Verbundüberschreitende Angebote Musterklauseln

Verbundüberschreitende Angebote. 12.1. Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg Das Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg wird im naldo grund- sätzlich auf allen in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Li- nienabschnitten nach den jeweils hierfür gültigen Beförderungsbedin- gungen der Deutschen Bahn AG (DB) anerkannt (siehe xxx.xxxx.xx); dies schließt auch die jeweils gültigen DB-Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet) ein.
Verbundüberschreitende Angebote. Im Falle einer nachfolgend dargestellten Anerkennung eines verbund- überschreitenden Angebots werden bei Einsatz eines Fahrzeugs mit geringer Beförderungskapazität (z. B. insbesondere bei Anmeldever- kehren bei Einsatz eines PKW oder eines PKW-ähnlichen Fahrzeugs) teilweise vorhandene Mitnahmeregelungen des verbundüberschrei- tenden Angebots dergestalt begrenzt, dass pro Fahrausweis eines verbundüberschreitenden Angebots keine Überschreitung der Beför- derungskapazität eintritt. Die nachfolgend dargestellte Anerkennung von verbundüberschreiten- den Angeboten erstreckt sich nicht auf die in Anlage 7 aufgeführte Anmeldeverkehre mit eingeschränkter Fahrausweisgültigkeit bzw. ge- sonderten Tarifbestimmungen. 12.1. nicht mehr belegt – 12.2. Fahrausweise des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif) 12.3. nicht mehr belegt – 12.4. BahnCard 100

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  • Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

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