Common use of Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung Clause in Contracts

Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt getrennt nach DMP 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektro- nisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegange- nen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Teilnehmer er- stellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der Versichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforde- rungsfrist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes) nicht vollständig und plau- sibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Teilnehmern erstellt wer- den, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.

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Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt erstellt, getrennt nach DMP DMP, 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektro- nisch elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegange- nen eingegangenen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-DMP- Teilnehmer er- stellt erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der VersichertennummernKrankenversichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforde- rungsfrist Nachforderungsfrist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes) nicht vollständig und plau- sibel plausibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Teilnehmern Fälle erstellt wer- denwerden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.

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Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt erstellt, getrennt nach DMP DMP, 5 Wochen nach Abschluss des Quartals, elektro- nisch elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der plausibel, vollständig und fristgerecht eingegange- nen eingegangenen Dokumentationen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-DMP- Teilnehmer er- stellt erstellt werden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertung ist spätesten 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln. Weiterhin erstellt die Datenstelle, getrennt nach DMP, für jedes Quartal unter Angabe der VersichertennummernKrankenversichertennummern, frühestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der Dokumentationen, die innerhalb der maximalen Nachforde- rungsfrist Frist (52 Tage nach Ablauf des Dokumentationszeitraumesvgl. Punkt 3.5) nicht vollständig und plau- sibel plausibel vorlagen. Soweit Dokumentationen für bereits beendete DMP-Teilnehmern DMP- Fälle erstellt wer- denwerden, sind diese in der Auswertung besonders zu kennzeichnen. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des Quartals an die KVH zu übermitteln.

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