Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt diese Dokumentation mit der Rechnung. 1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch verjährt ist. lm Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- den. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware durch den Anbieter. 1. Remuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice. 1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepancies. 1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte Beschränkungen aufzuerlegen. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - bei Einmal- leistungen - deren Vergütung zu umfassen. 1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit informieren.
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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 1.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 1.2. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- Sach oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- benausüben.
1.4. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
11.5. Remuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepancies.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 1.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. .
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1. RemunerationGegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, Paymentdass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, Performance Protectionder diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen wird der Anbieter auf Wunsch des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesKunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. .
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung nach Aufwand Vergütung zu den bei Vertragsschluss all- gemein gültigen allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann rechnet in der Regel monatlich abrechnenab. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütetvergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Die abweichende Fälligkeit kann auf der jeweiligen Rechnung durch den Anbieter bestimmt werden.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehaltenzurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehaltenzurückbehalten. Ziffer 4.1 der Ziff. II Allgemeine Vertragsbedingungen gilt entsprechend. Der Kunde hat kein ZurückbehaltungsrechtZurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. Zurückbehaltung ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 der Ziff. II Allgemeine Vertragsbedingungen werden berücksichtigtberücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung Erfüllung aller seiner Ansprüche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware durch den Anbieter.
1. Remuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesunberührt.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. .
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - bei Einmal- leistungen - deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber gegenüber dem Anbieter zu erfüllenerfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch RücktrittRücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührtunberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
1.9 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise jeweils mit Ablauf von mindestens 12 Monaten seit dem Wirksamwerden der letzten Preisänderung (erstmals jedoch frühestens 24 Monate nach Abschluss des Vertrages über die Softwaremiete) mit Wirkung zu Beginn der folgenden Verlän- gerungslaufzeit anzupassen. Eine solche Preiserhöhung darf nicht unangemessen sein und den gestiegenen Kosten des Anbieters für die Leistungserbringung entsprechen. Die geänderten Preise werden wirksam, wenn a) der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und b) der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Preisänderung wird der Anbieter auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, so gelten die bisherigen Preise weiter. Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag gemäß Ziffer I. 9.2 ordentlich zu kündigen.
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Sources: Software as a Service Agreement
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnetAnbietersberechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer ▇▇▇▇▇ der Tätigkeiten und übermit- telt diese übermittetldiese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. .
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat Kunedhat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende Eigentumund einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller laelr seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend Zeitraumgeltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1. RemunerationGegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, Paymentdass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wrki sam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmersicherungshalber an den Anbieter ab, Performance Protectionder diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen wird der Anbieter auf Wunsch des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesKunden einen entsprechenden Antledi er Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. .
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung fälligeForderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft durchErfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
1.9 Die Arbeitszeit des Anbieters ist grundsätzlich an Werktagen von Montag bis Donnrestag von 8.00 bis 18.00 Uhr, ▇▇▇▇▇▇▇ von 8:00 bis 14:30 Uhr. Soweit zur rechtzeitigenAuftragserfüllung Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit erforderlich werden und diese mit demKunden abgestimmt sind, gelten folgende Zuschläge auf die Tages- bzw. anteiligen Stundenhonorare: werktags bis 24:00 Uhr 25% werktags von 24:00 bis 8:00 Uhr 50% samstags 50% sonn- / feiertags 100%
1.10 Die Fahrzeiten jedes Mitarbeiterswerden nach Preisliste berechnet;als Obergrenze je Reise (Hin- und Rückfahrt) werden 250,- netto vereinbart. Sonstige Fahrt- und Übernachtungskosten sowie reisebedingte Nebenkosten werden gegen Nachweis in der tatsächlichen Höhe verrechnet. Tagesspesen werden in gesetzlicher Höhe erhoben. Bei Einsatz eigener Kraftfahrzeugedes Anbieters werden netto pro km, bei Einsatz eines Mietwagensdie entstehenden Kosten ohne Zuschlagberechnet.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 1.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand Auf- wand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters Anbie- ters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 1.3. Werden Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, wird eine entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Er- bringung der Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Grün- den Übernachtungen erforderlich sind, wird eine Übernachtungspau- schale berechnet. Die Höhe der Pauschalen nach dieser Ziffer 1.3 sind auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ aufgeführt und jederzeit abruf- bar.
1.4. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.5. 1.3 Haben Anbieter und Kunde einen Ratenkauf vereinbart, ist die Ver- gütung ab Übergabe der Leistung in monatlichen Raten jeweils im Vo- raus bis zum dritten (3.) eines Kalendermonats in der im Vertrag be- stimmten Höhe auf das dort angegebene Konto des Anbieters zu zah- len. Die Vergütung ist – unbeschadet etwaiger Verzugszinsen – nicht zu verzinsen. Der Kunde kann die Vergütung jederzeit vorzeitig tilgen. Ge- rät der Kunde mit einer Rate in Verzug, wird die gesamte restliche Ver- gütung sofort fällig. Dies gilt auch für Verzug mit einem Ratenteilbetrag.
1.6. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer Zif- fer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen aufrechnen Forderungen auf- rechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- benausüben.
1.7. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.31.5. Satz 2 ff. werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum Eigen- tum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsbe- ziehung mit dem Kun- denKunden.
1.8. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
1.9. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter.
11.10. RemunerationGegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Eine Weiter- veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist dem Kunden nur als Wiederverkäufer und unter der Bedingung gestattet, Paymentdass dem Anbie- ter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusam- menhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsab- schluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Ver- äußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoiceder diese Abtretung hiermit annimmt.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt1.11. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche)Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen wird der Anbieter auf Wunsch des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesKunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungs- rechte freigeben.
1.5 1.12. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.13. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte ver- einbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen ge- gen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmenvorzuneh- men. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 1.14. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber ge- genüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge Aus- tauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- nisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzan- trag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zah- lungsunfähigkeit informieren.
1.15. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in do- kumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leis- tungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein gültigen allgemeingültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 10 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. zuzahlen.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen mitunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1. RemunerationGegenstände unter Eigentum oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, Paymentdass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kundeseinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, Performance Protectionder diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen wird der Anbieter auf Wunsch des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesKunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. .
1.6 Gleicht gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 1.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender UmsatzsteuerUmsatzsteuer und weiterer eventuell anfallender gesetzlicher Abgaben, z.B. Urheberechtsabgaben. Versicherung, Transport, Verpackung, weitere Steuern und Zölle sind exklusiv und werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden getragen. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 1.2. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 30 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen we- gen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem ei- nem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig rechtskräf- tig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- benausüben.
1.4. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten geschul- deten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagenunter- sagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 MonateMo- nate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem An- bieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vor- liegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verwahrt der Kunde die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Anbieter und hält sie gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden hinreichend zum Neuwert versichert. Tritt der Anbieter wegen vertragswidrigem Verhalten des Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen. Spätestens in dem Herausgabeverlangen liegt auch die Rücktrittserklärung des Anbieters. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
11.5. Remuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepancies.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse Vor- kasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft Erfüllungs-bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers Kredit- versicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 1.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines fes- ten Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
1.9. Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn und soweit diese Teilleistung dem Kunden zumutbar sind.
1.10. Gewährt der Anbieter dem Kunden einen Mengenrabatt auf Lieferungen oder Leistungen, wird der Rabatt unter der Bedingung der vollständigen Abnahme der vereinbarten Menge in dem vereinbarten Zeitraum gewährt. Nimmt der Kunde die vereinbarte Menge in dem vereinbarten Zeitraum nicht ab, wird ihm für die unter dem Mengenrabatt bereits abgenommene Menge die Differenz zum Lis- tenpreis berechnet.
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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Anfallende Entgelte für das Ausführen von Überweisungen trägt der Kunde.
1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- ben. ausüben.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1. RemunerationGegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, Paymentdass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, Performance Protectionder diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen wird der Anbieter auf Wunsch des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepanciesKunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen. .
1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine. 1.1 1.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Ver- gütung Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss all- gemein allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Ver- gütungen Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leis- tungen Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der An- bieter Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermit- telt übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 1.2. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3. 1.3 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelan- sprüche Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelan- spruch Mangelanspruch verjährt ist. lm Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rungen Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausü- benausüben.
1.4. 1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzu- räumende einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständi- gen vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, be- rechtigte berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der An- bieter Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kun- denKunden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zah- lungsverzugs Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistun- gen Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehalts- ware Vorbehaltsware durch den Anbieter. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiter- veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
11.5. Remuneration, Payment, Performance Protection, Deadlines 1.1 Unless agreed otherwise, the remuneration shall be calculated at cost at the prices valid on conclusion of the Agreement. Remuneration is, as a rule, net prices plus the statutory VAT incurred. The Provider may settle monthly. If services are remu- nerated according to expenditure, the Provider shall document the type and duration of the activities and shall send this documentation with the invoice.
1.2 All invoices are due and payable without deduction to the paying office at the latest 14 calendar days after receipt. 1.3 The Customer may only offset or retain payments due to faults if the Customer is actually entitled to payment claims due to material faults (Sachmängel) or legal faults (Rechtsmängel) to the service. For other claims arising out of faults (Mängelansprüche), the Customer may withhold payments only to a proportion, taking the fault into consideration. Section 4.1 shall apply accordingly. The Customer shall have no right of retention (Zurückbehaltungsrecht) if the claim has be- come time-barred. Furthermore, the Customer may only offset against undisputed or legally determined claims or exercise retention. 1.4 The Provider reserves the title and rights to be granted to the services until full payment of the remu- neration due; justified fault retentions (Mängeleinbe- halte) under Section 1.3. Sentence 2 are taken into account. Furthermore, the Provider reserves the right to retain title up until the Customer meets all the Pro- vider’s claims arising out of the business relationship. The Provider is authorised, for the duration of a Cus- tomer’s payment default (Zahlungsverzug), to prohibit the Customer from further use of services. The Provider may assert this right only for a reasonable period of time, generally at the most for six (6) months. This shall not substantiate any withdrawal from the Agreement. Section 449(2) German Civil Code (BGB) remains unaf- fected. If the Customer or their buyers return the services, the Provider shall not be permitted to withdraw from the agreement when receiving the returned services, un- less the Provider has expressly declared cancellation. The same shall apply for seizure (Pfändung) of items subject to retention of title (Vorbehaltsware) or the Provider’s rights to items subject to retention of title. Allgemeine Vertragsbedingungen des Bitkom - AV Bitkom - (AV Bitkom, Version 2.1) Own translation of General Contractual Terms and Conditions of Bitkom The original German version shall take precedence over its English translation in the event of any discrepancies.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich verein- barte vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.6. 1.6 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum ver- tragsgemäßen vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder - – bei Einmal- leistungen - Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.7 1.7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, sei- ne seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insol- venzantrag Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter früh- zeitig frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähig- keit Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen