Änderungen und Stornierungen Musterklauseln

Änderungen und Stornierungen. Für Stornierungen und Änderungen der Raumbuchung gelten die folgenden Fristen:
Änderungen und Stornierungen. 1. Änderungen und Stornierungen werden immer über den jeweiligen Veranstalter/Anbieter vorgenommen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei dem betreffenden Veranstalter/Anbieter. Im Falle der Stornierung ist der Veranstalter/Anbieter berechtigt, wie folgt Stornogebühren vom Xxxx zu beanspruchen: Ferien/Wohnungen, Ferienhäuser Pauschalangebote bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % 44 – 30 Tage vor Reiseantritt 30 % 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 60 % ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 80 % für die Unterbringung im Zimmerbereich bis 29 Tage vor Reiseantritt 10 % 28 – 11 Tage vor Reiseantritt 25 % ab dem 10. Tage vor Reiseantritt 50 % 2. In Pauschalangeboten enthaltene Fremdleistungen oder gebuchte sonstige Leistungen, wie z. B. Eintrittskarten, Musicaltickets, etc. sind nicht mehr stornierbar. 3. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichtanreise kann der Veranstalter/Anbieter dem Xxxx den vollen Reisepreis in Rechnung stellen, wenn eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. 4. Soweit der Kulturbetrieb im Namen der jeweiligen Veranstalter Touristikleistungen im Bereich Freizeitveranstaltung, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, anbietet, ist jede Bestellung unmittelbar nach Bestätigung durch den Kulturbetrieb namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nach § 312g Nr. 9 BGB auch dann nicht, wenn die Bestellung als Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist.
Änderungen und Stornierungen a) Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Stornierungen immer über das HRS Hotel-Reservierungs-System vorgenommen werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung bei HRS oder dem betreffenden Hotel. Stornierungen können über HRS nur wirksam vorgenommen werden über den Reiter "Ändern + Stornieren" auf der HRS Website selbst, per Telefon +00 000 0000 000 über unser Kundencenter (von Montag-Xxxxxxx, 24h weltweit erreichbar), bis 2 Stunden vor Ablauf der Stornierungsfrist per Mail an xxxxxx@xxx.xx oder per Fax +00 000 0000 000 (erreichbar von Montag-Samstag, von 7-24 Uhr, sonntags von 8-22 Uhr, CET). Im Falle der Stornierung wird eine Stornierungs-Nummer vergeben. Sie ist zugleich Nachweis der Stornierung und deshalb unbedingt aufzubewahren. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist wird die Mitteilung des Kunden von HRS lediglich an das Hotel weitergeleitet. Das Hotel entscheidet dann über eine Stornogebühr. Bei vorzeitiger Abreise kann das Hotel einen etwaigen entstandenen Schaden geltend machen. b) Stornierung bei unbekanntem Absender Um Missbrauch des kostenlosen Reservierungssystems vorzubeugen und die Hotels nicht unnötig mit Fehlbuchungen zu belasten, behält sich HRS das Recht vor, eine nicht garantierte Reservierung im Einzelfall zu stornieren, wenn eine Rückfrage durch HRS unter der vom Xxxx angegebenen Telefonnummer nicht möglich ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Unterbringung. Gleiches gilt, wenn unter der vom Xxxx angegebenen E-Mail- Adresse in der Vergangenheit gehäuft Buchungen vorgenommen wurden, bei denen der Xxxx nicht angetreten ist oder aber eine Rückfrage seitens HRS auf diesem Wege ohne Erfolg bleibt. Um sich gegen Stornierung wegen Vermutung einer solchen von vornherein beabsichtigten Fehlbuchung zu schützen, bleibt dem Xxxx die Möglichkeit, unter Angabe seiner Kreditkartennummer eine garantierte Buchung vorzunehmen.
Änderungen und Stornierungen. Sollte die Zahl der Gruppenmitglieder sich um höchstens 15% verringern, und diese Teilstornierung erfolgt zwischen sechs (6) Wochen und sieben (7) Tagen vor dem Ankunftsdatum, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von EIN HUNDERT EUROS (100€) wegen Verwaltungskosten an. Sollte die Zahl der Gruppenmitglieder sich um mehr als 15% verringern, und diese Teilstornierung erfolgt zwischen sechs (6) Wochen und sieben (7) Tagen vor dem Ankunftsdatum, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Gesamtsumme an. Für jegliche Stornierung innerhalb von sieben (7) Tagen vor Ankunft fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% der Gesamtsumme an Für jegliche Stornierung, die mehr als sechs (6) Wochen vor dem Ankunftsdatum erfolgt, wird keine Stornierungsgebühr berechnet. Eine Erhöhung der Zahl der Zimmer/Nächte verursacht keine Änderungsgebühr. Die Gruppenklausel dieser Vereinbarung unterliegt gegebenenfalls einer Änderung aufgrund von Sonderbedingungen, die Hotelbeds zum Zeitpunkt der Übermittlung der Bestätigung seitens der Unterkunft oder eines jeden anderen Zulieferer, hinzufugen möge. Diese Sonderbedingungen gehen nicht über die hier festgelegten Bedingungen hinaus, sondern ergänzen sie lediglich.
Änderungen und Stornierungen a) von Ihnen vorgenommene Änderungen und Stornierungen Wenn Sie Ihre Reise ändern oder stornieren wollen, haben Sie unseren Kundendienst anzurufen oder uns über unsere Website eine Mitteilung zu senden. Stornierungen sind uns stets über unsere Website zuzusenden. Sämtliche Änderungen und Stornierungen werden stets gemäß der Verfügbarkeit des betreffenden Produkts und den Bedingungen des Leistungsanbieters behandelt. Die Änderung kann vom Bucher der Reise, vom Bezahler der Reise oder von beliebigen anderen Personen, die in der Buchung vermerkt sind, vorgenommen werden. Die durch die Änderung verursachten Kosten stellen wir derjenigen Person in Rechnung, die die Änderung vorgenommen hat. Änderungen an der Reiseroute oder am Reiseziel werden stets als Stornierungen behandelt. Die Stornierung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem wir Ihnen die Stornierung schriftlich bestätigt haben. Falls Ihre Kontaktaufnahme außerhalb unserer Büroöffnungszeiten erfolgt und es um eine kurzfristige Stornierung der Reise geht, so bitten wir Sie, sich direkt mit der Fluggesellschaft, der Hotelbuchungszentrale oder dem Autoverleih in Verbindung zu setzen. Eventuelle Rückerstattungen von geleisteten Zahlungen erhalten Sie von uns je nachdem, wie der Leistungsanbieter die Gebühr an uns zurückzahlt. Bei Stornierungen zahlen wir Ihnen unsere Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65 € pro Reisender und sonstige Gebühren, die durch die Änderungen verursacht worden sind, nicht zurück. Außerdem bitte beachten Sie, dass die eventuelle Kreditkarten­ oder Überweisungsgebühr nicht zurückerstattet wird. Falls die Änderung bedeutet, dass der Preis für Ihre Reise steigt, haben Sie uns diesen höheren Preis zu bezahlen. Die meisten Flugtickettypen berechtigen weder zu einer Rückerstattung der Zahlungen noch zu einer Vornahme von Änderungen nach dem Kauf des Flugtickets. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie vor der Bezahlung der Buchung alle Reisedaten überprüfen, da auch Änderungen am Namen oder Rufnamen nicht erlaubt sind. Falls der Tickettyp Stornierungen oder Änderungen zulässt, stellen wir Ihnen die folgenden Bearbeitungskosten in Rechnung: ­ Änderungsgebühr: 85 € pro Reisender sowie die eventuellen Änderungsgebühren des Leistungsanbieters ­ Namensänderung 100 € pro Reisender sowie die eventuellen Änderungsgebühren des Leistungsanbieters ­ Stornierungsgebühr: 65 € pro Reisender sowie die eventuellen Stornierungsgebühren des Leistungsanbieters Änderungen sind uns stets telefonisch spätestens zwei Werktage...
Änderungen und Stornierungen. 3.1. Änderung oder Stornierung eines Vertrags sind lediglich mit schriftlicher Zustimmung der AFS AGRO FLOW SYSTEM möglich. Möchte der Käufer einen Vertrag ändern oder stornieren oder wird ein solcher auf Ersuchen von AFS AGRO FLOW SYSTEM aus Gründen geändert oder storniert, die dem Käufer zuzurechnen sind, ist der Käufer gehalten, sämtliche, damit zusammenhängende Schäden, unter anderem Gewinneinbußen und alle im Rahmen der Änderung oder Stornierung entstehenden Kosten AFS AGRO FLOW SYSTEM zu ersetzen, bei einem Mindestbetrag von 10% des Rechnungswertes.
Änderungen und Stornierungen. 7.1 Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderun- gen und Stornierungen immer über das my.IRS -System vorge- nommen werden. Dazu kontaktieren Sie uns bitte schriftlich 7.2 Änderungen vor Ablauf der Stornierungsfrist sind in der Regel kostenfrei möglich. Bei bestimmten Änderungen, wie z.B. eine Ver- kürzung des Aufenthalts, kann das Hotel einen etwaigen entstande- nen Schaden geltend machen. 7.3 Ob eine Stornierung noch kostenfrei möglich ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Stornierungs- und Buchungsbedingungen Ihrer Buchung. In der Regel ist eine fristgerechte Stornierung kostenfrei für Sie möglich. Bei besonderen Preisen, Leistungen, und/oder Terminen sowie bei sehr kurzfristigen Buchungen, ist eine kosten- freie Stornierung jedoch häufig von den Hotels ausgeschlossen. 7.4 Um einen Missbrauch von kostenlosen Reservierungssystemen 7.5 Im Falle fehlender oder falscher Kreditkartenangaben beachten Sie bitte die Ausführung unter Xxxxxx 6 dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. 7.6 Bei einer Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist wird ihre Mitteilung von 2-LAND Reisen an das Hotel weitergeleitet. Ob Kos- ten für die Stornierung anfallen, richtet sich nach den jeweiligen Buchungskonditionen.
Änderungen und Stornierungen. 5.1. Wenn Sie Ihre Reservierungsangaben ändern: 5.1.1. Bei Buchung einer Pauschalreise, können Sie den Pauschalreisevertrag auf einen Dritten übertragen, wenn Sie die Mitteilung über die Buchungsübertragung nicht später als sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise dem Anbieter zugeht. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, soweit Sie darüber vorab informiert wurden. Wenn wir eine Änderung des Namens oder eines anderen Buchungsdetails nicht durchführen können, müssen Sie ggf. stornieren und je nach Verfügbarkeit neu buchen (und wegen der Stornierung anfallende Mehrkosten tragen). Bitte berücksichtigen Sie unsere Sornierungsbedingungen nachfolgend unter Artikel 5.2. Wenn Sie Fragen zu Buchungsänderungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx. 5.1.2. Wenn Ihre Buchung keine Pauschalreise ist, haben sie keinen Anspruch, dass Groupon Travel den Namen oder andere Buchdetails ändert. Ob wir einer derartigen Namensänderung zustimmen, liegt in unserem alleinigen Ermessen.
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Related to Änderungen und Stornierungen

  • Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen sowie weitere Vereinbarungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Änderungen Bei Bedarf werden von den Parteien in Textform vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Erläuterungen Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.