Vergütungssystem für Risikoträger (Maximalbonussystem) Musterklauseln

Vergütungssystem für Risikoträger (Maximalbonussystem). Die Identifikation der Risikoträger erfolgt in der DZ PRIVATBANK auf Basis der §§ 1 Absatz 21, 25a Absatz 5b KWG sowie auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2021/923 der Kommission vom 25. Xxxx 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulie- rungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Definition der Managementverantwortung, der Kontrollauf- gaben, der wesentlichen Geschäftsbereiche und einer erheblichen Auswirkung auf das Risikoprofil eines wesentli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx sowie zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterka- tegorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der genannten Richtlinie aufgeführten Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien. Darüber hinaus werden die lokalen Bestimmungen gemäß Art. 38-5 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor berücksichtigt. Das KWG, die technischen Regulierungsstandards und das Luxemburger Finanzgesetz definieren verbindliche qualitative und quantitative Kriterien, anhand derer die Identifikation der Risikoträger zu erfolgen hat. Grundsätzlich leitet sich das Vergütungssystem für Risikoträger aus dem Vergütungssystem für Mitarbeiter im außertariflichen Bereich ab. Auch das Vergütungssystem für Risikoträger enthält ein Verbot von Absicherungsge- schäften, die Regelung des 1:1-Verhältnisses von fixer und variabler Vergütung, das explizite Verbot garantierter Boni (außer für das erste Jahr der Beschäftigung, vorausgesetzt, der Mitarbeiter kommt nicht aus einem Unterneh- men der DZ BANK Gruppe) und spezifische Vorgaben zur Vergütungssystematik für Mitarbeiter in Kontrollein- heiten. Analog zum Vergütungssystem für Mitarbeiter im außertariflichen Bereich sind die Risikoträger Vergütungsstufen zugeordnet. Grundsätzlich sind dies die Verantwortungsstufen 1 und 2. Im Bereich der variablen Vergütung sieht das Vergütungssystem für Risikoträger ein Maximalbonussystem vor. Die Bonusbandbreiten von Risikoträgern liegen in der Regel zwischen 10-20 Prozent des Jahresfestgehalts. Die Zielvereinbarungssystematik berücksichtigt quantitative und qualitative Ziele aus der Unternehmensstrategie in Form von Unternehmens-, Segment- und In- dividualzielen. 60 Prozent der Ziele sind mehrjährig über einen Bemessungszeitraum von 3 Jahren angelegt, die übrigen Ziele haben eine einjähri...