Allgemeine Informationen zu den Wertpapieren Musterklauseln

Allgemeine Informationen zu den Wertpapieren. 1. Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen. Jeder den Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen verwendende Finanzintermediär hat auf seiner Internetseite anzugeben, dass er den Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen mit Zustimmung und gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmung gebunden ist.
Allgemeine Informationen zu den Wertpapieren