Verpackung, Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten, sofern nicht gesondert vereinbart, ab Werk aus- schließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Zahlungen sind, sofern nicht anders angegeben, frei Zahlstelle des Lieferers in EUR zu leisten. 3. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert; Ausnahmen be- dürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungs- halber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Der Lieferer haftet nicht für nicht rechtzeitig vorge- zeigte Wechsel oder versäumte Aufnahme eines Protests. 5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungs- datum. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag der Gutschrift des Zahlungsbetrages auf einem der Konten des Lieferers. Bei Scheckzahlungen gilt das Datum des Scheckeingangs als Zahlungstag. 6. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß vorstehender Ziffer 5 gerät der Besteller in Zahlungsverzug und der Lieferer kann Verzugszin- sen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer be- rechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu fordern. Dies gilt nicht, soweit die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Besteller nicht zu vertreten hat. 7. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen vom Liefe- rer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Ge- genansprüche zurückzuhalten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt sind. 8. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestel- lers behält sich der Lieferer vor, Vorauszahlungen oder Sicher- heitsleistungen zu verlangen. Entsprechende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt. 9. Der Mindestverkaufswert beträgt 100,- EUR netto.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions of Sale
Verpackung, Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten, sofern nicht gesondert vereinbart, gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk aus- schließlich ausschließlich Verpackung, Lieferungs- und Zollkosten. Zu den Preisen Prei- sen kommt die Umsatzsteuer Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Preisangebote sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.
2. Sollten zwischen dem Vertragsabschluss und dem Gefahren- übergang einschneidende Material- und Lohnpreissteigerungen eintreten, so behält sich der Lieferer vor, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.
3. Zahlungen sind, sofern nicht anders angegeben, haben sofort bei Fälligkeit und in der effektiven in der Rechnung festgehaltenen Währung zu erfolgen. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers in EUR zu leisten. Ist Zahlung mittels Akkreditiv vereinbart, so trägt der Besteller die Kosten der Eröffnung, Avisierung und Bestätigung.
34. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert; Ausnahmen be- dürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
45. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungs- halber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Der Lieferer haftet nicht für nicht rechtzeitig vorge- zeigte Wechsel oder versäumte Aufnahme eines Protests.
56. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungs- datum. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag der Gutschrift des Zahlungsbetrages auf einem der Konten des Lieferers. Bei Scheckzahlungen gilt das Datum des Scheckeingangs als Zahlungstag.
67. Mit Ablauf der vorstehender Zahlungsfrist gemäß vorstehender Ziffer 5 gerät der Besteller in Zahlungsverzug und der Lieferer kann Verzugszin- sen Verzugszinsen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug Zah- lungsverzug des Bestellers ist der Lieferer be- rechtigtberechtigt, Verzugszinsen Verzugszin- sen in der gesetzlichen Höhe zu fordern. Dies gilt nicht, soweit die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Besteller nicht zu vertreten hat.
78. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstan- dungen, vom Liefe- rer Lieferer nicht schriftlich anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Ge- genansprüche Gegenansprü- che zurückzuhalten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen Forderun- gen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt festgestellt sind.
89. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestel- lers behält sich der Lieferer vor, Vorauszahlungen oder Sicher- heitsleistungen zu verlangen. Entsprechende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
910. Der Mindestverkaufswert beträgt 100,- EUR nettoEUR.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Allgemeine Geschäftsbedingungen