Common use of Vergütungsgrundlage Clause in Contracts

Vergütungsgrundlage. Grundlage für Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist stets die schriftliche, vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommene Bestellung des Auftraggebers oder ein schriftlicher Vertrag der Parteien. Erfolgen Zahlungen durch den Auftraggeber, bedeutet dies keine Zustimmung zu Abweichungen von der Bestellung. Jeder über die Bestellung hinausgehende Vergütungsanspruch bedarf einer vorherigen schriftlichen und vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommenen Bestellung durch den Auftraggeber.

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Vergütungsgrundlage. Grundlage für Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist stets die schriftliche, vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommene ange- nommene Bestellung des Auftraggebers oder ein schriftlicher schriftli- cher Vertrag der Parteien. Erfolgen Zahlungen durch den Auftraggeber, bedeutet dies keine Zustimmung zu Abweichungen Abwei- chungen von der Bestellung. Jeder über die Bestellung hinausgehende hin- ausgehende Vergütungsanspruch bedarf einer vorherigen schriftlichen und vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommenen ange- nommenen Bestellung durch den Auftraggeber.

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Vergütungsgrundlage. Grundlage für Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ist stets die schriftliche, vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommene Bestellung des Auftraggebers oder ein schriftlicher Vertrag der Parteien. Erfolgen Zahlungen durch den Auftraggeber, bedeutet dies keine Zustimmung zu Abweichungen von der Bestellung. Jeder über die Bestellung hinausgehende Vergütungsanspruch Vergütungsan- spruch bedarf einer vorherigen schriftlichen und vom Auftragnehmer Auf- tragnehmer vorbehaltlos angenommenen Bestellung durch den Auftraggeber.

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Vergütungsgrundlage. Grundlage für Vergütungsansprüche des Auftragnehmers Auftrag- nehmers ist stets die schriftliche, vom Auftragnehmer Auftrag- nehmer vorbehaltlos angenommene Bestellung des Auftraggebers oder ein schriftlicher Vertrag der Parteien. Erfolgen Zahlungen durch den AuftraggeberAuf- traggeber, bedeutet dies keine Zustimmung zu Abweichungen von der Bestellung. Jeder über die Bestellung hinausgehende Vergütungsanspruch Vergü- tungsanspruch bedarf einer vorherigen schriftlichen schriftli- chen und vom Auftragnehmer vorbehaltlos angenommenen ange- nommenen Bestellung durch den Auftraggeber.

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