Vermittlung Musterklauseln

Vermittlung. 1. Kommt ein Vermittlungsauftrag zustande bei dem eine Terminabsprache zwischen der Produktion und dem Darsteller getroffen wurde, ist unbedingt die Filmagentur Bieseke durch den Darsteller vor Drehbeginn zu benachrichtigen. Eine Vermittlungsgarantie ist ausgeschlossen!
Vermittlung. Eine Weitervermittlung eines eingegangenen Gespräches ist immer dann erforderlich, wenn • die Bürger dies ausdrücklich wünschen, • ein Anliegen mit ausgeprägtem Fachbezug vorliegt, das nicht vom HamburgService beantwortet werden kann, oder • ein Anliegen mit komplexem Fallbezug vorliegt. Der HamburgService übernimmt in Zukunft die Aufgabe der Vermittlung von Gesprächen von externen Anrufern zu Mitarbeitern der Bezirksverwaltung. Darüber hinaus vermittelt der HamburgService externe Anrufer zu ca. 60 Organisationen, die nicht Teil der Bezirksverwal- tungen sind, aber in der Vergangenheit durch die Telefonzentralen der Bezirke bedient wur- den. Eine Vermittlung kann auf Grund des direkten Vermittlungswunsches eines Bürgers erfolgen oder als Ergebnis einer Zuständigkeitensuche. Die Zuständigkeitensuche wiederum kann sowohl verbunden mit einer inhaltlichen Auskunft als auch als reine Suche nach einem in- haltlich zuständigen Ansprechpartner erfolgen. Als direkte Vermittlung wird dabei ein Vorgang bezeichnet, bei dem ohne Einschaltung ei- ner Wissenssuche entweder nach Name oder nach organisatorischer Zuständigkeit die Kon- taktdaten eines Mitarbeiters ermittelt werden und das Gespräch auf den entsprechenden Apparat weitergeleitet wird. In diesem Fall gibt der Bürger als Vermittlungswunsch also ent- weder den Namen eines Mitarbeiters oder eine Ämter-, Abteilungs- oder Abschnittsbezeich- nung an. Die Vermittlung erfolgt hier entweder im Wege der Schnellvermittlung, oder aber einschließ- lich der Feststellung der Erreichbarkeit des angewählten Vermittlungsziels. Als qualifizierte Vermittlung wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem der Agent das Vermitt- lungsziel über eine Analyse des inhaltlichen Bürgeranliegens mit Hilfe seines eigenen Wis- sens oder unter Nutzung der Fachinhalte des Informationssystems HaSI ermittelt. In diesem Fall wird der Agent (von Überlastzeiten abgesehen) immer die tatsächliche Erreichbarkeit des identifizierten Vermittlungszieles und dessen inhaltliche Zuständigkeit abprüfen, ehe das Gespräch übergeben wird. Teil dieser Leistung ist auch die prägnante verbale Zusammen- fassung der bereits bekannten Informationen zum Bürgeranliegen für den Sachbearbeiter vor Übergabe des Gesprächs. In beiden Fällen der Vermittlung von Gesprächen gibt es die Möglichkeit der zeitlichen An- rufsteuerung. Der HamburgService bietet an, Telefongespräche nur zu telefonischen Sprechzeiten, die in der Datenbank HaSI hinterlegt sind, in ein bestimmtes Fachamt zu ver- ...
Vermittlung. 8.1. Geht der Entleiher mit dem überlassenen Arbeitnehmer während des be­ stehenden Überlassungsverhältnisses oder im unmittelbaren Anschluss dar­ an ein Arbeitsverhältnis ein, ist der Verleiher berechtigt, ein Vermittlungsho­ norar in Höhe des doppelten Bruttomonatseinkommens des vermittelten Arbeitnehmers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
Vermittlung. (1) Wird in den Konsultationen keine einvernehmliche Lösung erzielt, so können die Vertragsparteien im gegenseitigen Einver- nehmen einen Vermittler anrufen. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, ist die im Konsultationsantrag aufgeführte Angelegenheit der Gegenstand der Vermittlung.
Vermittlung. Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.
Vermittlung. Die Bewirtschafter des Aparthotels Chesa Bellaval vermieten die Wohnungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Wohnung. Der Xxxx hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, vorbehältlich einer anderen Abmachung.
Vermittlung. 36 Grundsätze der Vermittlung Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften § 42 Einschränkung des Fragerechts
Vermittlung. 4.1 Ein Arbeitsverhältnis, welches der Kunde mit einem von Franke + Pahl vorgestellten Bewerber oder einem Franke + Pahl – Mitarbeiter während bzw. innerhalb von 12 Monaten nach dem Einsatz beim Kunden eingeht, gilt als provisionspflichtige Personalvermittlung. Demgemäß verpflichtet sich der Kunde, in einem solchen Fall ein Vermittlungshonorar in Höhe von 25 % des zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter vereinbarten zukünftigen Jahresbruttogehaltes zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Für die Erstellung, Überlassung und Nutzung von Individualsoftware gelten ergänzend folgende Regelungen, die in ihrem Anwendungsbereich den vorstehenden Regelungen vorgehen:
Vermittlung. Der Versicherungsschutz wird von unabhängigen Versicherungsmaklern über die SACHPOOL GmbH an den Versicherer/Risikoträger vermittelt. Weder die SACHPOOL GmbH noch ein unabhängiger Versicherungsmakler sind Versicherer/Risikoträger dieses Gruppenversicherungsvertrages.
Vermittlung. Jegliche Annahme von Aufträgen und deren Weitergabe (Vermittlung) an Dritte seitens des Betreu- ungsdienstes gegen Entgelt oder zur Erlangung geldwerter Vorteile ist unzulässig. Vermittlung im Sinne dieser Vorschrift ist auch die regelmäßige Weitergabe von in eigenem Namen angenomme- nen Aufträgen an Dritte gegen Kostenerstattung. Ein Verstoß gegen Satz 1 gilt als Vertragsverstoß nach § 27 Abs. 3.