Verbotene Eigenmacht Musterklauseln
Verbotene Eigenmacht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
Verbotene Eigenmacht. Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
Verbotene Eigenmacht. Allgemeine HHV-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2023)
Verbotene Eigenmacht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein Bevollmäch- tigter oder Beauftragter von Ihnen diese Sachen durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.
