Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. 1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben 1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 2.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 grundsätzlich spätestens 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart.
1.3 2.3 Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen We- gen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichti- gung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 2.4 Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte ge- mäß Ziffer 1.3. 2.3 Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche ausAnsprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.5 2.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen Lieferun- gen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegenBeschränkungen aufzuerle- gen.
1.6 2.6 Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise teil- weise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte die vereinbarten Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufenwider- rufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditin- stituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungs- zeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung umfassen.
1.7 2.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, er- füllen kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse Dau- erschuldverhältnisse durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, beenden auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenbleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 2.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich und in dokumentierter Form vereinbart verein- bart werden. Die Vereinbarungen eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertrags ge- mäß erhält.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 2.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 grundsätzlich spätestens 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart.
1.3 2.3 Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen We- gen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichti- gung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 2.4 Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte ge- mäß Ziffer 1.3. 2.3 Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche ausAnsprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.5 2.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen Lieferun- gen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegenBeschränkungen aufzuerle- gen.
1.6 2.6 Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise teil- weise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte die vereinbarten Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufenwider- rufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditin- stituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungs- zeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung umfassen.
1.7 2.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, er- füllen kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse Dau- erschuldverhältnisse durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, beenden auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenbleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 2.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich und in dokumentierter Form vereinbart verein- bart werden. Die Vereinbarungen eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsge- mäß erhält.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche ausAnsprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenXxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden.
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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche ausAnsprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenbleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters der Metaways Infosystems GmbH, im Folgenden auch Metaways genannt, berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 Der Anbieter Metaways behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter Metaways das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner ihrer Ansprüche ausaus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter Metaways vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter Metaways ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter Metaways zu erfüllen, kann der Anbieter Metaways bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenbleiben unberührt. Der Kunde wird Metaways frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Metaways die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Samples: Vergütungsvereinbarung
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist14.1.Die zu entrichtende Vergütung richtet sich nach dem jeweils im Einzelvertrag Vereinbarten. 14.2.Der Anbieter ist berechtigt, wird einmal je Kalenderjahr, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten des jeweiligen SaaS-Vertrags, schriftlich eine Anhebung der jeweils vereinbarten wiederkehrenden Vergütung zu verlangen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Preisindex) gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags oder zum Zeitpunkt der letzten Anpassung der Vergütungssätze gemäß diesem Vertrag erhöht hat und hierdurch die Vergütung nach Aufwand zu den Selbstkosten vom Anbieter bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen der Erbringung der Vertragsleistung unmittelbar beeinflusst werden. Die Preiserhöhung erfolgt entsprechend der prozentualen Erhöhung des Anbieters berechnetPreisindex. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 Alle 14.3.Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei bei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 . 14.4.Die Zahlung hat durch Lastschrifteinzug nach entsprechender Erlaubnis durch den Kunden oder durch Überweisung an den Anbieter zu erfolgen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt die Hingabe eines Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfolgen Zahlungen des Kunden mit Zahlungsmitteln, die sich der Kunde durch Diskontierung eines Akzeptantenwechsels beschafft hat, so erlischt der Zahlungsanspruch erst mit Einlösung des Wechsels durch den Kunden. 14.5.Der Anbieter kann bei Zahlungsverspätung als Ausgleich für den entstehenden Verwaltungsaufwand für jede Zahlungserinnerung/Mahnung eine einmalige Zahlung in Höhe von 3 Euro als Verzugsschaden verlangen. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn der Kunde nachweist, dass der tatsächliche Aufwand niedriger anzusetzen ist als der Pauschalbetrag nach Satz 1. 14.6.Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des Mangels
1.4 Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 17.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. 14.7.Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. 14.1 Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche aus
1.5 Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben. 14.8.Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 Gleicht . 14.9.Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines in
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werdenumfassen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen Vergütungen sind grundsätzlich grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2 2.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 2.3 Der Kunde kann wegen Mängeln Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach Sach- oder Rechtsmängeln Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des MangelsMangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 5.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.4 2.4 Der Anbieter behält behält sich das Eigentum und einzuräumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.32.3. Satz 2 werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche ausAnsprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 2.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6 2.6 Gleicht der Kunde eine fällige fällige Forderung zum vertragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungsbürgschaft eines inin der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 2.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleibenbleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 2.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Samples: Software as a Service Agreement