Die Verwahrstelle Musterklauseln
Die Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erfüllt die Aufgaben, die ihr im Rahmen der Anwendung der geltenden Gesetze und Bestimmungen zufallen und mit denen sie vertraglich von der Verwaltungsgesellschaft beauftragt wurde. Sie muss insbesondere die Regelmäßigkeit der Entscheidungen der Verwaltungsgesellschaft des Portfolios überprüfen. Gegebenenfalls muss sie alle Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die sie als sachdienlich erachtet. Im Falle eines Rechtsstreits mit der Verwaltungsgesellschaft informiert sie die Autorité des Marchés Financiers.
Die Verwahrstelle. 1. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine einzige Verwahrstelle für den jeweiligen Fonds bestellt. Die Verwahrstelle für den jeweiligen Fonds wird im jeweiligen Sonderreglement bestimmt.
2. Die Verwahrstelle ist mit der Verwahrung der Vermögenswerte des jeweiligen Fonds beauftragt. Die Bestellung der Verwahrstelle ist im Verwahrstellenvertrag schriftlich vereinbart. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Rundschreiben, diesem Allgemeinen Verwaltungsreglement, dem jeweiligen Sonderreglement und dem jeweiligen Verwahrstellenvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung.
Die Verwahrstelle a) stellt sicher, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme, Auszahlung und Annullierung von Anteilen des Fonds gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß dem im Allgemeinem Verwaltungsreglement und Sonderreglement festgelegten Verfahren erfolgen;
b) stellt sicher, dass die Berechnung des Anteilwertes des Fonds gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß dem im Allgemeinen Verwaltungsreglement und Sonderreglement festgelegten Verfahren erfolgt;
c) leistet den Anweisungen der Verwaltungsgesellschaft Folge, es sei denn diese Anweisungen verstoßen gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften oder das Allgemeinen Verwaltungsreglement und Sonderreglement;
d) stellt sicher, dass bei Transaktionen mit Vermögenswerten des Fonds der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird;
e) stellt sicher, dass die Erträge des Fonds gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie dem Allgemeinen Verwaltungsreglement und Sonderreglement verwendet werden.
Die Verwahrstelle. Die Gesellschaft hat die State Street Bank International GmbH, handelnd durch ihre Zweigniederlassung Luxemburg, als Verwahrstelle im Sinne des Gesetzes von 2010 gemäß dem Verwahrstellenvertrag bestellt. Die State Street Bank International GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit eingetragenem Geschäftssitz in der Xxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, die beim Handelsregistergericht München unter der Nummer HRB 42872 eingetragen ist. Als Kreditinstitut wird sie von der Europäischen Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Die State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ist von der CSSF in Luxemburg als Verwahrstelle zugelassen und auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Die State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ist im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der Nummer B 148 186 eingetragen. Die State Street Bank International GmbH ist Mitglied der State Street Gruppe, deren Muttergesellschaft die State Street Corporation, ein börsennotiertes US-Unternehmen, ist.
Die Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die RBC Investor Services Bank S.A. als Verwahrstelle bestellt. Die Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrstelle können dieses Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen zu jedem beliebigen Zeitpunkt mittels schriftlicher Mitteilung der einen an die andere Partei beenden. Die Abberufung der Verwahrstelle durch die Verwaltungsgesellschaft ist nur zulässig, wenn eine neue Verwahrstelle, die in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Funktionen und Verantwortlichkeiten einer Verwahrstelle übernimmt. Weiterhin hat die Verwahrstelle auch nach Abberufung ihre Funktionen solange wahrzunehmen, bis die Übertragung ihrer Funktionen an die neue Verwahrstelle abgeschlossen ist. Im Falle einer Kündigung durch die Verwahrstelle ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, eine neue Verwahrstelle zu ernennen, welche die Funktionen und Verantwortung der Verwahrstelle gemäss diesen Vertragsbedingungen übernimmt. Auch in diesem Fall bleibt die Verwahrstelle in Funktion, bis das Fondsvermögen an die neue Verwahrstelle übertragen wurde. Das Fondsvermögen, d.h. alle flüssigen Mittel und Wertpapiere, wird von der Verwahrstelle für die Anteilinhaber des Fonds gehalten. Die Verwahrstelle kann, mit Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft, ihre Pflichten als Verwahrstelle gemäss Artikel 18bis des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 in seiner jeweils gültigen Fassung betreffend die Organismen für gemeinsame Anlagen (im Folgenden «OGA-Gesetz») wie folgt zu delegieren: (i) an Dritte, sofern es sich um andere Vermögenswerte handelt, und (ii) an Unterverwahrstellen, sofern es sich um Finanzinstrumente handelt. Zudem ist sie ermächtigt, bei diesen Unterverwahrstellen Konten zu eröffnen Die Verwahrstelle kann nur auf Auftrag der Verwaltungsgesellschaft und innerhalb des Rahmens dieser Vertragsbedingungen über das Fondsvermögen verfügen und für den Fonds Zahlungen an Dritte leisten. Ferner übt die Verwahrstelle sämtliche in Artikel 18 OGA-Gesetz vorgesehenen Funktionen aus. Die Verwahrstelle hat Anspruch auf eine Gebühr, die den banküblichen Ansätzen entspricht. Diese Gebühr wird von der Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden und zulasten des Fonds (siehe Artikel 10 dieser Vertragsbedingungen) gehenden Pauschalkommission bezahlt.
Die Verwahrstelle. Die Verwahrstelle ist ein Unternehmen mit beschränkter Haftung, das am 30. September 2008 in Belgien gegründet wurde. Das Hauptgeschäft der Verwahrstelle besteht im Asset Servicing für externe und interne Kunden der The Bank of New York Mellon- Gruppe. In Aufsichtsfragen untersteht die Verwahrstelle als be- deutendes Finanzinstitut der Regulierung und Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die National Bank of Belgium (NBB) und in Bezug auf Verhaltensregeln untersteht sie der Aufsicht der belgischen Financial Services and Markets Authority (FSMA). Sie wird in Bezug auf die Verhaltensregeln von der Central Bank of Ireland reguliert. Die Verwahrstelle ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von The Bank of New York Mellon („BNY Mellon“). BNY Mellon ist ein globales Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich auf die Unterstützung der Kunden konzentriert, ihre Finanzanlagen zu verwalten und zu betreuen, in 35 Ländern agiert und mehr als 100 Märkte bedient. BNY Mellon ist ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen für institutionelle Anleger, Unternehmen und vermögende Privatkunden und erbringt erstklassige Anlageverwaltung und Vermögensverwaltung, Vermögens-, Emittenten-, Clearing- und Treasurydienstleistungen durch ein weltweit agierendes kundenorientiertes Team. Zum 31. Xxxx 2021 belief sich das Anlagevermögen in Verwahrung und Verwaltung auf 41,7 Billionen USD und das Fondsvolumen auf 2,2 Billionen USD. Die Hauptaufgabe der Verwahrstelle besteht in der Erbrin- gung von Verwahrungs-, Aufsichts- und Anlagenüberprüfungsleis- tungen in Bezug auf die Vermögenswerte der Gesellschaft und der einzelnen Fonds im Einklang mit den Bestimmungen der Verord- nungen. Die Verwahrstelle erbringt außerdem Liquiditätsüberwa- chungsleistungen in Bezug auf die Cashflows und Zeichnungen der einzelnen Fonds. Die Verwahrstelle nimmt eine Reihe sonstiger Funktionen wahr, un- ter anderem:
(a) stellt sie sicher, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Rück- kauf und die Löschung von Anteilen der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Verordnungen und der Sat- zung durchgeführt werden,
(b) führt sie die Anweisungen des Fondsmanagers aus, so- weit diese nicht gegen die Verordnungen oder die Sat- zung verstoßen,
(c) untersucht sie in jedem Geschäftsjahr die Tätigkeit der Gesellschaft und erstattet Anteilinhabern darüber Be- richt,
(d) stellt sie sicher, dass der Wert der Anteile in Übereinstim- mung mit den Verordnungen und der Satzung berechnet wird,
(e) ...
Die Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Banque de Luxembourg X.X.xxx Sitz im Groß- herzogtum Luxemburg als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010, dem Verwahrstellenvertrag, diesem Verwaltungsreglement sowie dem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen).
Die Verwahrstelle. Die Gesellschaft hat die State Street Custodial Services (Ireland) Limited als Verwahrstelle gemäß Verwahrstellenvertrag bestellt. Die Verwahrstelle ist eine in Irland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Company). Die Hauptgeschäftstätigkeit der Verwahrstelle besteht in ihrer Aufgabe als Verwahrstelle für die Vermögenswerte von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Verwahrstelle untersteht der Aufsicht der Zentralbank. Die Verwahrstelle darf ihre treuhänderischen Pflichten nicht delegieren. Die Verwahrstelle fungiert als Verwahrstelle der Gesellschaft und muss dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Verwahrstellenvertrages einhalten. In dieser Eigenschaft hat die Verwahrstelle unter anderem folgende Pflichten:
Die Verwahrstelle. Das ICAV und der AIFM haben The Bank of New York Mellon SA/NV, Zweigniederlassung Dublin, gemäss dem Verwahrstellenvertrag als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des ICAV bestellt. Der Verwahrstellenvertrag unterliegt den Gesetzen von Irland. Die Verwahrstelle ist eine in Belgien am 30. September 2008 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company). Die Hauptgeschäftstätigkeit der Verwahrstelle ist das Asset Servicing, das sowohl für Dritte als auch für interne Kunden innerhalb der The Bank of New York Mellon-Gruppe erbracht wird. Die Verwahrstelle wird als bedeutendes Kreditinstitut von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Belgischen Nationalbank (BNB) in aufsichtsrechtlichen Fragen und unter der Aufsicht der belgischen Finanzmarktaufsicht (FSMA) bezüglich der Einhaltung von Wohlverhaltensregeln reguliert und beaufsichtigt. BNY Mellon ist ein globaler Finanzdienstleister, der seinen Schwerpunkt auf der Unterstützung von Xxxxxx bei der Verwaltung ihres Finanzvermögens hat, in 34 Ländern tätig ist und mehr als 100 Märkte bedient. In dieser Eigenschaft umfassen die Pflichten der Verwahrstelle unter anderem Folgendes:
Die Verwahrstelle. Gemäß dem Verwahrstellenvertrag hat die Verwahrstelle Anspruch auf eine täglich anfallende und monatlich nachträglich zahlbare Gebühr zu einem Jahressatz, der 0,0075 % des gesamten Nettoinventarwerts jedes Teilfonds zum letzten Bewertungszeitpunkt jedes Monats in Bezug auf den Treasury Fund und den U.S. Dollar Fund nicht übersteigt. Die Verwahrstelle hat außerdem Anspruch auf Erstattung gewisser Transaktionskosten und sonstiger Aufwendungen, die ihr bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des Verwahrstellenvertrags entstehen. Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Gebühren der Anlageberater verantwortlich und wird, wie im betreffenden Nachtrag beschrieben, diese aus den Gebühren zahlen, die an die Verwaltungsgesellschaft gezahlt werden.