Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bestimmungen. Für den Zusatzschutz Krebs Plus besteht kein separates Kün- digungsrecht. Ein Kinder-Bonus nach Abschnitt B der Allgemeinen Bedin- gungen für die Risikoversicherung nach Tarif E-RLP führt nicht zu einer Erhöhung der Leistung aus dem Zusatzschutz Krebs Plus.
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Vereinbarungen und Gültigkeit anderer Bestimmungen. Für den Zusatzschutz Krebs Plus besteht kein separates Kün- digungsrecht. Ein Kinder-Bonus nach Abschnitt B Nummer 3 der Allgemeinen Bedin- gungen Allgemei- nen Bedingungen für die Risikoversicherung nach Tarif E-RLP führt nicht zu einer Erhöhung der Leistung aus dem Zusatzschutz Zusatz- schutz Krebs Plus.
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