Leistungsänderungen Musterklauseln
Leistungsänderungen. 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen.
6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt.
6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.
Leistungsänderungen. 10.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von TLS zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber TLS äußern.
10.2 Nach einer überschlägigen Prüfung des Änderungswunsches wird TLS dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht oder nur gegen Abänderung/Erweiterung des Angebotes umsetzbar ist. Sofern die Prüfung des Änderungswunsches mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden ist, kann TLS die Erstattung der durch die Prüfung entstehenden Kosten verlangen.
10.3 Die Parteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Hierfür genügt eine Bestätigung der Änderungen durch beide Parteien per E-Mail.
10.4 Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
10.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben, soweit erforderlich. TLS wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
10.6 TLS ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von TLS für den Kunden zumutbar ist.
Leistungsänderungen. 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von dem Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann das Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 DasUnternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt das Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt dem Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt das Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das Stand 1/2010 - Letzte rechtliche Aktualisierung 1/2020 - Letzte Aktualisierung Logo Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Design / Typografie 1/2024 eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird das Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abs...
Leistungsänderungen. 5.7.1 Begehrt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung vorzulegen, bei einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs jedoch nur, soweit ihm die Ausführung der Änderung zumutbar ist. Aus dem Angebot des Auftragnehmers müssen sich Art und Umfang der geänderten oder zusätzlichen Leistungen sowie die geänderte oder zusätzliche Vergütung, die nach Maßgabe der Regelungen in § 10 Nummer 10.10 zu ermitteln ist, ergeben.
5.7.2 Die Parteien streben Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an.
5.7.3 Erzielen die Parteien binnen angemessener Frist, spätestens nach 30 Kalendertagen, nach Zugang des Änderungsbegehrens beim Auftragnehmer keine Einigung nach § 5 Nummer 5.7.2, kann der Auftraggeber die Änderung in Textform anordnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Anordnung nachzukommen, bei einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs aber nur, soweit ihm die Ausführung zumutbar ist.
5.7.4 Dem Auftraggeber steht ein Anordnungsrecht ohne Einhaltung einer Frist zu, soweit
(a) der Auftragnehmer ein Angebot nach § 5 Nr. 5.7.1 nicht rechtzeitig vorgelegt hat oder
(b) nach Vorlage des Angebots eine Einigung nach § 5 Nummer 5.7.3 endgültig gescheitert ist oder
(c) die Ausführung der Änderung vor Ablauf der Verhandlungsfrist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Auftragnehmer zumutbar ist. Die Ausführung vor Ablauf der Verhandlungsfrist ist dem Auftragnehmer in der Regel zumutbar, soweit ohne eine sofortige Anordnung einer notwendigen Änderung zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges die Bau-, Planungs- oder Projektabläufe nicht nur unwesentlich beeinträchtigt werden, insbesondere Gefahr im Verzug ist.
5.7.5 Macht der Auftragnehmer betriebsinterne Vorgänge für die Unzumutbarkeit der Änderung oder der Ausführung geltend, trifft ihn dafür die Beweislast.
Leistungsänderungen. 3.1. Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in Katalogen, Broschüren und der Website entsprechen dem Stand der Drucklegung, im Fall der Website dem Stand der Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die SILVERSEA sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird XXXXXXXXX den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SILVERSEA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. XXXXXXXXX ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn XXXXXXXXX in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von SILVERSEA über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. Eine unverzügliche Geltendmachung durch den Kunden setzt voraus, dass dieser nicht vorwerfbar zögert, wobei von einem vorwerfbaren Zögern in der Regel allerspätestens nach zwei Wochen auszugehen ist.
Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. XXX Xxxxxxx ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Xxxx, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen beziehungsweise zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise reservierbar.
Leistungsänderungen. 5.7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele zu ändern. Sofern hierdurch geänderte oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, gilt Nummer 5.7.2.
5.7.2 Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens nach §1 Nummer 1.1 dienlich sind, es sei denn, der Auftragnehmer ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Für einen etwaigen Honoraranspruch des Auftragnehmers gilt § 10 Nummer 10.10.
Leistungsänderungen. (1) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Vertrags vom Anbieter Änderungen oder Ergänzungen zu dem im Vertrag vereinbarten Leistungsumfang („Change Request“), so wird der Anbieter diese Anfrage innerhalb angemessener Frist prüfen und dem Kunden mitteilen, ob und zu welchen Konditionen der Anbieter bereit ist, den vom Kunden gewünschten Change Request umzusetzen.
(2) Erfordert die Prüfung eines Change Requests des Kunden eine genaue Analyse darüber, ob und wie der Anbieter den gewünschten Change Request des Kunden umsetzen kann, so wird der Anbieter dies dem Kunden zusammen mit der für eine solche Analyse maßgeblichen Vergütung mitteilen. Wünscht der Kunde daraufhin den Anbieter mit der Analyse zu beauftragen, werden die Parteien hierüber eine entsprechende schriftliche Vereinbarung schließen, auf die die vorliegenden Regelungen dieser AGB in gleicher Art und Weise Anwendung finden, wie für den ursprünglichen Vertrag, dessen Leistungsumfang durch den Change Request geändert werden soll.
(3) Preise für einen Change Request des Kunden richten sich nach den Preisen, die die Parteien im Vertrag vereinbart haben.
Leistungsänderungen a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män- geln behaftet sind.
c) Wir sind verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
d) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, un- entgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
Leistungsänderungen. 2.1. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den 00000.xxx Leistungen von 00000.xxx um Standardsoftware handelt, die entweder als Software as a Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen oder die weitgehend automatisiert arbeitet. Die aus einem solchen Multi-tenancy (Mehrmieter) oder automatisierten Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: