Common use of Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine Clause in Contracts

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und Abgaben. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen spätestens 7 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben sein. 2.4. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.4. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: General Terms and Conditions

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf zu zahlen. Anfallende Entgelte für das in Ausführen von Überweisungen trägt der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinKunde. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand Vergütung zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann rechnet in der Regel monatlich abrechnenab. Werden Leistungen nach Aufwand vergütetvergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Die abweichende Fälligkeit kann auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seindurch den Anbieter bestimmt werden. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehaltenzurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 der Ziff. II Allgemeine Vertragsbedingungen gilt entsprechend. Der Kunde hat kein ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausübenZurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 der Ziff. II Allgemeine Vertragsbedingungen werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte freigebenunberührt. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührtunberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig frühzeitig schriftlich über über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen 1.9 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung (erstmals jedoch frühestens 24 Monate nach Abschluss des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit Vertrages über die Softwaremiete) mit Wirkung zu Beginn der Schriftformfolgenden Verlän- gerungslaufzeit anzupassen. Eine Nachfrist muss angemessen seinsolche Preiserhöhung darf nicht unangemessen sein und den gestiegenen Kosten des Anbieters für die Leistungserbringung entsprechen. Eine Frist Die geänderten Preise werden wirksam, wenn a) der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und b) der Kunde ihnen nicht innerhalb von weniger als zwei sechs Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessennach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich Bei der Ankündigung der Preisänderung wird der Anbieter auf vereinbarte Fristen auswirkendiese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so verlängern sich gelten die Fristen um einen angemessenen Zeitraumbisherigen Preise weiter. Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag gemäß Ziffer I. 9.2 ordentlich zu kündigen.

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Samples: Software as a Service Agreement

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Ver- gütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein all- gemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Ver- gütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen Leis- tungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter An- bieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt übermit- telt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben sein. 2.4zu zahlen. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelan- sprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch Mangelan- spruch verjährt ist. Im lm Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Forde- rungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5ausü- ben. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende einzu- räumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständi- gen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte be- rechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter An- bieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem KundenKun- den. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs Zah- lungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen Leistun- gen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware Vorbehalts- ware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte freigeben. 2.61. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtretenRemuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice. 2.71.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepancies. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte verein- barte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen ver- tragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - bei Einmalleistungen – Einmal- leistungen - deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine sei- ne Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag Insol- venzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig früh- zeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähig- keit informieren. 2.10. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: General Contractual Terms and Conditions

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.31.2. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.41.3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.51.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung Weiter- veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.71.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.81.6. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.91.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.101.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und weiterer eventuell anfallender gesetzlicher Abgaben, z.B. Urheberechtsabgaben. Versicherung, Transport, Verpackung, weitere Steuern und Zölle sind exklusiv und werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden getragen. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.31.2. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 30 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.41.3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen we- gen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem ei- nem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig rechtskräf- tig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.51.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten geschul- deten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter An- bieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagenunter- sagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 MonateMo- nate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter An- bieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden vor- liegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verwahrt der Kunde die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Anbieter und hält sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden hinreichend zum Neuwert versichert. Tritt der Anbieter wegen vertragswidrigem Verhalten des Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen. Spätestens in dem Herausgabeverlangen liegt auch die Rücktrittserklärung des Anbieters. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.71.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.81.6. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse Vor- kasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungs-bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers Kredit- versicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.91.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.101.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen fes- ten Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.111.9. Mahnungen Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn und Fristsetzungen des soweit diese Teilleistung dem Kunden bedürfen zur Wirksamkeit zumutbar sind. 1.10. Gewährt der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere Anbieter dem Kunden einen Mengenrabatt auf Lieferungen oder zusätzliche Leistungen, wird der Rabatt unter der Bedingung der vollständigen Abnahme der vereinbarten Menge in dem vereinbarten Zeitraum gewährt. Nimmt der Kunde die sich auf vereinbarte Fristen auswirkenMenge in dem vereinbarten Zeitraum nicht ab, so verlängern sich wird ihm für die Fristen um einen angemessenen Zeitraumunter dem Mengenrabatt bereits abgenommene Menge die Differenz zum Lis- tenpreis berechnet.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert dokumen- tiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich tat- sächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung Zurückbe- haltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen angemes- senen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den AnbieterAn- bieter. Gegenstände unter Eigentums- Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensi- cherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam wirk- sam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche An- sprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber sicherungshal- ber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil An- teil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise teil- weise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfül- len, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Dauer- schuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des KundenKun- den. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter An- bieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Software as a Service Agreement

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen allgemeingültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzuzahlen. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen mitunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- Eigentum oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Kundeseinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 20% übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. Gleicht 1.6 gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUm- satzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.32.2. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.42.3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche Zahlungs- ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung Zurückbe- haltung ausüben. 2.52.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.4. 2.3 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin Wei- terhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen Leis- tungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware Vorbehalts- ware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung Bedin- gung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt Vor- behalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigtüber- steigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.72.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.82.6. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum Abrechnungs- zeitraum oder - bei Einmalleistungen - deren Vergütung zu umfassen. 2.92.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.102.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung Vereinba- rung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Av)

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand Auf- wand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters Anbie- ters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. 1.2. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.31.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. WocheWerden Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, Monatwird eine entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Er- bringung der Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Grün- den Übernachtungen erforderlich sind, Quartal, Halbjahr, Jahr) wird eine Übernachtungspau- schale berechnet. Die Höhe der Pauschalen nach dieser Ziffer 1.3 sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fälligauf xxx.xxxxxxx-xxx.xxx/xxxxxxxxxxx aufgeführt und jederzeit abruf- bar. 1.4. Im Übrigen müssen alle Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. 1.5. Haben Anbieter und Kunde einen Ratenkauf vereinbart, ist die Ver- gütung ab Übergabe der Leistung in monatlichen Raten jeweils im Vo- raus bis zum dritten (3.) eines Kalendermonats in der im Vertrag be- stimmten Höhe auf das in der Rechnung dort angegebene Konto gutgeschrieben seindes Anbieters zu zah- len. Die Vergütung ist – unbeschadet etwaiger Verzugszinsen – nicht zu verzinsen. Der Kunde kann die Vergütung jederzeit vorzeitig tilgen. Ge- rät der Kunde mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte restliche Ver- gütung sofort fällig. Dies gilt auch für Verzug mit einem Ratenteilbetrag. 2.41.6. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 Zif- fer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen auf- rechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.51.7. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.5. Satz 2 ff. werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum Eigen- tum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsbe- ziehung mit dem Kunden. 1.8. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. 1.9. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des AnbietersXxxxx- xxxx, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. 1.10. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung Eine Weiter- veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist dem Kunden nur als Wiederverkäufer und unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter Anbie- ter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss Vertragsab- schluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen Ver- äußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. 1.11. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.71.12. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.81.13. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte ver- einbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen ge- gen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmenvorzuneh- men. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.91.14. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber ge- genüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Aus- tauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx- nisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag Insolvenzan- trag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit Zah- lungsunfähigkeit informieren. 2.101.15. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter do- kumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen Leis- tungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2b)

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich wöchentlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- Sach oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührtunberü hrt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnetAnbietersberechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx der Tätigkeiten und übermittelt diese übermittetldiese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat Kunedhat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und Eigentumund einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller laelr seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend Zeitraumgeltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam wrki sam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber Abnehmersicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Antledi er Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung fälligeForderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft durchErfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder bei Einmalleistungen deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.111.9 Die Arbeitszeit des Anbieters ist grundsätzlich an Werktagen von Montag bis Donnrestag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Xxxxxxx von 8:00 bis 14:30 Uhr. Mahnungen Soweit zur rechtzeitigenAuftragserfüllung Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich werden und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit diese mit demKunden abgestimmt sind, gelten folgende Zuschläge auf die Tages- bzw. anteiligen Stundenhonorare: werktags bis 24:00 Uhr 25% werktags von 24:00 bis 8:00 Uhr 50% samstags 50% sonn- / feiertags 100% 1.10 Die Fahrzeiten jedes Mitarbeiterswerden nach Preisliste berechnet;als Obergrenze je Reise (Hin- und Rückfahrt) werden 250,- netto vereinbart. Sonstige Fahrt- und Übernachtungskosten sowie reisebedingte Nebenkosten werden gegen Nachweis in der Schriftformtatsächlichen Höhe verrechnet. Eine Nachfrist muss angemessen seinTagesspesen werden in gesetzlicher Höhe erhoben. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur Bei Einsatz eigener Kraftfahrzeugedes Anbieters werden netto pro km, bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen ZeitraumEinsatz eines Mietwagensdie entstehenden Kosten ohne Zuschlagberechnet.

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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet, die jederzeit bei dem Anbieter erfragt werden können. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 1.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.4. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.5. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden Kunden, diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen Leistungen, dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. Ein wirtschaftliches Unvermögen ist anzunehmen, wenn der Kunden nach zweimaliger Zahlungsaufforderung oder im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses an zwei aufeinanderfolgenden Terminen die geschuldete Vergütung nicht leistet. 2.10. 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und AbgabenUmsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.31.2. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen grundsätzlich spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinzu zahlen. 2.41.3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- Sach oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 2.51.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.41.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.71.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.81.6. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.91.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.101.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. 2.2. Eine Bestellung des Kunden, die als bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, kann der Anbieter soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch den Beginn der Ausführungen der vertraglichen Leistungen annehmen. 2.2.1. 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen angegebenen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich Verpackung, gesetzlich anfallender Umsatzsteuer sowie anderer öffentlicher Abgaben, Gebühren und AbgabenSteuern. Der Anbieter kann monatlich abrechnenDie Abrechnung erfolgt monatlich. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Xxxxx Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation auf Wunsch des Kunden mit der Rechnung. 2.3. Vergütung in regelmäßigen Beträgen je Zeiteinheit (z.B. Woche, Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr) 3.2 Alle Rechnungen sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag der Zeiteinheit fällig. Im Übrigen müssen alle Rechnungen spätestens 7 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug auf zu zahlen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Maßgeblich für das in Datum der Rechnung angegebene Konto gutgeschrieben seinZahlung ist der Eingang derselben beim Anbieter. Zahlungen erfolgen bargeldlos; die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen. 2.4. 3.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln Mängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängel- ansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Die Übertragung von Forderungen oder Rechten durch den Kunden auf einen Dritten ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 2.5. 3.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 2.4. Satz 2 Mängeleinbehalte werden hierbei berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. . 3.5 Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum gel- tend geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungs- übereignensicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgtübertragt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte Sicherungsrechte freigeben. 2.6. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten. 2.7. 3.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 2.8. 3.7 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 2.9. 3.8 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxẍxxxxxxx durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.10. 3.9 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 2.11. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit als angemessen. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

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