Verfahren bei Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse Musterklauseln

Verfahren bei Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Ver- wahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eingestellt und der Fonds abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds ab- züglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die Anleger ver- teilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprü- che auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Bei der Auflösung einer Anteilklasse erhalten die Anleger den Gegen- wert des an dem Auflösungstag letztmalig festgestellten Rücknahme- preises multipliziert mit dem jeweiligen Anteilbestand. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzei- ger und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft (www. xxxxx-xxxxxxx.xx) bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an ei- nen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätes- tens drei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Verfahren bei Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse. Mit dem Übergang des Verfügungsrechts über den Fonds auf die Verwahrstelle wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Fonds bzw. der Anteilklasse eingestellt und der Fonds bzw. die Anteilklasse abgewickelt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Fonds abzüglich der noch durch den Fonds zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten werden an die Anleger verteilt, wobei diese in Höhe ihrer jeweiligen Anteile am Fonds Ansprüche auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Die Gesellschaft erstellt auf den Tag, an dem ihr Verwaltungsrecht erlischt, einen Auflösungsbericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Spätestens drei Monate nach dem Stichtag der Auflösung des Fonds wird der Auflösungsbericht im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Während die Verwahrstelle den Fonds abwickelt, erstellt sie jährlich sowie auf den Tag, an dem die Abwicklung beendet ist, einen Bericht, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Diese Berichte sind ebenfalls spätestens drei Monate nach dem Stichtag im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Related to Verfahren bei Auflösung des Fonds sowie einer Anteilklasse

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.