Ergänzende Bedingungen Musterklauseln

Ergänzende Bedingungen für den Zusatzschutz Krebs Plus zur Risikoversicherung 45
Ergänzende Bedingungen. Weitere durch technische, bauaufsichtliche, zulassungsrechtliche oder organisatorische Änderun- gen erforderliche Anforderungen bleiben vorbehalten. Die Stadt Hameln und der Konzessionär haben das Recht, die technischen Aufschaltbedingungen den Regeln der Technik anzupassen. Sich daraus ergebende notwendige Veränderungen und Kosten zur Aufschaltung von BMA an die Alarmübertragungsanlage trägt der Teilnehmer.
Ergänzende Bedingungen. Für jede zusätzliche Absicherung gibt es Ergänzende Bedingungen. Sie enthalten einige spezielle Regeln, die die Regeln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergänzen oder ersetzen.
Ergänzende Bedingungen. Diese Ergänzenden Bedingungen für Akademische Lizenzen („Akademische Bedingungen“) ergänzen den Endnutzerlizenzvertrag („EULA“) zwischen dem Kunden und SISW ausschließlich in Bezug auf die im Einzelvertrag als „ACAD“ („Akademische Produkte“) gekennzeichneten Produkte. Diese Akademischen Bedingungen stellen zusammen mit dem EULA und anderen entsprechenden Ergänzenden Bedingungen den Rahmenvertrag zwischen den Vertragsparteien dar („Rahmenvertrag“). Bei Widersprüchen haben diese Akademischen Bedingungen Vorrang vor anderen Ergänzenden Bedingungen, die wiederum Vorrang vor dem EULA haben.
Ergänzende Bedingungen. (1) Die in Teil 2 Ziffern 9, 10 und 12 genannten Bedingungen gelten auch für die Netznutzung. (2) Im Übrigen gelten ergänzend die Bedingungen von Teil 4 .
Ergänzende Bedingungen. Falls die Produkte ein Leitsystem umfassen, so gelten für das Leitsystem und die damit verbundenen Leistungen ausschließlich die zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten für die Lieferung von Leitsystemen und damit verbundenen Leistungen. Diese zusätzlichen Bedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Lieferbedingungen; Kopien können bei Bedarf beim Lieferanten angefordert werden.
Ergänzende Bedingungen. Finden auf das Anschlussobjekt die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Anwendung, gelten die in den Ziffern 1 bis 8 enthaltenen Regelungen für die Eigentümergemeinschaft unmittelbar und für die einzelnen Wohnungseigentümer entsprechend. • Den Eigentumsübergang und die Person des neuen Anschlussnehmers hat der bisherige Anschlussnehmer dem Netzbetreiber unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der bisherige Anschlussnehmer hat dem neuen Anschlussnehmer die am Ende des Netzanschlusses vorzuhaltende und vereinbarte Anmeldeleistung zu übermitteln. • Im Übrigen gelten die gemeinsamen Bedingungen gemäß Teil 4. Teil 2: Anschlussnutzung
Ergänzende Bedingungen. Diese Ergänzenden Bedingungen („Ergänzende Bedingungen“) finden auf eine Order Form über bestimmte SAP Cloud Services zwischen SAP und dem Auftraggeber Anwendung („Vereinbarung“), mit der der Auftraggeber SAP Edge Services, Cloud Edition, Standardversion und SAP Edge Services, Cloud Edition, Version für Unternehmen (wie in der Order Form aufgeführt, den „Cloud Service“) bezieht. Alle vorliegend geregelten Abweichungen zur Vereinbarung gelten ausschließlich für den hierin bezeichneten Cloud Service.
Ergänzende Bedingungen der SGEW zum Stromliefervertrag für Haushaltskunden über den Bezug von ortsnah erzeugtem Strom
Ergänzende Bedingungen. Neben den vorgenannten Bedingungen sind Bestandteile des FernwÄrmeversorgungsvertrages: ⮚ Die Preisliste vom 02.11.2011 (Anlage 1) ⮚ Bauskizze (Anlage 2, wird angefertigt und angefügt bei Abnahme der WÄrmeübergabestation) ⮚ Die Bestimmungen der àà 2-34 AVB FernwÄrmeV in der jeweils gültigen Fassung, die in den GeschÄftsrÄumen des Versorgers zur Einsichtnahme ausliegen, soweit nicht in diesem Vertrag Abweichungen bestimmt werden.