Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag Musterklauseln

Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren. Die Frist be- ginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann. Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.
Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Gemäß Artikel 2952 ZGB verjährt der Anspruch auf die Zahlung der Prämie ein Jahr nach den jeweiligen Fälligkeiten. Die anderen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Umstand eingetreten ist, auf den der Anspruch zurückgeht. In der Haftpflichtversicherung beginnt die Frist ab dem Tag zu laufen, an dem der Dritte vom Versicherungsnehmer den Schadenersatz verlangt oder gegen ihn Klage erhoben hat.
Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Die Verjährung ist der Zeitraum nach dem keine Reklamation mehr angenommen werden kann. Jeder Anspruch aus diesem Vertrag verjährt innerhalb von zwei Jahren ab dem Ereignis, das ihn auslöst.
Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Gemäß Art. 2952 des italienischen Zivilgesetzbuches verjährt der Anspruch auf die Zahlung der Prämie ein Jahr nach den jeweiligen Fälligkeiten. Die anderen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Umstand eingetreten ist, auf den der Anspruch zurückgeht.