Common use of Verletzung gewerblicher Schutzrechte Clause in Contracts

Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die Inanspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellen.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte Ur- heberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer Auftrag- nehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannten ge- nannten Schutzrechte geltend gemacht werden. LizenzgebührenLizenz-ge- bühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen Schutzrechtsver- letzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die Inanspruchnahme In- anspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen Maß- nahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellenwieder herzustellen.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. LizenzgebührenLizenz-gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen Schutz- rechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die Inanspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellenNut- zungsmöglichkeit wieder herzustellen.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte Urheber- rechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet Unbescha- det der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannten Schutzrechte Schutz- rechte geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen Aufwendun- gen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die Inanspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße vertragsge- mäße Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellenwieder herzustellen.

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Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder o- der sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen ge- setzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben genannten Schutzrechte geltend gemacht ge- macht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die Inanspruchnahme durch den Dritten zu einem NutzungsverbotNut- zungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen erforder- lichen Maßnahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit wiederherzustellenwie- der herzustellen.

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