Verbundüberschreitende Angebote Musterklauseln

Verbundüberschreitende Angebote. 12.1. Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg Das Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg wird im naldo grund- sätzlich auf allen in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Li- nienabschnitten nach den jeweils hierfür gültigen Beförderungsbedin- gungen der Deutschen Bahn AG (DB) anerkannt (siehe xxx.xxxx.xx); dies schließt auch die jeweils gültigen DB-Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet) ein.
Verbundüberschreitende Angebote. Im Falle einer nachfolgend dargestellten Anerkennung eines verbund- überschreitenden Angebots werden bei Einsatz eines Fahrzeugs mit geringer Beförderungskapazität (z. B. insbesondere bei Anmeldever- kehren bei Einsatz eines PKW oder eines PKW-ähnlichen Fahrzeugs) teilweise vorhandene Mitnahmeregelungen des verbundüberschrei- tenden Angebots dergestalt begrenzt, dass pro Fahrausweis eines verbundüberschreitenden Angebots keine Überschreitung der Beför- derungskapazität eintritt. Die nachfolgend dargestellte Anerkennung von verbundüberschreiten- den Angeboten erstreckt sich nicht auf die in Anlage 7 aufgeführte Anmeldeverkehre mit eingeschränkter Fahrausweisgültigkeit bzw. ge- sonderten Tarifbestimmungen. Auf in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitten werden Fahrausweise des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif) im Rahmen der bwtarif-Beförderungsbedingungen und bwtarif- Tarifbestimmungen anerkannt (siehe xxx.xxxxxxx.xx); dies betrifft insbesondere: ⮚ Relationsbezogene Einzelfahrausweise (Einfache Fahrt, Fahrkarte zur Weiterfahrt und Gruppenkarte, jeweils auch als Hin- und Rück- fahrt), ⮚ Kulturbahn-Tickets (im naldo jedoch nur auf der KBS 774 (RAB) gültig), ⮚ MetropolTagesTickets, ⮚ MetropolTagesTickets PLUS, ⮚ Baden-Württemberg-Tickets Tag, ⮚ Baden-Württemberg-Tickets Nacht, ⮚ Baden-Württemberg-Tickets Young ⮚ bwTAG ⮚ Kombitickets Europa-Park Rust, ⮚ Kombitickets Insel Mainau, ⮚ Kombitickets Landesmesse Stuttgart und ⮚ Xxxxxxx-Ferien-Tickets. Inhaber der von der Deutschen Bahn AG (DB) ausgegebenen Bahn- Card 100 sind berechtigt, in den Verbundtarif einbezogene Linien bzw. Linienabschnitte im Gebiet der Stadt Reutlingen sowie im Gebiet des Stadttarifs Tübingen (= Preisstufe 11, siehe Anlage 5A) zu beliebig häufigen Fahrten zu nutzen. Das Gebiet der Stadt Reutlingen ent- spricht der Gemarkung der Stadt Reutlingen einschließlich aller Teilor- te und einschließlich der Industriegebiete Xxxx Xxxx und Mahden. Mitnahmeregelungen der DB finden keine Anwendung. Es darf jedoch die Regelung von Nr. 3.3 Satz 3 angewendet werden. Die Kombinationen der BahnCard 100 mit Anschlussfahrscheinen (sie- he Nr. 5.15) ist nicht möglich. Ansonsten gelten die jeweils gültigen DB-Bedingungen für den Erwerb und Nutzung von BahnCards (BahnCard) sowie die jeweils gültigen DB-Bedingungen für den Internet-Verkauf von BahnCards (Internet).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.