Verbote Musterklauseln
Verbote. Ein Reverse Engineering ist dem Kunden ebenso verboten wie die Rückübersetzung in andere Codeformen (Dekompilieren). Gleiches gilt für die Übersetzung oder Disassemblierung der Software oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software auszulesen. Das Verbot des Reverse Engineering oder der Änderungen der Software findet keine Anwendung, sofern dies dem Kunden nach geltendem Recht gestattet ist, d.h. unter anderem aufgrund der Richtlinie der EU-Richtlinie zur Software-Interoperabilität bzw. der sie in nationales Recht umsetzende Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten. Falls der Kunde eine gültige Lizenz zur Nutzung des SISW Knowledge Fusion-Produkts oder eines SISW Application Programming Interface (gemeinsam hier als „API’s“ bezeichnet) erworben hat, darf der Kunde die API’s nutzen, um Software ausschließlich für seinen internen Gebrauch im Zusammenhang mit der Software zu entwickeln. Der Kunde darf Software, die durch die Nutzung von API’s entwickelt wurde, nicht verkaufen, es sei denn, der Kunde ist als Mitglied des SISW Partner-Programms gesondert dazu ermächtigt. Der Kunde darf die Software anderweitig nicht modifizieren, verändern, adaptieren oder zusammenfügen.
Verbote. Zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung
(a) dürfen Sie Folgendes selbst nicht tun oder zulassen:
1) Kopien der Software zu einer Verwendung anfertigen, die nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist;
2) Rückentwicklung, Dekompilierung oder Disassemblierung der gesamten oder eines Teils der Software oder Übertragung oder Verteilung der gesamten oder eines Teils der Software;
3) Zugriff auf die Software oder ihre Nutzung nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Transoft;
4) Nutzung von Hardware oder Software, um Verbindungen zu multiplexen oder zu bündeln, oder anderweitig mehreren Benutzern oder mehreren Computern oder Geräten den Zugriff oder die Nutzung der Software indirekt über ein lizenziertes Computergerät zu ermöglichen; und
5) autorisierten Nutzern zu erlauben, Konten, Login- oder Kennwortinformationen in Bezug auf Konten weiterzugeben.
(b) Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Software nicht in ein Land versandt, übertragen oder exportiert oder in irgendeiner Weise verwendet wird, die durch internationale Exportgesetze, Beschränkungen oder Vorschriften verboten ist, insbesondere bezogen auf „United States Export Administration Act“ oder andere Gesetze der Vereinigten Staaten (zusammen die „Exportgesetze“). Wenn die Software als exportkontrolliertes Element gemäß den Exportgesetzen identifiziert wird, erklären und garantieren Sie außerdem, dass Sie kein Bürger eines beschränkten oder anderweitig eingeschränkten Landes sind oder sich dort befinden und dass Ihnen nach den Exportgesetzen nicht anderweitig der Erhalt der Software untersagt ist. Alle Rechte zur Nutzung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verfallen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten.
(c) Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Ihre Rechte an der Software zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen oder einen Teil der Software auf eine andere Person oder das Computergerät eines Unternehmens zu kopieren, es sei denn, dies ist gemäß dieser Vereinbarung zulässig. Sie können jedoch alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software dauerhaft auf eine andere Person oder Körperschaft übertragen, sofern Folgendes gilt: (a) Sie übertragen auch (i) diese Vereinbarung, (ii) die Seriennummer(n), die Software und jegliche andere Software oder Hardware, die mit der Software gebündelt, verpackt oder vo...
Verbote. 14.1 Während einer Veranstaltung ist Personen im Gel- tungsbereich dieser Hausordnung das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: - Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können; - Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Sub- stanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenom- men handelsübliche Taschenfeuerzeuge; - Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder split- terndem Material hergestellt sind; - sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer; - Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotech- nische Gegenstände, Laserpointer, Selfie-Sticks; - Handtaschen / Rucksäcke größer als das Format DIN A4; der jeweilige Veranstalter kann erweiterte Verbote aussprechen; - bei bestimmten Veranstaltungen kann die Mit- nahme von Taschen und Rucksäcken seitens des Veranstalters vollständig untersagt werden; - Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m oder deren Durch- messer größer als 3 cm ist (sofern nicht ausdrück- lich vom Veranstalter zugelassen); - großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größe- re Mengen von Papier, Tapetenrollen (sofern nicht ausdrücklich vom Veranstalter zugelassen); - mechanische und elektrisch betriebene Lärmin- strumente – der Betreiber/ Eigentümer behält sich Ausnahmen vor; - Gasdruckfanfaren; - Trillerpfeifen; - Drogen; - Tiere (ausgenommen Dienst- und Blindenhunde); - rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherr- lichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/ oder linksradikales Propagandamaterial; entspre- chendes gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremden- feindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminieren- der sowie rechts- und/ oder linksradikaler Tendenz aufweisen; der jeweilige Veranstalter kann erwei- terte Verbote aussprechen; - Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwe- cke der kommerziellen Nutzung oder Veröffentli- chung, sowie Zubehör (z.B. Fotokoffer, Stative), sofern keine Zustimmung des Veranstalters oder Betreibers vorliegt; - Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
14.2 Untersagt ist Personen im Geltungsbereich dieser Hausordnung weiterhin: - nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insb...
Verbote. Wenn Sie die UPS Developer Kit APIs nutzen, werden Sie den Zugang zu einer UPS Developer Kit API nicht für die Nutzung durch einen Dritten unterlizenzieren. Demzufolge werden Sie keine Anwendung erstellen, die im Wesentlichen genauso wie die UPS Developer Kit API funktioniert und diese zur Nutzung durch Dritte anbieten oder die APIs nutzen, um Daten zu verarbeiten oder zu speichern, die den vom Außenministerium der USA verwalteten International Traffic in Arms Regulations unterliegen.
Verbote. Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot! • Das Mitführen von Tieren ist untersagt. • Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. • Die Werbung auf dem Fahrzeug darf weder entfernt noch überklebt werden. • Reisen nach Russland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Türkei, Serbien und in den Kosovo sowie Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. • Die Benützung des Fahrzeugs ist untersagt: o für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss beziehungsweise einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) stehen o für Lern- und Geländefahrten sowie die Teilnahme an Rennen und Motorsportveranstaltungen o für entgeltliche und/oder gewerbliche Personen oder Warentransporte aller Art o wenn es sich nicht im betriebsbereiten und den Verkehrsvorschriften entsprechendem Zustand befindet.
Verbote. Folgendes ist nicht gestattet: - übelriechende und gefährliche Stoffe aufzubewahren - Abfälle aller Art in die Klosetts, Aborte und Was- serabläufe oder auf den Hof, den Vorplatz, die Strasse und das Trottoir zu werfen - Gegenstände aller Art (z.B. Schuhe, Möbel, unbe- nützte Fahrräder, etc.) im Hausflur, im Treppenhaus und in den gemeinsam benützten Räumen zu lagern - das Ausschütteln und Hinauswerfen von Gegenstän- den aus Fenstern, von Terrassen und Xxxxxxxx - das Ausklopfen von Teppichen im Treppenhaus und aus Fenstern ist nicht gestattet - das Rauchen im Treppenhaus und generell in den Allgemeinräumen der Liegenschaft ist nicht gestattet - das Musizieren vor 09:00 Uhr und nach 20:00 Uhr und während der Mittagszeit ab 12:00 bis 13:30 Uhr; - es ist auf maximal 1 Stunde am Tag zu beschränken - die Benützung von Waschmaschinen, Wäschetrock- nern etc. zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, und das starke laufenlassen von Wasser zwischen 22:00 und 06:00 Uhr - in der Wohnung Wäsche zu trocknen - Keller mit offenem Licht (Kerze, Petroleumlampe, usw.) oder brennenden Rauchwaren zu betreten - der Strombezug ab allgemeinem Zähler für Kühltru- hen, Maschinen usw. ohne schriftliche Bewilligung durch den Vermieter - das Füttern von Tieren und Vögeln von Fenstern und Xxxxxxxx aus - das Ausstellen von Rollläden und Sonnenstoren bei Regen, Schnee und Wind - das Grillieren mit Holz und Holzkohle auf Balkonen, Terrassen und Sitzplätzen - mit Petrol oder anderen Explosivstoffen anzufeuern Im Übrigen wird auf die jeweils geltenden öffentlich recht- lichen Erlasse hingewiesen.
Verbote. 11.1 Bestimmter Content oder bestimmte Trainingsleistungen können finanziellen Sanktionen, Exportkontrollgesetzen, Verordnungen und Anweisungen der Vereinigen Staaten oder anderer Länder unterliegen (zusammen „Restriktionen“). Sie dürfen Content oder Trainingsleistungen weder direkt noch indirekt an irgendeine Person, Dritte oder in Länder exportieren oder umleiten, wo solche Exporte oder Finanztransaktionen durch Restriktionen verboten sind.
11.2 Sie stimmen zu, dass Sie für die Einholung gegebenenfalls benötigter Ausfuhr, Reexport oder Importlizenzen verantwortlich sind. Ferner versichern und gewährleisten Sie, dass Sie in keiner amtlichen Liste sogenannter „Denied Parties“ (Personen, mit denen Geschäfte verboten sind) genannt sind, hierzu gehört unter anderem auch die vom United States Office of Foreign Assets Control („OFAC“) geführte Liste der Specially Designated Nationals. Ferner versichern Sie, dass Sie kein Bürger oder Ansässiger eines Landes sind, gegenüber dem gemäß den OFACVerordnungen und Rechtsvorschriften oder gemäß den Export Administration Regulations des U.S. Bureau of Industry and Security Sanktionen oder Embargos bestehen. Sie bestätigen, dass Sie Content oder Trainingsleistungen nicht entgegen bestehenden Restriktionen an „Denied Parties“ oder in die von Restriktionen erfassten Länder oder an Staatsangehörige solcher Länder weiterleiten oder liefern.
11.3 Sie bestätigen, dass der Ihnen zur Verfügung gestellte Content oder Trainingsleistungen nicht für eine verbotene Nutzung verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial, Kernanlagen oder Kernwaffen; das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Raketen oder die Unterstützung von Raketenprojekten; und das Design, die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von chemischen oder biologischen Waffen.
Verbote. Maßnahmen, die die Bewirtschaftung durch den Waldbesitzer beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Insbesondere sind Einrichtungen und Wegeherstellungen auf die Erfor- dernisse der Bewirtschaftung einzustellen.
Verbote. 1. Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 oder Gütern im Sinne des Artikels 3 oder 4 genehmigen, wenn der Transfer die Verpflichtungen dieses Vertragsstaats aufgrund von Mass- nahmen verletzen würde, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapi- tel VII der Charta der Vereinten Nationen beschlossen hat, insbesondere Waffenem- bargos.
2. Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 oder Gütern im Sinne des Artikels 3 oder 4 genehmigen, wenn dieser Transfer die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen dieses Vertragsstaats verletzen würde, die sich aufgrund völkerrechtlicher Übereinkünfte, deren Vertragspartei er ist, insbesondere derjenigen betreffend den Transfer von oder den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen, ergeben.
3. Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 oder Gütern im Sinne des Artikels 3 oder 4 genehmigen, wenn er zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Genehmigung Kenntnis davon hat, dass die Waffen oder Güter bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilpersonen, die als solche geschützt werden, oder anderen Kriegsverbrechen im Sinne völkerrechtlicher Übereinkünfte, deren Vertragspartei er ist, verwendet werden würden.
Verbote. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.