Common use of Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports Clause in Contracts

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 2 contracts

Samples: production.virado.de, www.tvm.nl

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben auf- gegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass das der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher öf- fentlicher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige unverhält- nismäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert weiter- befördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz-esa.de

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben aufgege- ben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige unver- hältnismäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.robert-mueller.com

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben auf- gegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige unverhält- nismäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert weiter- befördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz-esa.de

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher öffentli- cher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige unverhältnis- mäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert weiterbe- fördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.veronica-flying.de

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung der Transport aufgegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Versteigerung Versteige- rung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige unverhältnis- mäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich unverzüg- lich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.loxx.de

Verkauf der Güter vor Beendigung des versicherten Transports. 17.6.1 Wird nach dem Beginn der Versicherung Versi- cherung der Transport aufgegeben oder aus einem anderen Grunde nicht vollendet, ohne dass der Versicherer von der Verpflichtung Ver- pflichtung zur Leistung frei wird, so kann der Versicherer verlangen, dass unter seiner Mitwirkung der Versicherungsnehmer die Güter aus freier Hand oder im Wege öffentlicher Versteigerung verkauft, wenn die Güter ohne unverhältnismäßige Kosten oder innerhalb angemessener Frist nicht weiterbefördert werden können. Verlangt der Versicherer den Verkauf, so muss dieser unverzüglich erfolgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.lvm.de