Verantwortung für Angaben von Seiten Dritter Musterklauseln

Verantwortung für Angaben von Seiten Dritter. Die Emittentin bestätigt, dass, sofern Angaben von Seiten Dritter übernommen wurden bzw. werden, diese Angaben korrekt wiedergegeben wurden bzw. werden und nach Wissen der Emittentin und soweit für sie aus den von diesen Dritten veröffentlichten Angaben ersichtlich, nicht durch Auslassungen - unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Die Quellen der Informationen werden an der jeweiligen Stelle genannt, an der die Informationen verwendet werden.

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