Verbringung ins Ausland. Dem AN ist bekannt, dass die Verbringung von Unterlagen und Gegenständen aller Art in vielen Fällen einer Genehmigung z.B. nach dem Außenwirtschaftsgesetz bedarf. Der AN ist dafür verantwortlich, dass in den Fällen, in denen er eigene Unterlagen oder Gegenstände bzw. Unterlagen oder Gegenstände des AG ins Ausland verbringt, die Genehmigungsfähigkeit der Verbringung geprüft wird und - soweit nötig - sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften behält sich der AG die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für entstandene Schäden vor.
Appears in 10 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Consulting Agreement, Consulting Agreement
Verbringung ins Ausland. Dem AN ist bekannt, dass die Verbringung von Unterlagen und Gegenständen aller Art in vielen Fällen einer Genehmigung z.B. nach dem Außenwirtschaftsgesetz bedarf. Der AN ist dafür verantwortlich, dass in den Fällen, in denen er eigene Unterlagen oder Gegenstände Gegen- stände bzw. Unterlagen oder Gegenstände des AG ins Ausland verbringt, die Genehmigungsfähigkeit Genehmi- gungsfähigkeit der Verbringung geprüft wird und - soweit nötig - sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten einge- halten werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften behält sich der AG die Geltendmachung Geltentmachung von Ersatzansprüchen für entstandene Schäden vor.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verbringung ins Ausland. Dem AN ist bekannt, dass die Verbringung von Unterlagen und Gegenständen aller Art in vielen Fällen einer Genehmigung z.B. nach dem Außenwirtschaftsgesetz bedarf. Der AN ist dafür verantwortlich, dass in den Fällen, in denen er eigene Unterlagen oder Gegenstände bzw. Unterlagen oder Gegenstände des AG ins Ausland verbringt, die Genehmigungsfähigkeit der Verbringung geprüft wird und - soweit nötig - sämtliche erforderlichen er- forderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und alle einschlägigen Rechtsvorschriften Rechtsvor- schriften eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften behält sich der AG die Geltendmachung Geltendma- chung von Ersatzansprüchen für entstandene Schäden vor.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Verbringung ins Ausland. Dem AN ist bekannt, dass die Verbringung von Unterlagen und Gegenständen aller Art in vielen Fällen Fäl len einer Genehmigung z.B. nach dem Außenwirtschaftsgesetz bedarf. Der AN ist dafür verantwortlich, dass in den Fällen, in denen er eigene Unterlagen oder Gegenstände bzw. Unterlagen oder Gegenstände Ge- genstände des AG ins Ausland verbringt, die Genehmigungsfähigkeit der Verbringung geprüft wird und - soweit nötig - sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt und alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften behält sich der AG die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für entstandene Schäden vor.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen