Verbote. Ein Reverse Engineering ist dem Kunden ebenso verboten wie die Rückübersetzung in andere Codeformen (Dekompilieren). Gleiches gilt für die Übersetzung oder Disassemblierung der Software oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software auszulesen. Das Verbot des Reverse Engineering oder der Änderungen der Software findet keine Anwendung, sofern dies dem Kunden nach geltendem Recht gestattet ist, d.h. unter anderem aufgrund der Richtlinie der EU-Richtlinie zur Software-Interoperabilität bzw. der sie in nationales Recht umsetzende Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten. Falls der Kunde eine gültige Lizenz zur Nutzung des SISW Knowledge Fusion-Produkts oder eines SISW Application Programming Interface (gemeinsam hier als „API’s“ bezeichnet) erworben hat, darf der Kunde die API’s nutzen, um Software ausschließlich für seinen internen Gebrauch im Zusammenhang mit der Software zu entwickeln. Der Kunde darf Software, die durch die Nutzung von API’s entwickelt wurde, nicht verkaufen, es sei denn, der Kunde ist als Mitglied des SISW Partner-Programms gesondert dazu ermächtigt. Der Kunde darf die Software anderweitig nicht modifizieren, verändern, adaptieren oder zusammenfügen.
Verbote. 13.1 Personen im Geltungsbereich dieser Stadionordnung ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: - Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können; dies gilt insbesondere auch für Regenschirme; - Schutzwaffen bzw. -kleidung oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren; - Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; - Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material hergestellt sind; - sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Motorradhelme - Rucksäcke; - Taschen größer als DIN A4 (aus Sicherheitsgründen); - Feuerwerkskörper, Fackeln, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Rauchkerzen, Rauchbomben, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände; - mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente - der Betreiber behält sich Ausnahmen vor; - sämtliche Arten von Speisen und Getränken. Die Versorgung mit Speisen und Getränken zu angemessenen Preisen in der Arena wird sichergestellt. - Drogen; - Tiere (ausgenommen Dienst- und Blindenhunde); - Kinderwagen aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Evakuierung); - Trillerpfeifen; - Laser-Pointer; - Gasdruckfanfaren.
13.2 Folgende Fanutensilien sind pro Veranstaltung im Gästebereich der PreZero Arena (Block G und H) in der Regel erlaubt: - 2 Megaphone - 2 Trommeln (von unten offen oder einsehbar) - 10 Schwenkfahnen - 50 kleine Fahnen bis 1,50 m Stocklänge - 25 Doppelhalter - Zaunfahnen (solange Platz vorhanden) Die TSG behält sich vor, die Mitnahme von in der Regel erlaubten Gegenständen im Einzelfall ganz oder teilweise zu untersagen, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Im Falle einer solchen Maßnahme wird dies der Fanbetreuung der Gästemannschaft rechtzeitig mitgeteilt. Weitere Gegenstände, insbesondere auch für beabsichtigte Choreographien, sind mindestens 5 Tage vor einer Veranstaltung durch die Fanbetreuung der Gästemannschaft anzumelden. Alle Materialien müssen aus Sicherheitsgründen schwer entflammbar (B1) sein. Die Materialien sowie die entsprechenden Nach- weise müssen vor Zutritt in die PreZero Arena dem Kontroll-, Sicherheits- und/oder Ordnungsdienst oder Bediens...
Verbote. Wenn Sie die UPS Developer Kit APIs nutzen, werden Sie den Zugang zu einer UPS Developer Kit API nicht für die Nutzung durch einen Dritten unterlizenzieren. Demzufolge werden Sie keine Anwendung erstellen, die im Wesentlichen genauso wie die UPS Developer Kit API funktioniert und diese zur Nutzung durch Dritte anbieten oder die APIs nutzen, um Daten zu verarbeiten oder zu speichern, die den vom Außenministerium der USA verwalteten International Traffic in Arms Regulations unterliegen.
Verbote. Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot! • Das Mitführen von Tieren ist untersagt. • Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. • Die Werbung auf dem Fahrzeug darf weder entfernt noch überklebt werden. • Reisen nach Russland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Türkei, Serbien und in den Kosovo sowie Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. • Die Benützung des Fahrzeugs ist untersagt: o für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss beziehungsweise einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) stehen o für Lern- und Geländefahrten sowie die Teilnahme an Rennen und Motorsportveranstaltungen o für entgeltliche und/oder gewerbliche Personen oder Warentransporte aller Art o wenn es sich nicht im betriebsbereiten und den Verkehrsvorschriften entsprechendem Zustand befindet.
Verbote. Nicht gestattet ist: - übelriechende und gefährliche Stoffe aufzube- wahren; - Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen; - Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe etc.) im Haus- flur, im Treppenhaus und in den gemeinsam be- nutzten Räumen zu lagern; - das Ausschütteln und Werfen von Gegenständen aus Fenstern, von Terrassen und Xxxxxxxx - das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet. - das Rauchen im Treppenhaus und den allgemei- nen Räumen - das Musizieren vor 09.00 Uhr und nach 20.00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12.00 bis 13.30 Uhr. Es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu be- schränken. - Kellerabteile mit offenem Licht (Kerze, Petroleum- lampe etc.) zu betreten - der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühl- truhen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilli- gung durch den Vermieter; - das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und Xxxxxxxx aus; - lagern von Gegenständen auf den Balkonen; - Anbringen von Sattelitenschüsseln - Anbringen von Blumenkisten ausserhalb des Ge- länders; - die Beschattungsvorhänge auf den Balkonen bei Wind und Regen unbefestigt zu lassen. Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich rechtlichen Erlasse hingewiesen
Verbote. Maßnahmen, die die Bewirtschaftung durch den Waldbesitzer beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Insbesondere sind Einrichtungen und Wegeherstellungen auf die Erfor- dernisse der Bewirtschaftung einzustellen.
Verbote. 11.1 Bestimmter Content oder bestimmte Trainingsleistungen können finanziellen Sanktionen, Exportkontrollgesetzen, Verordnungen und Anweisungen der Vereinigen Staaten oder anderer Länder unterliegen (zusammen „Restriktionen“). Sie dürfen Content oder Trainingsleistungen weder direkt noch indirekt an irgendeine Person, Dritte oder in Länder exportieren oder umleiten, wo solche Exporte oder Finanztransaktionen durch Restriktionen verboten sind.
11.2 Sie stimmen zu, dass Sie für die Einholung gegebenenfalls benötigter Ausfuhr, Reexport oder Importlizenzen verantwortlich sind. Ferner versichern und gewährleisten Sie, dass Sie in keiner amtlichen Liste sogenannter „Denied Parties“ (Personen, mit denen Geschäfte verboten sind) genannt sind, hierzu gehört unter anderem auch die vom United States Office of Foreign Assets Control („OFAC“) geführte Liste der Specially Designated Nationals. Ferner versichern Sie, dass Sie kein Bürger oder Ansässiger eines Landes sind, gegenüber dem gemäß den OFACVerordnungen und Rechtsvorschriften oder gemäß den Export Administration Regulations des U.S. Bureau of Industry and Security Sanktionen oder Embargos bestehen. Sie bestätigen, dass Sie Content oder Trainingsleistungen nicht entgegen bestehenden Restriktionen an „Denied Parties“ oder in die von Restriktionen erfassten Länder oder an Staatsangehörige solcher Länder weiterleiten oder liefern.
11.3 Sie bestätigen, dass der Ihnen zur Verfügung gestellte Content oder Trainingsleistungen nicht für eine verbotene Nutzung verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial, Kernanlagen oder Kernwaffen; das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Raketen oder die Unterstützung von Raketenprojekten; und das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von chemischen oder biologischen Waffen.
Verbote. Zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung
(a) dürfen Sie Folgendes selbst nicht tun oder zulassen:
1) Kopien der Software zu einer Verwendung anfertigen, die nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist;
2) Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung der gesamten oder eines Teils der Software oder Übertragung oder Verteilung der gesamten oder eines Teils der Software;
3) Zugriff auf die Software oder ihre Nutzung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Transoft;
4) Nutzung von Hardware oder Software, um Verbindungen zu multiplexen oder zu bündeln, oder anderweitig mehreren Benutzern oder mehreren Computern oder Geräten den Zugriff oder die Nutzung der Software indirekt über ein lizenziertes Computergerät zu ermöglichen; und
5) autorisierten Nutzern zu erlauben, Konten, Login- oder Kennwortinformationen in Bezug auf Konten weiterzugeben.
(b) Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versandt, übertragen oder exportiert oder in irgendeiner Weise verwendet wird, die durch internationale Exportgesetze, Beschränkungen oder Vorschriften verboten ist, insbesondere bezogen auf „United States Export Administration Act“ oder andere Gesetze der Vereinigten Staaten (zusammen die „Exportgesetze“). Wenn die Software als exportkontrolliertes Element gemäß den Exportgesetzen identifiziert wird, erklären und garantieren Sie außerdem, dass Sie kein Bürger eines beschränkten oder anderweitig eingeschränkten Landes sind oder sich dort befinden und dass Ihnen nach den Exportgesetzen nicht anderweitig der Erhalt der Software untersagt ist. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten.
(c) Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Ihre Rechte an der Software zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen oder einen Teil der Software auf eine andere Person oder das Computergerät eines Unternehmens zu kopieren, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung zulässig. Sie können jedoch alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software dauerhaft auf eine andere Person oder Körperschaft übertragen, sofern Folgendes gilt: (a) Sie übertragen auch (i) diese Vereinbarung, (ii) die Seriennummer(n), die Software und jegliche andere Software oder Hardware, die mit der Software gebündelt, verpackt oder vo...
Verbote. 8.1. 1T Kunden, die 1T Spot Exchange nutzen, dürfen keine Orders erteilen, die zu einer Selbstausführung führen (d.h. derselbe 1T Kunde würde sowohl als Maker als auch als Taker für den Trade auftreten). Wenn zwei Orders zu einer Selbstausführung führen würden, wird die spätere Order abgelehnt.
8.2. Darüber hinaus ist es dir untersagt, Market-Making oder Marktmanipulation zu betreiben (dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: Front-Running, Wash-Trading, Spoofing, Layering, Churning und quote Stuffing oder Stink Bidding). Marktmanipulation jeglicher Art (einschließlich Handlungen auf der 1T Plattform oder außerhalb der 1T Plattform) ist streng verboten. Marktmanipulation ist jede Handlung, die von einem Marktteilnehmer oder einer Person, die in Absprache mit einem Teilnehmer handelt, vorgenommen wird, um:
8.2.1. andere Marktteilnehmer zu betrügen oder in die Irre zu führen;
8.2.2. den Preis oder das Handelsvolumen eines Krypto-Assets zu kontrollieren oder zu manipulieren; oder
8.2.3. einen der oben genannten Punkte zu unterstützen, fördern, erleichtern, finanzieren, befürworten oder unterstützen.
8.3. Wir verwenden keine Volatilitätsunterbrechung (Circuit Breaker) oder automatische Handelsstops basierend auf vorgegebenen Preisspannen. In Übereinstimmung mit Abschnitt 19 der Plattform AGB und Abschnitt 7 der Spot AGB kann 1T Niederlande oder der jeweilige 1T-Anbieter jedoch Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten, um die Marktintegrität im Einklang mit Abschnitt 7.3 zu gewährleisten.
Verbote. 1) Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 oder Gütern im Sinne des Art. 3 oder 4 geneh- migen, wenn der Transfer die Verpflichtungen dieses Vertragsstaats auf- grund von Massnahmen verletzen würde, die der Sicherheitsrat der Ver- einten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen beschlossen hat, insbesondere Waffenembargos.
2) Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 oder Gütern im Sinne des Art. 3 oder 4 geneh- migen, wenn dieser Transfer die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflich- tungen dieses Vertragsstaats verletzen würde, die sich aufgrund völkerrecht- licher Übereinkünfte, deren Vertragspartei er ist, insbesondere derjenigen betreffend den Transfer von oder den unerlaubten Handel mit konventio- nellen Waffen, ergeben.
3) Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 oder Gütern im Sinne des Art. 3 oder 4 geneh- migen, wenn er zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung Kenntnis davon hat, dass die Waffen oder Güter bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivil- personen, die als solche geschützt werden, oder anderen Kriegsverbrechen im Sinne völkerrechtlicher Übereinkünfte, deren Vertragspartei er ist, ver- wendet werden würden.