Verantwortung des Reisenden. 10.1. Der Passagier ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord die Anweisungen des Kapitäns und der Offiziere zu befolgen. Der Reisende akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kapitän und die Offiziere befugt sind, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück und alle persönlichen Gegenstände zu Sicherheitszwecken oder anderen rechtmäßigen Zwecken zu inspizieren. Der Reisende erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass er eine solche Untersuchung zulässt. 10.2. Der Reisende garantiert, dass er für diese Reise körperlich und geistig in der Lage ist. 10.3. Der Reiseveranstalter und / oder der Kapitän haben das Recht, das Einsteigen zu verweigern oder einen Reisenden von Bord zu verweisen, wenn dies aus Sicherheitsgründen für den Reisenden selbst, andere Reisende oder das Schiff erforderlich erscheint oder wenn nach Ansicht von Kapitäns das Verhalten des Passagiers den Komfort und die Freude anderer Passagiere an Bord gefährden oder beeinträchtigen könnte. 10.4. Kein Passagier darf Tiere jeglicher Art an Bord bringen. 10.5. Der Reiseveranstalter haftet einem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Klausel verstösst oder sie missachtet und jeder Reisende ist dem Reiseveranstalter gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Reiseveranstalter oder einem seiner Dienstleister durch einen solchen Verstoss oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte. 10.6. Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen der Kreuzfahrt für andere Reisende nicht mindern oder beeinträchtigen. 10.7. Passagiere dürfen keine Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen oder brennbare, verbotene, giftige oder gefährliche Substanzen oder Waren an Bord eines Schiffes bringen, die die Sicherheit anderer Passagiere oder des Schiffes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten. 10.8. Der Reisende haftet für Schäden, die dem Beförderer und / oder Reiseveranstalter und / oder einem Dienstleister eines Services entstehen, der Teil der Reise ist, weil der Reisende gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Insbesondere haftet der Reisende für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter sowie für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die der Reiseveranstalter, der Beförderer oder der Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zahlen muss.
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Samples: Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen
Verantwortung des Reisenden. 10.1. 18.1 Der Passagier Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord die den Anweisungen und Xxxxx- nungen des Kapitäns und der Offiziere zu befolgenfolgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und erklärt sich damit einverstandenstimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere befugt sinddas Recht und die Autorität haben, zu Sicherheits- oder anderen rechtmä- ßigen Zwecken jede Kabine, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück Bord sowie deren Eigentum und alle persönlichen Gegenstände sämtliche Gepäckstücke zu Sicherheitszwecken oder anderen rechtmäßigen Zwecken zu inspizieren. untersuchen.
18.2 Der Reisende erklärt sich stimmt hiermit ausdrücklich damit einverstandenzu, dass er eine solche Untersuchung zulässtzulassen wird.
10.2. Der 18.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste, Krankenversicherungskarten und anderen Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.
18.4 Jeder Reisende garantiert, dass er für diese Reise körperlich und geistig in der Lage istgeeignet zu sein.
10.3. 18.5 Der Reiseveranstalter und / Beförderer und/oder der Kapitän haben das Recht, das Einsteigen einem Reisenden die Einschiffung zu verweigern ver- weigern oder einen Reisenden von Bord seine Ausschiffung zu verweisenfordern, wenn dies bei dem es ihnen aus Sicherheitsgründen Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, andere Reisende die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich erscheint scheint oder wenn nach Ansicht von Kapitäns das Verhalten des Passagiers den Komfort Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und die Freude anderer Passagiere Vergnügens der anderen Reisenden an Bord gefährden oder beeinträchtigen darstellen könnte.
10.4. 18.6 Kein Passagier Reisender darf Waren oder Artikel gefährlicher Art oder Tiere jeglicher Art mit an Bord bringen. Von Rei- senden unerlaubt an Bord gebrachte Tiere können in Gewahrsam genommen werden und am nächsten Anlaufhafen auf Kosten des Reisenden an Land gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausgenom- men sind anerkannte Assistenzhunde laut Punkt 7.
10.518.7 Das Unternehmen und/oder der Beförderer ist im Fall von Verstoß oder Nichtbeachtung der Vor- schriften dieses Punkts 18. Der Reiseveranstalter haftet einem durch einen Reisenden keinem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Klausel verstösst oder sie missachtet haftbar und jeder Reisende ist dem Reiseveranstalter Unternehmen und/oder dem Beförderer gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen jegli- chen Verlust oder Schaden, der dem Reiseveranstalter Unternehmen und/oder dem Beförderer oder einem seiner Dienstleister ihrer Dienst- leister durch einen solchen Verstoss Verstoß oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte.
10.6. 18.8 Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen an der Kreuzfahrt für andere Reisende der anderen Reisenden nicht mindern beeinträchtigen oder beeinträchtigenmindern.
10.7. Passagiere 18.9 Die Reisenden dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens und/oder des Beförderers keine SchusswaffenFeuerwaffen, Munition, SprengstoffeSprengstoffe oder entflammbare, Drogen oder brennbaregiftige, verbotene, giftige illegale oder gefährliche Waren, Gegenstände oder Substanzen oder Waren an Bord eines Schiffes des Schiffs bringen, die die Sicherheit anderer Passagiere oder des Schiffes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.
10.8. 18.10 Der Reisende haftet für Schädenjeglichen Schaden, die der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und / und/oder Reiseveranstalter und / oder einem jeglichem Dienstleister eines Services entstehenServices, der Teil der Reise Bestandteil des Pauschalreiseangebots ist, weil der Reisende durch einen Verstoß des Reisenden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößtentsteht. Insbesondere haftet ist der Reisende haftbar für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen Verlet- zungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter sowie und auch für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die der Reiseveranstalterdas Unternehmen, der Beförderer oder der Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zu zahlen mussverpflichtet sein könnten.
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Samples: Buchungsbedingungen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortung des Reisenden. 10.1. 18.1 Der Passagier Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord die den Anweisungen und Anordnungen des Kapitäns und der Offiziere zu befolgenfolgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und erklärt sich damit einverstandenstimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere befugt sinddas Recht und die Autorität haben, zu Sicherheits- oder anderen rechtmäßigen Zwecken jede Kabine, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück Bord sowie deren Eigentum und alle persönlichen Gegenstände sämtliche Gepäckstücke zu Sicherheitszwecken oder anderen rechtmäßigen Zwecken zu inspizieren. untersuchen.
18.2 Der Reisende erklärt sich stimmt hiermit ausdrücklich damit einverstandenzu, dass er eine solche Untersuchung zulässtzulassen wird.
10.2. Der 18.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste, Krankenversicherungskarten und anderen Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.
18.4 Jeder Reisende garantiert, dass er für diese Reise körperlich und geistig in der Lage istzu sein.
10.3. 18.5 Der Reiseveranstalter und / Beförderer und/oder der Kapitän haben das Recht, das Einsteigen einem Reisenden die Einschiffung zu verweigern oder einen Reisenden von Bord seine Ausschiffung zu verweisenfordern, wenn dies bei dem es ihnen aus Sicherheitsgründen Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, andere Reisende die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich erscheint scheint oder wenn nach Ansicht von Kapitäns das Verhalten des Passagiers den Komfort Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und die Freude anderer Passagiere Vergnügens der anderen Reisenden an Bord gefährden oder beeinträchtigen darstellen könnte.
10.4. 18.6 Kein Passagier Reisender darf Waren oder Artikel gefährlicher Art oder Tiere jeglicher Art mit an Bord bringen. Von Reisenden unerlaubt an Bord gebrachte Tiere können in Gewahrsam genommen werden und am Reisenden Anlaufhafen auf Kosten des Reisenden an Land gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausge- nommen sind anerkannte Assistenzhunde.
10.5. Der Reiseveranstalter haftet einem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Klausel verstösst 18.7 Das Unternehmen und/oder sie missachtet und jeder Reisende ist dem Reiseveranstalter gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Reiseveranstalter oder einem seiner Dienstleister durch einen solchen Verstoss oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte.
10.6. Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen der Kreuzfahrt für andere Reisende nicht mindern oder beeinträchtigen.
10.7. Passagiere dürfen keine Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen oder brennbare, verbotene, giftige oder gefährliche Substanzen oder Waren an Bord eines Schiffes bringen, die die Sicherheit anderer Passagiere oder des Schiffes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.
10.8. Der Reisende haftet für Schäden, die dem Beförderer und / oder Reiseveranstalter und / oder einem Dienstleister eines Services entstehen, der Teil der Reise ist, weil der Reisende gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Insbesondere haftet der Reisende für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter sowie für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die der Reiseveranstalter, der Beförderer ist im Fall von Verstoß oder Nichtbeachtung der Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zahlen muss.Vorschriften dieses Punkts
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Samples: Buchungsbedingungen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortung des Reisenden. 10.1. 18.1 Der Passagier Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord die den Anweisungen und Xxxxx- nungen des Kapitäns und der Offiziere zu befolgenfolgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und erklärt sich damit einverstandenstimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere befugt sinddas Recht und die Autorität haben, zu Sicherheits- oder anderen rechtmä- ßigen Zwecken jede Kabine, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück Bord sowie deren Eigentum und alle persönlichen Gegenstände sämtliche Gepäckstücke zu Sicherheitszwecken oder anderen rechtmäßigen Zwecken zu inspizieren. untersuchen.
18.2 Der Reisende erklärt sich stimmt hiermit ausdrücklich damit einverstandenzu, dass er eine solche Untersuchung zulässtzulassen wird.
10.2. Der 18.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste, Krankenversicherungskarten und anderen Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.
18.4 Jeder Reisende garantiert, dass er für diese Reise körperlich und geistig in der Lage istgeeignet zu sein.
10.3. 18.5 Der Reiseveranstalter und / Beförderer und/oder der Kapitän haben das Recht, das Einsteigen einem Reisenden die Einschiffung zu verweigern ver- weigern oder einen Reisenden von Bord seine Ausschiffung zu verweisenfordern, wenn dies bei dem es ihnen aus Sicherheitsgründen Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, andere Reisende die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich erscheint scheint oder wenn nach Ansicht von Kapitäns das Verhalten des Passagiers den Komfort Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und die Freude anderer Passagiere Vergnügens der anderen Reisenden an Bord gefährden oder beeinträchtigen darstellen könnte.
10.4. 18.6 Kein Passagier Reisender darf Waren oder Artikel gefährlicher Art oder Tiere jeglicher Art mit an Bord bringen. Von Rei- senden unerlaubt an Bord gebrachte Tiere können in Gewahrsam genommen werden und am nächsten Anlaufhafen auf Kosten des Reisenden an Land gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausgenom- men sind anerkannte Assistenzhunde laut Punkt 7.
10.518.7 Das Unternehmen und/oder der Beförderer ist im Fall von Verstoß oder Nichtbeachtung der Vor- schriften dieses Punkts 18. Der Reiseveranstalter haftet einem durch einen Reisenden keinem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Klausel verstösst oder sie missachtet haftbar und jeder Reisende ist dem Reiseveranstalter Unternehmen und/oder dem Beförderer gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen jegli- chen Verlust oder Schaden, der dem Reiseveranstalter Unternehmen und/oder dem Beförderer oder einem seiner Dienstleister ihrer Dienst- leister durch einen solchen Verstoss Verstoß oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte.
10.6. 18.8 Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen an der Kreuzfahrt für andere Reisende der anderen Reisenden nicht mindern beeinträchtigen oder beeinträchtigenmindern.
10.7. Passagiere 18.9 Die Reisenden dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens und/oder des Beförderers keine SchusswaffenFeuerwaffen, Munition, SprengstoffeSprengstoffe oder entflammbare, Drogen oder brennbaregiftige, verbotene, giftige illegale oder gefährliche Waren, Gegenstände oder Substanzen oder Waren an Bord eines Schiffes des Schiffs bringen, die die Sicherheit anderer Passagiere oder des Schiffes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.
10.8. 18.10 Der Reisende haftet für Schädenjeglichen Schaden, die der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und / und/oder Reiseveranstalter und / oder einem jeglichem Dienstleister eines Services entstehenServices, der Teil der Reise Bestandteil des Pauschalreiseangebots ist, weil der Reisende durch einen Verstoß des Reisenden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößtentsteht. Insbesondere haftet ist der Reisende haftbar für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter sowie und auch für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die der Reiseveranstalterdas Unternehmen, der Beförderer oder der Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zu zahlen mussverpflichtet sein könnten.
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Verantwortung des Reisenden. 10.1. 18.1 Der Passagier Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord die den Anweisungen und Anordnungen des Kapitäns und der Offiziere zu befolgenfolgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und erklärt sich damit einverstandenstimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere befugt sinddas Recht und die Autorität haben, zu Sicherheits- oder anderen rechtmäßigen Zwecken jede Kabine, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück Bord sowie deren Eigentum und alle persönlichen Gegenstände sämtliche Gepäckstücke zu Sicherheitszwecken oder anderen rechtmäßigen Zwecken zu inspizieren. untersuchen.
18.2 Der Reisende erklärt sich stimmt hiermit ausdrücklich damit einverstandenzu, dass er eine solche Untersuchung zulässtzulassen wird.
10.2. Der 18.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste und anderen Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.
18.4 Jeder Reisende garantiert, dass er für diese Reise körperlich und geistig in der Lage istzu sein.
10.3. Der Reiseveranstalter und / 18.5 Das Unternehmen und/oder der Kapitän haben das Recht, das Einsteigen einem Reisenden die Einschiffung zu verweigern oder einen Reisenden von Bord seine Ausschiffung zu verweisenfordern, wenn dies bei dem es ihnen aus Sicherheitsgründen Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, andere Reisende die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich erscheint scheint oder wenn nach Ansicht von Kapitäns das Verhalten des Passagiers den Komfort Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und die Freude anderer Passagiere Vergnügens der anderen Reisenden an Bord gefährden oder beeinträchtigen darstellen könnte.
10.4. 18.6 Kein Passagier Reisender darf Waren oder Artikel gefährlicher Art oder Tiere jeglicher Art mit an Bord bringen. Von Reisenden unerlaubt an Bord gebrachte Tiere können in Gewahrsam genommen werden und am nächsten Anlaufhafen auf Kosten des Reisenden an Land gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde.
10.5. Der Reiseveranstalter haftet einem 18.7 Das Unternehmen ist im Fall von Verstoß oder Nichtbeachtung der Vorschriften dieses Artikels durch einen Reisenden keinem Reisenden gegenüber nicht, wenn er gegen Vorschriften dieser Klausel verstösst oder sie missachtet haftbar und jeder Reisende ist dem Reiseveranstalter Unternehmen gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Reiseveranstalter Unternehmen oder einem seiner Dienstleister durch einen solchen Verstoss Verstoß oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte.
10.6. 18.8 Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen an der Kreuzfahrt für andere Reisende der anderen Reisenden nicht mindern beeinträchtigen oder beeinträchtigenmindern.
10.7. Passagiere 18.9 Die Reisenden dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens keine SchusswaffenFeuerwaffen, Munition, SprengstoffeSprengstoffe oder entflammbare, Drogen oder brennbaregiftige, verbotene, giftige illegale oder gefährliche Waren, Gegenstände oder Substanzen oder Waren an Bord eines Schiffes des Schiffs bringen, die die Sicherheit anderer Passagiere oder des Schiffes in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.
10.8. 18.10 Der Reisende haftet für Schädenjeglichen Schaden, die der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und / und/oder Reiseveranstalter und / oder einem jeglichem Dienstleister eines Services entstehenServices, der Teil der Reise Bestandteil des Paketangebots ist, weil der Reisende durch einen Verstoß des Reisenden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößtentsteht. Insbesondere haftet ist der Reisende haftbar für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter sowie und auch für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die der Reiseveranstalterdas Unternehmen, der Beförderer oder der Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zu zahlen mussverpflichtet sein könnten.
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