Verantwortlichkeiten des Kunden und verbotene Handlungen. (a) Wiedervermarktung der Software. Der Kunde wird folgende Nutzungen weder selbst vornehmen noch sie anderen gestatten: die Ausleihe, Publikation und Übertragung des Nutzungsrechts (ob durch Verkauf, Tausch, Schenkung, kraft Gesetzes oder anderweitig) an der Software als Ganzes oder in Teilen an oder für einen Dritten, und/ oder die Nutzung der Software als Servicebüro. (b) Übertragung der Software. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt oder soweit es nicht geltendes Recht erfordert, ist es dem Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SISW nicht gestattet, die Software als Ganzes oder in Teilen oder sonstige Rechte, die ihm nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumt werden, an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, verleihen, leasen, verkaufen, Unterlizenzen dafür zu vergeben oder sie auf sonstige Weise zu übertragen. (c) Reverse Engineering oder Änderungen der Software.
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