Common use of Vergütung des Aufsichtsrats Clause in Contracts

Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wurde mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 mit einer Mehrheit von 97,45% der Stimmen gebilligt und trat am 18. Mai 2023 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick über die Kernelemente des überarbeiteten Vergütungssystems sowie die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zum alten Vergütungssystem gegeben. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu finden. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziert. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 35.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten (EUR 70.000) und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) der festen Grundvergütung. Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und ESG- Ausschusses erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500 und Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält jeweils den doppelten Betrag der zusätzlichen Vergütung Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für ein volles Geschäftsjahr angehören oder die den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz oder eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss innehaben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme – gleich ob persönlich, telefonisch oder virtuell – an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 1.000 und an einer Sitzung seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner alle Auslagen und die auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat (Directors und Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) mit einer Gesamtprämie von bis zu EUR 30.000 abgeschlossen werden. Nachfolgend wird die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dargestellt.

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Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder Die Vergütung des Aufsichtsrats sowie ist durch die Höhe der Aufsichtsratsvergütung Satzung festgelegt, sie wurde mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüftWirkung zum 24. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 April 2010 neu gefasst. Sie entspricht mit einer Mehrheit von 97,45% der Stimmen gebilligt und trat am 18. Mai 2023 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick über die Kernelemente des überarbeiteten Vergütungssystems sowie die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zum alten Vergütungssystem gegeben. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu finden. <.. image(Ein BildEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktG offengelegten Ausnahme den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, das Text, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziert. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 35.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten (EUR 70.000) und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) der festen Grundvergütung. Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und ESG- Ausschusses erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500 und Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält jeweils den doppelten Betrag der zusätzlichen Vergütung Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für ein volles Geschäftsjahr angehören oder die indem sie insbesondere den Vorsitz oder und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz oder berücksichtigt und neben einer festen eine Mitgliedschaft erfolgsorientierte Vergütung sowie Zusatzvergütungen für die Tätigkeit des Vorsitzenden in einem Ausschuss innehabenAusschüssen vorsieht. Danach erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 90.000 €, erhalten sein Stellvertreter (falls zutreffend) jährlich eine zeitanteilige Vergütungfeste Vergütung in Höhe von 00.000 €. Darüber hinaus erhalten die Andere Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme – gleich ob persönlich, telefonisch oder virtuell – an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 1.000 und an einer Sitzung seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500jährlich 00.000 €. Für mehrere SitzungenAufsichtsratsmitglieder, die an einem Tag stattfindendem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlterhalten die Vergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner alle Jeder Vorsitzende eines Ausschusses erhält zusätzlich 00.000 €, jedoch höchstens eine Gesamtvergütung von 90.000 €. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern darüber hinaus die ihnen bei der Ausübung ihres Aufsichtsratsmandats entstehenden Auslagen und die sowie eine etwaige auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattetUmsatzsteuer. Zugunsten Die Aufsichtsratsmitglieder sind über eine erfolgsorientierte Vergütung potenziell auch am langfristigen Unternehmenserfolg beteiligt. Sie erhalten eine Vergütung in Höhe von je 0.000 €, höchstens jedoch 00.000 €, für jeden 0,01 €, um den der Mitglieder Gewinn je Aktie (definiert als Bilanzgewinn gemäß § 113 Absatz 3 AktG geteilt durch die Anzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über die Ausschüttung des Bilanzgewinns entscheidet) in dem Geschäftsjahr, für das die Vergütung ausgezahlt wird, den Betrag von 0,10 € je Aktie übersteigt. Eine solche Vergütung ist am Tag der Hauptversammlung, die über die Ausschüttung des Bilanzgewinns entscheidet, zur Zahlung fällig. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats kann eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011, jeweils aufgeteilt nach Fixum und erfolgsorientierten Komponenten, ist Bestandteil des Konzernanhangs (Directors und Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) mit einer Gesamtprämie von bis zu EUR 30.000 abgeschlossen werden. Nachfolgend wird die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dargestellt.siehe Abschnitt 4.8

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Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem für Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Gesellschafi festgelegt. Gemäß § 113 AktG soll die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschafi stehen. Die persönlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere an den Vorsitzenden, hinsichtlich ihrer Qualifikation und dem zeitlichen Aufwand haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Evotec geht davon aus, dass diese Entwicklung in Zukunfi anhalten wird und mit einem höheren Risiko und steigenden Hafiungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder einhergeht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats von Evotec haben Anspruch auf eine feste Vergütung sowie auf Auslagenerstattung. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Kodex werden die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden im Aufsichtsrat ebenso wie die Positionen als Vorsitzender oder Mitglied eines Ausschusses bei der Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder berücksichtigt. So erhält nach der Billigung durch die Hauptversammlung 2019 jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung in Höhe von 50 T€. Der Vorsitzende erhält 125 T€ und seine Stellvertreterin 60 T€. Die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten 10 T€ pro Ausschuss; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 25 T€. Für ihre im Jahr 2020 geleistete Arbeit erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Evotec SE 2020 die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wurde folgende Vergütung: VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS 2020 * Die Amtszeit endete mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 2020 ** Die Amtszeit begann mit einer Mehrheit von 97,45% der Stimmen gebilligt und trat am 18Hauptversammlung 2020 Gesamtvergütung in T€1) Xxxx. Mai 2023 in KraftXx. Nachfolgend wird ein Überblick über die Kernelemente des überarbeiteten Vergütungssystems sowie die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen XxXxxxxx XXxxxxxx 150 Xxxx. Xx. Xxxx Xxx-Xxxxxxxxx 70 Xxxxx Xxxxx** 32,5 Xx. Xxxxx XxXxxxx 50 XxXxxx Xxxxxxx 85 XxxxxxX XxxXxx* 27,5 Xx. XXxxxx XxXXxxxx 60 Es bestehen zum alten Vergütungssystem gegeben. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu finden. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder derzeitigen Zeitpunkt keine Beraterverträge mit aktuellen oder früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch Die Gesellschafi unterhält eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand Vermögensschadenhafipffiicht-Versicherung für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-Vorstandsmitglieder, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziert. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 35.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten (EUR 70.000) und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) der festen Grundvergütung. Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und ESG- Ausschusses erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500 und Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält jeweils den doppelten Betrag der zusätzlichen Vergütung die Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht Mitglieder des engeren Führungskreises sowie die Mitglieder der Geschäfisleitung von Tochtergesellschafien abgeschlossen. Die Kosten für ein volles Geschäftsjahr angehören oder die den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz oder eine Mitgliedschaft diese Versicherung in einem Ausschuss innehaben, erhalten eine zeitanteilige VergütungHöhe von 139 T€ (2019: 132 T€) wurden von der Gesellschafi getragen. Darüber hinaus erhalten Für die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme – gleich ob persönlich, telefonisch oder virtuell – an einer Sitzung des Aufsichtsrats wurde ein Sitzungsgeld von EUR 1.000 und an einer Sitzung seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500angemessener Selbstbehalt vereinbart. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner alle Auslagen und die auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat (Directors und Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) mit einer Gesamtprämie von bis zu EUR 30.000 abgeschlossen werden. Nachfolgend wird Vorstands steht die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern Höhe des vereinbarten Selbstbehalts im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dargestellt.Einklang mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Hamburg, den 16. Xxxx 2021 Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxx Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx

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Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der ALBIS Leasing AG festgelegt und beinhaltet eine Festvergütung, Sitzungsgeld (seit 1. Januar 2021) und angemessenen Auslagenersatz. Die Übernahme des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes und damit erhöhte Belastung und Verantwortung wird durch eine höhere Festvergütung berücksichtigt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist entsprechend der überwiegenden Marktpraxis bei börsennotierten Gesellschaften in Deutschland als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet. Erfolgsabhängige Bestandteile sind nicht enthalten. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine reine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und seiner unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Prüfungstätigkeit Rechnung zu tragen. Höhe und Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung stellen sicher, dass die Gesellschaft in der Lage ist, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die bestehende Vergütungsregelung berücksichtigt insbesondere auch die Empfehlung G.17 und die Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner geltenden Fassung. Daneben sind die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wurde mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass in eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (D&O-Versicherung) einbezogen, deren Prämien die ALBIS Leasing AG zahlt. Die D&O-Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit ab. Die Hauptversammlung 2023 mit einer Mehrheit von 97,45% der Stimmen gebilligt und trat am 18. Mai 2023 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick ALBIS Leasing AG hat über die Kernelemente Vergütung des überarbeiteten Vergütungssystems sowie Aufsichtsrats und die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zum alten Vergütungssystem gegeben. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist zugehörige Satzungsänderung zuletzt in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu findenam 2. <.. image(Ein BildJuli 2021 entschieden. Danach erhalten, das Textbeginnend mit dem Geschäftsjahr 2021, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der die Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist jeweils eine Jahresfestvergütung in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigtvon T€ 36. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie das Doppelte, der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrags, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziertjeweils zuzüglich Umsatzsteuer, sofern sie anfällt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung darüber hinaus ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 35.000€ 1.000 für jede Sitzungsteilnahme an einer Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung. Die Zahlung des Sitzungsgeldes erfolgt für maximal vier Sitzungen je Geschäftsjahr, die Teilnahme an weiteren Sitzungen ist mit der Jahresfestvergütung abgegolten. Ferner ersetzt die Gesellschaft jedem Mitglied des Aufsichtsrats seine angemessenen Auslagen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält Aufsichtsrat hat satzungsgemäß vier Mitglieder. Die gewährte Aufsichtsratsvergütung für das Jahr 2021 betrug T€ 199 (Vorjahr: T€ 155). Gewährte und geschuldete Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in T€ 2020 % 2021 Aufsichtsrat insgesamt Festvergütung 155 +18 183 Sitzungsgeld - +>100 16 Gesamtvergütung 155 +28 199 Amtierende Aufsichtsratsmitglieder: Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied seit 25.06.2020, Vorsitzender seit 02.07.2021) Festvergütung 14 +286 54 Gesamtvergütung 14 +314 58 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (Mitglied und stellv. Vorsitzender seit 25.06.2020) Festvergütung 22 +145 54 Gesamtvergütung 22 +164 58 Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxx (seit 25.06.2020) Festvergütung 14 +157 36 Gesamtvergütung 14 +186 40 Prof. Dr. Xxxx Xxxx (seit 03.12.2021) Sitzungsgeld - 0 Ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder: Xxxxx Xxxxxx (bis 25.06.2020) Festvergütung 14 -100 - Sitzungsgeld - - - Gesamtvergütung 14 -100 - Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx (bis 25.06.2020) Festvergütung 21 -100 - Sitzungsgeld - - - Xxxxxxxxxxxxxxx 00 -000 - Xxxxxxxx Xxxxxxxx (Vorsitzender bis 02.07.2021) Festvergütung 56 -36 36 Gesamtvergütung 56 -29 40 Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxxxxx (bis 25.06.2020) Festvergütung 14 -100 - Sitzungsgeld - - - Xxxxxxxxxxxxxxx 00 -000 - Xxx xxx Xxxxxxxxxxxx wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die ALBIS Leasing AG trägt die Prämien für den doppelten (EUR 70.000) Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit. Vergleichende Darstellung HGB-Ergebnis, durchschnittliche Mitarbeitervergütung und durchschnittliche Vergütung der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) der festen Grundvergütung. Mitglieder des Prüfungs-, Risiko- und ESG- Ausschusses erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500 und Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses erhält jeweils den doppelten Betrag der zusätzlichen Vergütung Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht für ein volles Geschäftsjahr angehören oder die den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz Aufsichtsratsmitglieder entwickelten sich im Aufsichtsrat oder den Vorsitz oder eine Mitgliedschaft Zeitverlauf wie folgt: in einem Ausschuss innehabenT€ HGB-Ergebnis Mitarbeiter- vergütung Vergütung Aufsichtsratsmitglieder 2018 3.184 61,6 35 % -67,7 +0,2 +8,6 2019 1.377 61,7 38 % +105,7 -2,4 +2,6 2020 2.832 60,2 39 % -65,9 +3,8 +28,2 2021 966 62,5 50 Auch bei diesem vertikalen Vergütungsvergleich nutzt die Gesellschaft teilweise die Übergangsvorschrift von § 26j Abs 2 Satz 2 EGAktG, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Darüber hinaus erhalten so dass die Mitglieder des Aufsichtsrats verpflichtenden Angaben für jede Teilnahme – gleich ob persönlich, telefonisch oder virtuell – an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 1.000 und an einer Sitzung seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner alle Auslagen und die auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat (Directors und Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) mit einer Gesamtprämie von bis zu EUR 30.000 abgeschlossen werden. Nachfolgend wird die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern insgesamt fünf Jahre erst im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dargestelltVergütungsbericht 2022 gemacht werden.

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Vergütung des Aufsichtsrats. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder Die Vergütung des Aufsichtsrats sowie ist in § 12 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Aufgrund der aktiengesetz- lichen Vorgaben ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Höhe Hauptversamm- lung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsvergütung Aufsichts- ratsmitglieder zu fassen. Die Hauptversammlung der LANXESS AG hat deshalb gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 19. Mai 2021 einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst. Das der Hauptversamm- lung vorgelegte System zur Vergütung der Aufsichtsrats- mitglieder wurde mit Unterstützung eines externen, unabhängigen Experten hinsichtlich der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass eine Anpassung notwendig ist, um die Angemessenheit und Wettbewerbsfähigkeit der Aufsichtsratsvergütung sicherzustellen Das überarbeitete Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2023 mit einer Mehrheit von 97,4599,91 % der abgegebenen Stimmen gebilligt und trat am 18. Mai 2023 in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick über die Kernelemente des überarbeiteten Vergütungssystems sowie die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen zum alten Vergütungssystem gegebenbeschlossen. Die detaillierte Beschreibung des überarbeiteten Vergütungssystems ist in der Einladung zur Hauptversammlung 2023 zu finden. <.. image(Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Display enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Mitglieder des Aufsichtsrats Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Beratung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 18 der Satzung geregelt. Die jeweilige Höhe der festen Vergütung berücksichtigt die konkrete Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Aufsichtsrats. So wird der höhere zeitliche Arbeitsaufwand des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch LANXESS AG erhal- ten eine höhere Grundvergütung angemessen berücksichtigt. Daneben wird auch der höhere zeitliche Aufwand für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält aufgrund des höheren Arbeitsaufwands sowie der zusätzlichen Verantwortung eine höhere zusätzliche Vergütung. Dabei wird zwischen dem Prüfungs-, Risiko- und ESG-Ausschuss und anderen Ausschüssen differenziert. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung jährliche Festvergütung in Höhe von EUR 35.000. 80 T€. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache der Festvergütung, sein Stellvertreter das Eineinhalbfa- che. Vorsitz und Mitgliedschaft in den doppelten (EUR 70.000) und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag (EUR 52.500) Aufsichtsratsaus- schüssen werden entsprechend dem DCGK gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die einem anderen Ausschuss als dem Nominierungsausschuss angehören, erhalten zusätzlich die Hälfte der festen GrundvergütungVergütung. Mitglieder des Prüfungs-Auf- sichtsratsmitglieder, Risiko- und ESG- Ausschusses die dem Nominierungsausschuss angehören, erhalten eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500 und Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche Vergütung in Höhe von EUR 5.000zusätzlich ein Achtel der festen Vergütung. Der Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses Prüfungsausschusses erhält jeweils den doppelten Betrag zusätzlich eine weitere Hälfte der zusätzlichen Vergütung Mitglieder des Aufsichtsratsfesten Vergü- tung. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem anderen Aus- schuss als dem Aufsichtsrat nicht für ein volles Geschäftsjahr angehören oder die Prüfungsausschuss den Vorsitz oder führen, erhalten zusätzlich ein Viertel der Festvergütung. Für die Mitgliedschaft in dem gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Ausschuss und für den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz oder eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss innehaben, erhalten eine zeitanteilige VergütungNomi- nierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Darüber hinaus erhalten Insgesamt erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats jedoch maximal das Dreifache der Festvergütung. Die LANXESS AG bezieht die Mitglieder des Aufsichtsrats Aufsichts- rats des LANXESS Konzerns in eine Vermögenshaft- pflichtversicherung (D&O) ein. Vorteile für jede Teilnahme – gleich ob persönlich, telefonisch persönlich erbrachte Leistungen hat im Berichtszeitraum keines der Aufsichtsratsmitglieder erhalten. Kredite oder virtuell – an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 1.000 und an einer Sitzung seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 500Vorschüsse wurden den Aufsichts- ratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner alle Auslagen und die auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats kann eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsrat (Directors und Officers Liability Insurance - D&O-Versicherung) mit einer Gesamtprämie von bis zu EUR 30.000 abgeschlossen werden. Nachfolgend wird Die nachfolgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern Mitgliedern des Aufsichtsrats im abgelau- fenen Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Feste Vergütung LANXESS AG in € in % Vergütung der Ausschusstätigkeit LANXESS AG in € in % Sitzungsgeld in € in % Feste Vergütung LANXESS Deutschland GmbH in € in % Gesamt- vergütung in € Xx. Xxxxxxxx X. Wolfgruber, Vorsitzender 240.000 91 0 19.500 7 5.000 2 264.500 Xxxx Xxxxxxxx, stellv. Vorsitzender 120.000 67 40.000 22 15.000 8 5.000 3 180.000 Xxxx xxx Xxxxx 80.000 43 80.000 43 21.000 11 5.000 3 186.000 Xxxxxx Xxxxxxxx 80.000 57 40.000 28 15.000 11 5.000 4 140.000 Xxxxxx Xxxxxxx (ausgeschieden am 30. September 2021) 59.836 57 29.918 29 10.500 10 3.740 4 103.994 Xxxxxxx Xxxxx 80.000 57 40.000 28 15.000 11 5.000 4 140.000 Dr. Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxxx 80.000 57 40.000 28 15.000 11 5.000 4 140.000 Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx 80.000 85 0 9.000 10 5.000 5 94.000 Xxxxxx Xxxxx 80.000 44 80.000 44 15.000 8 5.000 2 180.000 Xxxxxxxx X. Xxxxx 00.000 00 50.000 32 19.500 13 5.000 3 154.500 Xxxx Xxxxxxx (eingetreten am 1. Oktober 2021) 20.164 65 6.466 21 3.000 10 1.260 4 30.890 Xxxxxxx Xxxxxxx 80.000 57 40.000 28 15.000 11 5.000 4 140.000 Xxxx X. Xxxxxxx 80.000 52 50.000 32 19.500 13 5.000 3 154.500 VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER ERTRAGSENTWICKLUNG SOWIE DER VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DER ARBEITNEH- MERINNEN UND ARBEITNEHMER, DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die relative Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichts- ratsmitglieder der Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie ausgewählten Ertragskennzahlen des LANXESS Konzerns bzw. der LANXESS AG der letzten fünf Jahre gegenüber. Für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.. Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Vollzeit- äquivalenzbasis wird auf die Gruppe der Beschäftigten der deutschen Konzerngesellschaften abgestellt. Zur Gruppe der Beschäftigten in Deutschland gehören alle aktiven unbefristeten tariflichen und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive der oberen Führungsebene unter dem Vorstand sowie die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter in bezahlter Abwesenheit. Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst die feste Jahresvergütung (ohne wiederkehrende Bezüge) sowie jegliche dem Geschäfts- jahr zuzurechnenden variablen Vergütungsbestandteile. Die Ermittlung der Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht damit im Grundsatz der der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats und steht somit im Einklang mit der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresüber- schusses der LANXESS AG und anhand der zentralen Steuerungsgröße des LANXESS Konzerns, des EBITDA vor Sondereinflüssen, dargestellt. Veränderung 2018 ggü. 2017 in % Veränderung 2019 ggü. 2018 in % Veränderung 2020 ggü. 2019 in % Veränderung 2021 ggü. 2020in % EBITDA vor Sondereinflüssen (Mio. €) –21 0 –15 17 Jahresüberschuss LANXESS AG (Mio. €) 270 445 –115 –37 Durchschnitt Vergütung in Deutschland (ohne Vorstand) –3 2 –1 9 Xxxxxxxx Xxxxxxx (Vorsitzender, ab 1. April 2014) 13 –6 –27 41 Xx. Xxxx Xxxxxxxxx (ab 1. Juni 2019) – – 32 89 Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxx (ab 1. Januar 2020) – – – 91 Xx. Xxxxxx Xxxx (ab 1. Oktober 2015) –24 –5 7 42 Xxxxxxx Xxxxxxx (ab 1. April 2015) –20 –12 4 45 Dr. Xxxxxxx xxx Xxxxxxx0) (bis 31. Dezember 2019) 4 0 93 –92 Xx. Xxxxxx Xxxxxxx0) (bis 05. August 2014) – – –98 0 Dr. Xxxxxxxx Xxxxxxxx0) (bis 31. Xxxx 2015) – – 3.694 0 Dr. Xxxx X. Xxxxxxxx0) (bis 21. Februar 2014) – – –90 –2 Xx. Xxxxxxxx X. Wolfgruber, Vorsitzender (ab 13. Mai 2015, Vorsitzender ab 15. Mai 2018) 86 1 –17 21 Xxxx Xxxxxxxx, stellvertretender Vorsitzender (ab 13. Mai 2015) 0 –3 –9 12 Xxxx xxx Xxxxx (ab 27. August 2020) – – – 180 Xxxxxx Xxxxxxxx (ab 25. Januar 2019) – – 0 9 Xxxxxx Xxxxxxx (ab 13. Mai 2015, bis 30. September 2021) 2 –2 –9 –18 Xxxxxxx Xxxxx (ab 27. August 2020) – – – 183 Dr. Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxxx (ab 1. Juli 2014) 2 –2 –9 10 Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx (ab 1. Juli 2016) 3 –3 –14 16 Xxxxxx Xxxxx (ab 15. Mai 2018) – 55 2 28 Xxxxxxxx X. Xxxxx (ab 13. Mai 2015) 3 –2 –1 12 Xxxx Xxxxxxx (ab 1. Oktober 2021) – – – – Xxxxxxx Xxxxxxx (ab 1. Juli 2015) 2 –2 –9 9 Xxxx X. Xxxxxxx (ab 28. Mai 2010) –14 –15 1 10

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