Vergütung der Serviceleistungen, Kostenerstattung. 3.1. Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche Vergütung für die Serviceleistungen jeweils jährlich im Voraus mit Vertragsbeginn fällig und erstmalig innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsbeginn zu bezahlen.
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Vergütung der Serviceleistungen, Kostenerstattung. 3.1. Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche Vergütung für die Serviceleistungen jeweils jährlich im Voraus mit Vertragsbeginn fällig und erstmalig innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsbeginn zu bezahlen.
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Vergütung der Serviceleistungen, Kostenerstattung. 3.1. 3.1 Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche Vergütung für die Serviceleistungen jeweils jährlich quartalsweise im Voraus mit Vertragsbeginn fällig und erstmalig innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsbeginn zu bezahlen.
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Vergütung der Serviceleistungen, Kostenerstattung. 3.1. 3.1 Besteht keine abweichende Vereinbarung, ist die vereinbarte monatliche Vergütung für die Serviceleistungen jeweils jährlich quartalsweise im Voraus mit Vertragsbeginn fällig und erstmalig innerhalb von 10 Werktagen ab Vertragsbeginn zu bezahlen.
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