Verpflichtung Dritter Musterklauseln

Verpflichtung Dritter. A.7.14.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. A.7.14.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.7.14.1 zur Leistung verpflichtet.
Verpflichtung Dritter. Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Verpflichtung Dritter. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Sie auch ei- nen Dritten in Anspruch nehmen können?
Verpflichtung Dritter. Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrages oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche vor. A.1.6 Wenden Sie sich nach einem Schadenfall allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.1.5 zur Leistung verpflichtet.
Verpflichtung Dritter. A.3.10.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund des Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. A.3.10.2 Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung verpflichtet.
Verpflichtung Dritter. A.3.12.1 Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines weiteren Versicherungsvertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. A.3.12.2 Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.12.1 zur Vorleistung verpflichtet. A.3.12.3 Wenn Sie aufgrund desselben Schadenfalls auch Erstattungsansprüche gegen Dritte haben, darf die Entschädigung nicht höher sein als Ihr Gesamtschaden.
Verpflichtung Dritter. A.8.5.2 Leistungsansprüche bestehen nicht, wenn Sie wegen des Unfalls Leistungen von einem anderen Schadenversicherer oder Dritten beanspruchen können. Hinsichtlich der Leistungen eines Schadenversicherers oder Dritten treten wir nach Abtretung eventueller Ansprüche in Vorleis- tung, wenn ohne Ihr Verschulden die Entschädigungspflicht des Schadenversicherers oder Dritten ganz oder teilweise nicht geklärt ist. Leistet der Schadenversicherer oder Dritte nur zum Teil für die entstandenen Kosten, so können die Differenzbeträ- ge bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen aus der MeinTierPLUS Versicherung geltend gemacht werden.
Verpflichtung Dritter. Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? Dann gehen insoweit diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. A.4 Fahrerschutz – wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
Verpflichtung Dritter. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Sie auch ei- nen Dritten in Anspruch nehmen können? Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leis- tungsverpflichtungen vor. Dies gilt für Ansprüche aus Verträgen und Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden. Beispiel: Sie ha- ben aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub ebenfalls Anspruch auf Hilfe. Wenn Sie sich allerdings zuerst an uns wenden, sind wir Ihnen ge- genüber abweichend von Satz 1 zur Vorleistung verpflichtet.
Verpflichtung Dritter. A.3.10.1 Sie haben im Schadensfall gegenüber Dritten aufgrund ei­ nes Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein Ansprüche auf Leistung oder Hilfe? Dann ge­ hen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. A.3.10.2 Wenden Sie sich nach einem Schadensereignis zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von A.3.10.1 zur Leistung verpflichtet. A.4 Unfallmeldedienst – technisch unterstützte Hilfe nach ei­ nem Notfall, Unfall oder einer Panne für PKW B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF024 D A.4.1 Automatische Notfallmeldung Wichtiger Sicherheitshinweis!