Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt, getrennt nach DMP, 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegangenen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP- Teilnehmer erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der Krankenversichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforderungsfrist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes) nicht vollständig und plausibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Fälle erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt, erstellt getrennt nach DMP, DMP 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektronisch elektro- nisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegangenen eingegange- nen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP- DMP-Teilnehmer erstellt er- stellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der KrankenversichertennummernVersichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforderungsfrist Nachforde- rungsfrist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes) nicht vollständig und plausibel plau- sibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Fälle Teilnehmern erstellt werdenwer- den, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt, getrennt nach DMP, 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegangenen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP- Teilnehmer erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der Krankenversichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforderungsfrist Frist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumesvgl. Punkt 3.5) nicht vollständig und plausibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-DMP- Fälle erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.
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Samples: Datenstellenvertrag