City-Ticket Musterklauseln

City-Ticket. Fahrausweise der Deutschen Bahn AG (DB) mit aufgedrucktem (Hin- fahrt-)Zielbahnhof ⮚ Reutlingen (Hauptbahnhof, Reutlingen-West, Betzingen und Son- delfingen) oder ⮚ Tübingen (Hauptbahnhof, Tübingen West, Lustnau, Derendingen, Unterjesingen Mitte und Unterjesingen Sandäcker), die darüber hinaus auch mit dem Zusatz "+City" beim aufgedruckten Zielbahnhof versehen sind, berechtigen nach Ankunft am jeweiligen Zielbahnhof ⮚ an dem auf dem DB-Fahrausweis angegebenen Reisedatum bzw. ⮚ bei Fahrtunterbrechungen nur an dem Tag des letzten Zangenab- drucks auf dem Fahrausweis alle in den Verbundtarif einbezogene Linien bzw. Linienabschnitte bis Betriebsschluss (ggf. einschließlich Nachtverkehrslinien) zur Weiter- fahrt in Richtung auf das endgültige Fahrtziel entsprechend des Ziel- bahnhofs ⮚ entweder im Gebiet der Stadt Reutlingen (siehe Nr. 12.4 Satz 2.) ⮚ oder im Gebiet des Stadttarifs Tübingen (= Preisstufe 11, siehe Anlage 5A) einmalig zu nutzen. Bei Rückfahrkarten solcher Fahrausweise ist auch die Rückfahrt (ein- malige Fahrt am angegebenen Rückreisedatum bis Betriebsschluss (ggf. einschließlich Nachtverkehrslinien) zum Bahnhof im Gebiet der Stadt Reutlingen bzw. zum Bahnhof im Gebiet des Stadttarifs Tübin- gen) in allen in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienab- schnitten möglich. Fahrausweise der DB mit aufgedrucktem Startbahnhof ⮚ Reutlingen (Hauptbahnhof, Reutlingen-West, Betzingen und Son- delfingen) oder ⮚ Tübingen (Hauptbahnhof, Tübingen West, Lustnau, Derendingen, Unterjesingen Mitte, Unterjesingen Sandäcker), die darüber hinaus auch mit dem Zusatz "+City" beim aufgedruckten Startbahnhof versehen sind, berechtigen an dem auf dem DB-Fahrausweis angegebenen Reisedatum alle in den Verbundtarif einbezogene Linien bzw. Linienabschnitte bis Betriebsschluss (ggf. einschließlich Nachtverkehrslinien) zur Fahrt zum aufgedruckten Startbahnhof entsprechend des Startbahnhofs ⮚ entweder im Gebiet der Stadt Reutlingen (siehe Nr. 12.4 Satz 2) ⮚ oder im Gebiet des Stadttarifs Tübingen (= Preisstufe 11, siehe Anlage 5A) einmalig zu nutzen. Bei Rückfahrkarten solcher Fahrausweise ist auch die Rückfahrt (ein- malige Fahrt am angegebenen Rückreisedatum bis Betriebsschluss (ggf. einschließlich Nachtverkehrslinien) vom Bahnhof in das Gebiet der Stadt Reutlingen bzw. in das Gebiet des Stadttarifs Tübingen) in allen in den Verbundtarif einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitten möglich. Eine solche City-Ticket-Fahrtberechtigung bezieht sich auf alle Inha- ber des DB-...
City-Ticket a) Fernverkehrsfahrscheine mit und ohne BahnCard 25 und 50 b) BahnCard 100
City-Ticket. Das City-Ticket Angebot der DB wird im Stadtgebiet von Wilhelmshaven auf den Bussen der Stadtwerke- Verkehrsbetriebe Wilhelmshaven GmbH anerkannt Anlage 7 Bedienungsregularien AnrufBus im Landkreis Leer
City-Ticket. Das City-Ticket der DB gilt in Flensburg am Ankunftstag für eine einmalige Fahrt vom Ankunfts- bahnhof zu einer beliebigen innerhalb der Zone „Flensburg“ gelegenen Zielhaltestelle bzw. am Abreisetag für eine einmalige Fahrt von einer innerhalb der Zone „Flensburg“ gelegenen Haltestelle bis zum Abfahrtsbahnhof. Inhaber einer BahnCard 100 mit „+City“ Zusatz können die Buslinien innerhalb der Zone „Flensburg“ uneingeschränkt nutzen.
City-Ticket. In DB-Fahrkarten der Ticketkategorien Sparpreis, Flexpreis und Business Flex sowie in der BahnCard 100 ist die City-Ticket Option eingebunden. DB-Fahrkarten mit dem Aufdruck „Rostock+City“ (City-Ticket) berechtigen zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in der Zone Rostock.
City-Ticket. Mit BahnCard 25 und 50 oder über Großkundenrabatt 1. Klasse erworbene Einzelfahrkarten der DB, die für die Nutzung von IC/EC oder ICE-Zügen ausgestellt werden, über eine Distanz von mehr als 100 km lauten und den Zusatz „+City“ aufgedruckt haben, berechtigen am Start- und Zie- lort Freiburg in der Tarifzone A, einmalig alle Verbundverkehrsmittel (Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahn, S-Bahn, RB- und RE-Xxxx) zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt möglich. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt zur Fahrt zum Startbahnhof und zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof nach den jeweiligen Regelungen des City-Ticketbereichs. Für die Fahrt zum Startbahnhof gilt die Fahrberechtigung ausschließlich am ersten Gültigkeitstag der Fahrkarte. Für die Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof gilt die Fahrberechtigung am Tag des letzten DB-Zangenabdrucks auf der Fahrkarte. Ohne Zangenabdruck ist der erste Tag des Gültigkeitszeitraumes für die Hinfahrt maßgeblich. Wenn eine gültige Rückfahrkarte vorliegt, gilt die Fahrberechtigung bei der Rückfahrt für die Fahrt zum Startbahnhof der Rückfahrt und für die Fahrt vom Zielbahnhof der Rückfahrt zum endgültigen Fahrziel am auf dem Fahrschein angegebenen Rückfahrtdatum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf den Inhaber des DB-Fahrscheins. Inhaber der BahnCard100 sind berechtigt, in der Tarifzone A alle Verbundverkehrsmittel zu belie- big vielen Fahrten zu nutzen. Das City-Ticket wird nach den Bestimmungen der DB ausgegeben. Es gelten im Übrigen die ent- sprechenden Bestimmungen der Beförderungsbedingungen für Personen und Reisegepäck durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) in der jeweils gültigen Fassung.

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  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Zweck der Datenverarbeitung Wir nutzen personenbezogene Daten, um unsere Geschäftstätigkeiten auszuführen. Die Zwecke, für die wir Ihre personenbezogenen Daten oder die von anderen Personen nutzen, sind je nach dem Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, wie der Art von Kommunikationen zwischen uns und der von uns erbrachten Dienstleistungen, unterschiedlich. Personenbezogene Daten werden für andere Zwecke genutzt, wenn Sie ein Versicherungsnehmer sind, als wenn Sie ein Versicherter oder ein Anspruchsteller aus einer Versicherungspolice, ein kommerzieller Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Die wesentlichen Zwecke, für die wir personenbezogene Daten nutzen, sind: • mit Ihnen und anderen Personen zu kommunizieren, • Prüfungen durchzuführen und Entscheidungen zu treffen (automatisiert und nicht automatisiert, auch durch das Profiling von Personen) über: (i) die Bereitstellung und die Bedingungen einer Versicherung und (ii) die Begleichung von Forderungen und die Bereitstellung von Unterstützung und sonstigen Dienstleistungen, • Versicherungs-, Forderungs- und Unterstützungsdienstleistungen sowie sonstige Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die wir anbieten, wie Prüfung, Verwaltung, Begleichung von Forderungen und Streitbeilegung, • Ihre Teilnahmeberechtigung zu prüfen in Bezug auf Zahlungspläne und um Ihre Prämien und sonstigen Zahlungen zu bearbeiten, • die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, Mitarbeitertraining bereitzustellen und die Informationssicherheit zu wahren (zum Beispiel können wir zu diesem Zweck Anrufe aufzeichnen und überwachen), • Straftaten wie Betrug und Geldwäsche zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln und andere kommerzielle Risiken zu analysieren und zu verwalten, • Forschung und Datenanalysen durchzuführen, wie eine Analyse unseres Kundenstamms und sonstiger Personen, deren personenbezogene Daten wir erheben, um Marktforschung durchzuführen – einschließlich Kundenzufriedenheitsumfragen – und die Risiken zu beurteilen, denen unser Unternehmen ausgesetzt ist, dies jeweils im Einklang mit dem geltenden Recht (einschließlich der Einholung von Einwilligungen, wenn dies erforderlich ist), • gemäß Ihren angegebenen Präferenzen Marketinginformationen bereitzustellen (Marketinginformationen können Produkte und Dienstleistungen betreffen, die anhand Ihrer angegebenen Präferenzen von unseren externen Partnern angeboten werden). Wir können gemäß Ihren Präferenzen Marketingaktivitäten mithilfe von E-Mails, SMS- und sonstigen Textnachrichten, per Post oder Telefon ausführen, • Ihnen die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreibungen und ähnlichen Werbeaktionen zu ermöglichen und diese Aktivitäten zu verwalten. Für diese Aktivitäten gelten zusätzliche Bedingungen, die weitere Informationen darüber enthalten, wie wir Ihre personenbezogenen Daten nutzen und offenlegen, wenn dies hilfreich ist, um Ihnen ein vollständiges Bild darüber wiederzugeben, wie wir personenbezogene Daten erheben und nutzen. Diese Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig vor der Teilnahme an solchen Wettbewerben oder zum Beispiel Preisausschreibungen zur Verfügung stellen, • Ihr Besuchererlebnis zu personalisieren, wenn Sie die Digitalen Dienste von Markel nutzen oder Websites Dritter besuchen, indem wir Ihnen auf Sie abgestimmte Informationen und Werbung anzeigen, Sie gegenüber jedem identifizieren, dem Sie über die Digitalen Dienste von Markel Nachrichten zusenden, und die Veröffentlichung in sozialen Medien erleichtern, • unsere Geschäftstätigkeiten und unsere IT-Infrastruktur zu verwalten und dies im Einklang mit unseren internen Richtlinien und Verfahren, einschließlich derjenigen in Bezug auf Finanzen und Buchhaltung, Abrechnung und Inkasso, IT-Systembetrieb, Daten- und Website-Hosting, Datenanalysen, Unternehmensfortführung, Verwaltung von Unterlagen, Dokument- und Druckmanagement und Rechnungsprüfung, • Beschwerden, Feedback und Anfragen zu bearbeiten und Anfragen bezüglich der Einsichtnahme oder Korrektur von Daten oder der Ausübung sonstiger Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten zu bearbeiten, • geltende Gesetze und regulatorische Verpflichtungen einzuhalten (einschließlich Gesetzen und Vorschriften außerhalb des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), zum Beispiel Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Sanktionen und die Bekämpfung von Terrorismus, um gerichtlichen Verfahren und gerichtlichen Anordnungen nachzukommen und um Aufforderungen öffentlicher und staatlicher Behörden (einschließlich solcher außerhalb des Landes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet) Folge zu leisten, • gesetzliche Rechte zu begründen, durchzusetzen und zu verteidigen, um unsere Geschäftstätigkeiten und diejenigen unserer Konzernunternehmen und Geschäftspartner zu schützen und um unsere und Ihre Rechte, Privatsphäre, Sicherheit und unser und Ihr Eigentum sowie die Rechte, Privatsphäre, Sicherheit und das Eigentum unserer Konzernunternehmen und Geschäftspartner oder sonstiger Personen oder Dritter zu schützen, um unsere Bedingungen durchzusetzen und um verfügbare Abhilfemaßnahmen zu verfolgen und unsere Schäden zu begrenzen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Qualität und Dokumentation 1. Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Änderungen des Xxxxxx Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG HRA 361077 | Registergericht Stuttgart Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Für die Erstmusterprüfung wird auf die VDA-Schrift „Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen Produktionsprozess und Produktfreigabe PPF“, hingewiesen. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren. 2. Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie die Prüfmittel und - methoden zwischen dem Lieferanten und dem Besteller nicht fest vereinbart, ist der Besteller auf Verlangen des Lieferanten im Rahmen seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Möglichkeiten bereit, die Prüfungen mit ihm zu erörtern, um den jeweils erforderlichen Stand der Prüftechnik zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Besteller den Lieferanten auf Wunsch über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften informieren. Für weitergehende Informationen zu Mess- und Prüfprozessen wird auf die VDA-Schrift „Band 5 Prüfprozesseignung, Eignung von Messsystemen, Mess- und Prüfprozessen, Erweiterte Mess- unsicherheit, Konformitätsbewertung“ hingewiesen. 3. Bei den in den technischen Unterlagen oder durch gesonderte Vereinbarung besonders, zum Beispiel mit "D", gekennzeichneten Merkmalen hat der Lieferant darüber hinaus in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, wann, in welcher Weise und durch wen die Liefergegenstände bezüglich der besonderen Merkmale geprüft worden sind und welche Resultate die geforderten Qualitätstests ergeben haben. Die Prüfungsunterlagen sind mindestens fünfzehn Jahre aufzubewahren und dem Besteller bei Bedarf vorzulegen. Vorlieferanten hat der Lieferant im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten im gleichen Umfang zu verpflichten. Für die Dokumentation und Archivierung wird auf die VDA Schrift „Band 1 Dokumentation und Archivierung – Leitfaden zur Dokumentation und Archivierung von Qualitätsforderungen“ sowie auf die VDA-Schrift „Prozessbeschreibung besondere Merkmale (BM)“ hingewiesen. 4. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abgasbestimmungen o. ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Bestellers verlangen, erklärt sich der Lieferant auf Bitten des Bestellers bereit, ihnen in seinem Betrieb die gleichen Rechte einzuräumen und dabei jede zumutbare Unterstützung zu geben.

  • Art der Daten Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien: • Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail) • Name, Vorname der Benutzer • Vertragsstammdaten • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten • Nutzungs- und Verhaltensdaten (Metadaten) • Sprach- und Videoaufzeichnungen • Dokumente