Verbotene Eigenmacht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsneh- mer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen durch verbo- tene Eigenmacht erlangt hat.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Verbotene Eigenmacht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen durch verbo- tene verbotene Eigenmacht erlangt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Verbotene Eigenmacht. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Schä- den an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter Bevollmächtig- ter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers diese Sachen geleast, gepachtet, ge- liehen, durch verbo- tene verbotene Eigenmacht erlangt hathat oder sie Gegenstand eines besonderen Ver- wahrungsvertrags sind.
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