Verbote Musterklauseln

Verbote. Ein Reverse Engineering ist dem Kunden ebenso verboten wie die Rückübersetzung in andere Codeformen (Dekompilieren). Gleiches gilt für die Übersetzung oder Disassemblierung der Software oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software auszulesen. Das Verbot des Reverse Engineering oder der Änderungen der Software findet keine Anwendung, sofern dies dem Kunden nach geltendem Recht gestattet ist, d.h. unter anderem aufgrund der Richtlinie der EU-Richtlinie zur Software-Interoperabilität bzw. der sie in nationales Recht umsetzende Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten. Falls der Kunde eine gültige Lizenz zur Nutzung des SISW Knowledge Fusion-Produkts oder eines SISW Application Programming Interface (gemeinsam hier als „API’s“ bezeichnet) erworben hat, darf der Kunde die API’s nutzen, um Software ausschließlich für seinen internen Gebrauch im Zusammenhang mit der Software zu entwickeln. Der Kunde darf Software, die durch die Nutzung von API’s entwickelt wurde, nicht verkaufen, es sei denn, der Kunde ist als Mitglied des SISW Partner-Programms gesondert dazu ermächtigt. Der Kunde darf die Software anderweitig nicht modifizieren, verändern, adaptieren oder zusammenfügen.
Verbote. Wenn Sie die UPS Developer Kit APIs nutzen, werden Sie den Zugang zu einer UPS Developer Kit API nicht für die Nutzung durch einen Dritten unterlizenzieren. Demzufolge werden Sie keine Anwendung erstellen, die im Wesentlichen genauso wie die UPS Developer Kit API funktioniert und diese zur Nutzung durch Dritte anbieten oder die APIs nutzen, um Daten zu verarbeiten oder zu speichern, die den vom Außenministerium der USA verwalteten International Traffic in Arms Regulations unterliegen.
Verbote. Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot! • Das Mitführen von Tieren ist untersagt. • Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. • Die Werbung auf dem Fahrzeug darf weder entfernt noch überklebt werden. • Reisen nach Russland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Türkei, Serbien und in den Kosovo sowie Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. • Die Benützung des Fahrzeugs ist untersagt: o für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss beziehungsweise einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) stehen o für Lern- und Geländefahrten sowie die Teilnahme an Rennen und Motorsportveranstaltungen o für entgeltliche und/oder gewerbliche Personen oder Warentransporte aller Art o wenn es sich nicht im betriebsbereiten und den Verkehrsvorschriften entsprechendem Zustand befindet.
Verbote. Nicht gestattet ist: - übelriechende und gefährliche Stoffe aufzube- wahren; - Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen; - Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe etc.) im Haus- flur, im Treppenhaus und in den gemeinsam be- nutzten Räumen zu lagern; - das Ausschütteln und Werfen von Gegenständen aus Fenstern, von Terrassen und Xxxxxxxx - das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet. - das Rauchen im Treppenhaus und den allgemei- nen Räumen - das Musizieren vor 09.00 Uhr und nach 20.00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12.00 bis 13.30 Uhr. Es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu be- schränken. - Kellerabteile mit offenem Licht (Kerze, Petroleum- lampe etc.) zu betreten - der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühl- truhen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilli- gung durch den Vermieter; - das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und Xxxxxxxx aus; - lagern von Gegenständen auf den Balkonen; - Anbringen von Sattelitenschüsseln - Anbringen von Blumenkisten ausserhalb des Ge- länders; - die Beschattungsvorhänge auf den Balkonen bei Wind und Regen unbefestigt zu lassen. Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich rechtlichen Erlasse hingewiesen
Verbote. Zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung
Verbote. 11.1 Bestimmter Content oder bestimmte Trainingsleistungen können finanziellen Sanktionen, Exportkontrollgesetzen, Verordnungen und Anweisungen der Vereinigen Staaten oder anderer Länder unterliegen (zusammen „Restriktionen“). Sie dürfen Content oder Trainingsleistungen weder direkt noch indirekt an irgendeine Person, Dritte oder in Länder exportieren oder umleiten, wo solche Exporte oder Finanztransaktionen durch Restriktionen verboten sind.
Verbote. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals
Verbote. Maßnahmen, die die Bewirtschaftung durch den Waldbesitzer beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Insbesondere sind Einrichtungen und Wegeherstellungen auf die Erfor- dernisse der Bewirtschaftung einzustellen.
Verbote. 8.1. 1T Kunden, die 1T Spot Exchange nutzen, dürfen keine Orders erteilen, die zu einer Selbstausführung führen (d.h. derselbe 1T Kunde würde sowohl als Maker als auch als Taker für den Trade auftreten). Wenn zwei Orders zu einer Selbstausführung führen würden, wird die spätere Order abgelehnt.
Verbote. 1) Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 oder Gütern im Sinne des Art. 3 oder 4 geneh- migen, wenn der Transfer die Verpflichtungen dieses Vertragsstaats auf- grund von Massnahmen verletzen würde, die der Sicherheitsrat der Ver- einten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen beschlossen hat, insbesondere Waffenembargos.