Vergütungssystem für Risikoträger unterhalb der Bereichsleiterebene Musterklauseln

Vergütungssystem für Risikoträger unterhalb der Bereichsleiterebene. Die Identifikation der Risikoträger wurde für das Berichtsjahr gemäß §§ 1 Absatz 21, § 25a Absatz 5b KWG sowie auf Basis der Delegierten Verordnung (EU) 2021/923 der Kommission vom 25. Xxxx 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Definition der Managementverantwortung, der Kontrollaufgaben, der wesentli- chen Geschäftsbereiche und einer erheblichen Auswirkung auf das Risikoprofil eines wesentlichen Geschäftsbe- reichs sowie zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der genannten Richtlinie aufgeführten Mitarbeiter oder Mitarbeiterkate- gorien, durchgeführt. Die technischen Regulierungsstandards sowie das KWG definieren verbindliche qualitative und quantitative Kriterien, anhand derer die Identifikation der Risikoträger zu erfolgen hat. Für den Berichtszeitraum wurden anhand dieser Kriterien insgesamt 152 Risikoträger in der DZ BANK identi- fiziert. Für die DZ BANK Gruppe wurden darüber hinaus weitere 114 Gruppenrisikoträger aus nachgelagerten Unternehmen ermittelt. Alle für die DZ BANK als Risikoträger identifizierten Mitarbeiter unterhalb der Bereichsleiterebene unterliegen hinsichtlich der Struktur und insbesondere der Bonusermittlung dem Vergütungssystem für AT-Mitarbeiter (ver- gleiche Kapitel 3.4). Die variable Vergütung von Risikoträgern wird ab einer Summe von über 50 TEUR oder einem Anteil von mehr als einem Drittel der Gesamtjahresvergütung gemäß den Vorgaben der InstitutsVergV in Teilen zurückbehalten und mit einer Sperrfrist versehen. Von der variablen Vergütung werden 60 Prozent des errechneten Bonusbetrags zur Hälfte mit dem Gehaltszahlungslauf im April des Folgejahres an den Mitarbeiter ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird mit einer einjährigen Sperrfrist versehen. Die verbleibenden 40 Prozent des ermittelten Bonus werden über einen Zurückbehaltungszeitraum von vier Jahren gestreckt. Der Anteil der zurückbehaltenen variablen Vergütung wird auf vier Teile (jeweils ein Viertel der festgesetzten 40 Prozent) aufgeteilt. 50 Prozent der zurückbehaltenen variablen Vergütung werden mit einer Sperrfrist versehen. Die Höhe der zurückbehaltenen variablen Vergütung hängt während der Zurückbehaltung zu 50 Prozent und während der S...
Vergütungssystem für Risikoträger unterhalb der Bereichsleiterebene. Hinsichtlich der Vergütungssysteme der Risikoträger, die nicht Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands sind, wird zwischen der Bereichsleitungsebene und Risikoträger unterhalb der Bereichsleitungsebene unterschieden. Alle als Risikoträger identifizierten Beschäftigten unterhalb der Bereichsleitungsebene unterliegen hinsichtlich der Struktur und insbesondere der Bonusermittlung dem Vergütungssystem für AT-Beschäftigte mit Zielbonus. Sie erhalten zwölf bzw. im Betrieb Hamburg zwölfeinhalb feste Monatsgehälter sowie eine variable Vergütung, die auf Grundlage der Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der variablen Erfolgsvergütung gewährt wird. Die variable Vergütung für Risikoträger unterhalb der Bereichsleiterebene wird nach Vorschlag des jeweiligen Bereichsleiters durch den Vorstand festgelegt und bemisst sich nach einem vertraglich vereinbarten Zielbonus. Die Höhe des vertraglich vereinbarten Zielbonus ist grundsätzlich auf maximal drei Bruttomonatsgehälter be- grenzt. Zur Ermittlung der tatsächlichen Bonushöhe werden quantitative und qualitative Ziele aus der Unternehmens- strategie in Form von Gesamtbank-, Bereichs- und Individualzielen abgeleitet. Die Zielerreichung und somit die variable Vergütung ist vom Unternehmenserfolg, der aus den Kennziffern ROE, CIR und RWA (Soll-Ist-Ab- gleich = Bankerfolg) abgeleitet wird, vom Beitrag des Unternehmensbereiches sowie von der individuellen Ziel- erreichung der einzelnen Risikoträger abhängig. Entsprechende Bereichs- und Individualziele werden im Rahmen eines Zielvereinbarungsgespräches zwischen Risikoträger und Bereichsleiter jährlich neu vereinbart und festge- setzt. Maximal kann die auszuzahlende variable Vergütung bei zielbonusberechtigten Risikoträgern das 1,5-fache des vertraglich vereinbarten Zielbonus betragen, so dass die variable Vergütung maximal rund 27 Prozent ihrer Jahresgesamtvergütung betragen kann. Mit Risikoträgern der DZ HYP, die auch Gruppen-Risikoträger sind, werden neben den bereits erwähnten Ge- samtbank-, Bereichs- und Individualzielen zusätzlich Konzernziele vereinbart. Die Auszahlung der variablen Vergütung für das Berichtsjahr erfolgt im April des nachfolgenden Geschäftsjah- res. Falls die variable Vergütung für ein Geschäftsjahr einen Betrag von 50 TEUR oder von einem Drittel der Ge- samtjahresvergütung eines Risikoträgers erreicht oder übersteigt, gelten hinsichtlich Zurückbehaltung, An- spruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen der variablen Vergütung die gleichen Regelungen ...