Vergütungsdatei für die Kassenärztliche Vereinigung. Die Datenstelle erstellt, getrennt nach DMP, elektronisch einen arztbezogenen Nachweis der eingegangenen Dokumentationen gemäß Anlage 4. Die Auswertungen sind spätestens 8 Wochen nach Ablauf des jeweiligen Quartals an die KVH zu übermitteln.
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