Vergütungssysteme der DZ PRIVATBANK Musterklauseln

Vergütungssysteme der DZ PRIVATBANK. Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter ist der Vorstand zuständig. Die Ausgestaltung der Vergütungssystematik erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bereich Personal und unter Beteiligung der Kontrol- leinheiten der Bank (Compliance, Interne Revision, Risikocontrolling). Externe Berater und Interessengruppen werden bei der Konzeption von Vergütungssystemen bei Bedarf eingebunden. Die DZ PRIVATBANK muss neben den Anforderungen der lokalen Gesetzgebungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Standorten die Bestimmungen der InstitutsVergV beachten. Diese findet zwar keine un- mittelbare Anwendung auf Kreditinstitute mit Sitz in Luxemburg, aus § 27 ergibt sich jedoch die Verpflichtung für das Leitungsorgan des übergeordneten Unternehmens (DZ BANK, Frankfurt), die Einhaltung der Anfor- derungen der Verordnung auch in nachgeordneten Unternehmen und damit auch in Konzerngesellschaften im Ausland sicherzustellen, sofern diese gesellschaftsrechtlichen und nationalen Vorschriften nicht entgegenstehen. Die DZ PRIVATBANK ist somit eingebunden in die einheitlichen Richtlinien der Vergütungssteuerung aus der Vergütungsstrategie der DZ BANK Gruppe und legt ihre diesbezügliche Dokumentation über die Einhaltung der vereinbarten Grundsätze der DZ BANK zur Prüfung vor. Aus dieser Vorgehensweise ergibt sich, dass die DZ PRIVATBANK die strengsten Vergütungsregeln am Standort anwendet. In der DZ PRIVATBANK gibt es neben der Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag das Vergütungs- system für Mitarbeiter im außertariflichen Bereich und das Vergütungssystem für Risk Taker sowie die aufgrund spezifischer gesetzlicher Regelungen daraus abgeleiteten Vergütungssysteme der IPConcept (Luxemburg) S.A.. Die Vergütung der Vorstände der DZ PRIVATBANK wird individualvertraglich geregelt und obliegt der Verant- wortung des Aufsichtsrates der DZ PRIVATBANK S.A. . Die Vergütungssysteme gelten grundsätzlich an allen Standorten unter Berücksichtigung landesspezifischer Be- sonderheiten, die sich z.B. aus der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sämtliche Stellen in Luxemburg und an den Auslandsstandorten sind gemäß einer systematischen Stellenbewer- tung in ein Punktesystem eingegliedert, nach dem sich die Vergütung ausrichtet. Dabei sind sämtliche Aspekte der Vergütungssystematik der DZ PRIVATBANK geschlechtsneutral ausgerichtet. Neben monetärer Vergütung gibt es in der DZ PRIVATBANK weitere nicht-finanzielle Vergütungsbes...