieses Verbots erleidet.
US-Personen. Der Kunde erklärt gegenüber DEGIRO, dass es sich bei dem Kunden nicht um eine US-Person handelt. Natürliche und juristische Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig oder registriert sind oder anderweitig als „US-Bürger (US Citizen)“, „Dauerhaft in den USA = Allgemeine Geschäftsbedingungen von XXXXXX flatex DEGIRO Bank Dutch Branch, die unter dem Namen DEGIRO handelt, ist die niederländische Niederlassung der flatexDEGIRO Bank AG. Die flatexDEGIRO Bank AG wird primär von der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Ansässige (permanent residents)“, „ansässiger Ausländer (resident alien)“ oder „US-Person“ gemäß der Definition in den Regeln und Vorschriften qualifiziert sind, sowie Einwohner anderer Länder, die das Angebot von Finanzdienstleistungen an ihre Bürger nicht oder nur eingeschränkt tolerieren, dürfen die Dienstleistungen von DEGIRO nicht in Anspruch nehmen. Solche Personen entschädigen DEGIRO hiermit für den Schaden, den DEGIRO durch die Verletzung dieses Verbots erleidet.
US-Personen. Natürliche und Rechtspersonen, die Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika sind, zu denen auch Personen zählen, die als „Citizen“, „Permanent Resident“, „Resident Alien“ oder „US Person“ gemäß Regulation S und in Rule 4.7 des US Commodity Exchange Act gelten sowie Bürger anderer Rechtsgebiete, welche die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen an ihre Staatsangehörige nicht oder nur begrenzt tolerieren, dürfen die Dienstleistungen von DEGIRO nicht in Anspruch nehmen und halten DEGIRO für etwaige Schäden schadlos, die DEGIRO aufgrund der Verletzung dieses Verbots entstehen.

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  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.