Common use of Verletzung gewerblicher Schutzrechte Clause in Contracts

Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung Nut- zung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Schutz- rechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche An- sprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen An- sprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung Verlet- zung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers Auftrag- nehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine PatentrechtePatent- rechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzenverlet- zen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer Auftrag- nehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. LizenzgebührenLi- zenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber Auftragge- ber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsver- letzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche der gesetzli- xxxx Xxxxxxxxx stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte von Schutzrechten geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen Aufwen- dungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der AuftragnehmerAuftrag- nehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung Ingenieurleistun- gen des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung Nut- zung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher ge- setzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftrag- geber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber Auf- traggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. LizenzgebührenLizenzge- bühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftrag- geber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber Auftrag- geber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße vertrags- gemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger sonsti- ger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte Schutz- rechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften schuld- haften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. LizenzgebührenLi- zenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber Auftrag- geber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutz- rechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der AuftragnehmerAuf- tragnehmer. Führt die Inanspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmenergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nut- zungsmöglichkeit wiederherzustellen.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung Montageleistun- gen des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung Nut- zung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher ge- setzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftrag- geber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber Auf- traggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. LizenzgebührenLizenzge- bühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsver- letzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche An-sprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Schutz- rechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher gesetzli- cher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auftragge- ber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber Auf- traggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte Schutz- rechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhenberu- hen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung Ingenieurleistungen des Auftragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter Drit- ter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter ge- nannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhenberu- hen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber Auf- traggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutz- rechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der AuftragnehmerAuftrag- nehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße ver- tragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber Auf- traggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung des Auf- tragnehmers und deren vertragsgemäße Nutzung keine PatentrechtePat- entrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers Auftragneh- mers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Ausgabe: 1.0 | Stand: 01.01.2023 Seite 4 von 9 Allgemeine Einkaufsbedingungen Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet Unbescha- det sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber die Auftraggeberin wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber der Auftrag- geberin zur Vermeidung und / und/oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freixxxx, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. LizenzgebührenLizenz- gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür einhat sicherzustellen, dass die Leistung sämtliche Lieferungen / Leistungen und deren vertragsgemäße bestimmungsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtung aus Satz 1 von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannter genannten Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- Schutzrechts-verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.

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