Verpflichtungen des Kunden. 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt.
2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich.
2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam.
2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.
Verpflichtungen des Kunden. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Gebühren ge- mäss den, in den AGB festgelegten, Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Die Preise und Gebühren können vom Provider jederzeit geändert wer- den. Massgebend sind die aktuellen auf xxxxxxxxx.xx publizierten Prei- se und Gebühren. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, bei Nichtbezahlen der Abonnementsgebühren und nach einer angemessen Frist und entsprechenden Mahnungen, die abonnierten Dienste ohne weitere Vorankündigung und bis zur Bezahlung der ausstehenden Beträ- ge zu sperren und allenfalls einseitig zu kündigen.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er die Dienstleistungen nicht in rechtswid- xxxxx Xxxxx nutzt. Er verhält sich gemäss den in den Benutzungsrichtli- nien festgelegten Grundsätzen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen des Quickline- Partners nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstung (Komponenten) zu verwenden, zu deren Verwendung der Quickline-Part- ner vorgängig zugestimmt hat. Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Komponenten vom Netzwerk des Quick- line-Partners abzukoppeln bzw. die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen, bis die nicht genehmigten Komponenten ersetzt sind.
3.4 Der Kunde stellt dem Quickline-Partner die erforderlichen Kundendaten (persönliche Angaben, Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc.) zur Verfü- gung, damit der Quickline-Partner die in diesem Vertrag vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Die Kundendaten werden gemäss den in diesen AGB festgelegten Geheimhaltungsbestimmungen vertraulich behandelt. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der Daten unverzüg- lich mitzuteilen.
3.5 Falls der Quickline-Partner nicht vorgängig ausdrücklich schriftlich zuge- stimmt hat, ist es dem Kunden nicht erlaubt, irgendwelche Dienstleistun- gen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, Dritten zugänglich zu machen bzw. diese entgeltlich oder unentgeltlich durch Dritte nutzen zu lassen.
3.6 Zur Nutzung von Quickline-Produkten benötigen Sie einen Anschluss Ihres lokalen Quickline-Partners. Der Quickline-Partner verlangt dazu eine Gebühr. Die Verrechnung erfolgt direkt durch den Quickline-Part- ner. Die Höhe der Gebühren legt der Quickline-Partner fest.
Verpflichtungen des Kunden. 6.1. Support-Kontakt Jegliche Kommunikation in Bezug auf Wartung und Support wird von nicht mehr als zwei (2) benannten Kontaktpersonen des Kunden pro Arbeitsschicht überwacht, koordiniert und bearbeitet, die als Kontaktpunkt zwischen Kunde und Dienstanbieter fungieren. Jeder Kontakt muss die notwendigen Fachkenntnisse und Schulungen vorweisen oder auf Kosten des Kunden erwerben, um die Probleme unter Anleitung des Dienstanbieters zu diagnostizieren und zu lösen.
6.2. Vorabverfahren Der Kunde wendet alle für die Software veröffentlichten Betriebsabläufe und Verfahren zur Problemlösung an, bevor er Support durch den Dienstanbieter anfordert. Wenn das Problem nach wie vor nicht behoben ist, setzt der Kunde unverzüglich den Dienstanbieter über das Problem in Kenntnis. Bevor der Kunde den Dienstanbieter um Support bittet, bestätigt er, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
6.2.1. Reproduktion Wenn möglich wird der das Problem auslösende Vorgang in einer einzigen unterstützten Software reproduziert;
6.2.2. Support-Mitarbeiter Der Kundenkontakt besitzt Fachkenntnisse über die Software und andere damit verbundene Software- oder Hardwaresysteme sowie über die Fakten und Umstände des Problems;
6.2.3. Zugang Das vollständige System, einschließlich jeder Software und Hardware, steht dem Kundenkontakt während der Kommunikation mit dem Support-Personal des Dienstanbieters unbegrenzt zur Verfügung; und
6.2.4. Verfügbarkeit Der Kunde muss dem Dienstanbieter, falls angefordert und notwendig, einen technischen Mitarbeiter während der Support-Zeiten zur Verfügung stellen, um alle Probleme abzudecken. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die Arbeit in Bezug auf die Probleme für die Zeiträume zu unterbrechen, in denen der Kunde keinen Zugang zu einem technischen Mitarbeiter oder den verlangten Daten für die Fortführung der Problemlösung zur Verfügung stellt.
6.3. Remoteverbindung Der Kunde wird, falls dies geeignet erscheint, mit dem Dienstanbieter zusammenarbeiten, um dem Dienstanbieter die Ausführung von Support-Leistungen über eine Remoteverbindung mit standardmäßiger, handelsüblicher Fernsteuerungssoftware zu erlauben und dies zu unterstützen. Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Systeme und Daten des Kunden getroffen und aufrechterhalten werden.
6.4. Aktualisierungen Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Dienstanbieter gemäß dieser Support-Vereinbarung bereitges...
Verpflichtungen des Kunden. 10.1 Der Kunde versichert, dass die im Servicevertrag als „Kundengeräte“ aufgeführten Output-Systemgeräte in seinem Eigentum stehen und er über diese frei verfügen kann.
10.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, TA die Erlaubnis zur Erbringung der vereinbarten Leistungen an den im Servicevertrag als „Drittgeräte“ aufgeführten Output- Systemgeräten einzuräumen. Der Kunde verpflichtet sich insofern, TA die notwendigen Rechte für die Nutzung der Drittgeräte zur Erbringung der im Servicevertrag vereinbarten Leistungen zu verschaffen.
10.3 Der Kunde wird TA auf seine Kosten die erforderlichen schriftlichen Einwilligungserklä- rungen der Vertragspartner der Drittverträge zur Verfügung stellen oder eine schriftliche Versicherung gegenüber TA abgeben, dass ihm solche vorliegen. Der Kunde stellt TA von jeglicher Haftung aufgrund von Ansprüchen Dritter frei, die im Falle einer fehlenden Einwilli- gungserklärung gegen TA geltend gemacht werden.
10.4 Der Kunde wird TA Kopien sämtlicher im Servicevertrag aufgeführter Drittverträge bei Vertragsbeginn übergeben. Darin enthaltene Vergütungsregelungen können vom Kunden geschwärzt werden.
10.5 Der Kunde wird TA Änderungen
(i) der Betriebsbedingungen der Vertragsgeräte,
(ii) der im Rahmen der Analyse gemäß Ziffer I.3.4 erfassten IT-Umgebung und/oder
(iii) sonstiger für die Erbringung der Wartungsleistungen wesentlicher Umstände unverzüglich schriftlich mitteilen.
10.6 Der Kunde wird TA den Zugang zum Einsatzort ermöglichen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit TA anhalten, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
10.7 Der Kunde wird die von TA erhaltenen Anweisungen hinsichtlich der Bedienung der Vertragsgeräte sowie der Störungssuche und -behebung beachten und umsetzen.
10.8 Der Kunde wird auf Anfordern von TA dieser eine Gelegenheit zur geschützten und ordnungsgemäßen Lagerung von Materialien auf dem Betriebsgelände des Kunden kostenlos zur Verfügung stellen.
10.9 Gelten für den Betrieb des Kunden oder den Aufstellungsort der Vertragsgeräte beson- dere Sicherheitsauflagen, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für TA die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
10.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Regelungen dieses Servicevertrags hinweisen.
10.11 Kann eine TA obliegende Leistung aus im Ve...
Verpflichtungen des Kunden. Kodak stellt dem Kunden die Produkte als Gegenleistung für die Zusagen und Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung. Unter keinen Umständen entbinden die Geschäftsbedingungen des Finanzierungsunternehmens den Kunden von seinen Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten oder Zusagen im Rahmen dieses Vertrags.
Verpflichtungen des Kunden. 3.1. Als Verantwortlicher muss der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen und diesem Datenverarbeitungsvertrags nachkommen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass er über eine Rechtsgrundlage im Sinne von Artikel 6 der EU-DSGVO/GB-DSGVO verfügt, um Personenbezogene Daten durch Optos im Rahmen des Vertrags und wie in Anhang 1 beschrieben verarbeiten zu lassen, und im Falle von Daten der besonderen Kategorie kann sich der Kunde auf eine Bedingung im Sinne von Artikel 9 der EU-DSGVO/GB-DSGVO berufen, um solche Daten der besonderen Kategorie verarbeiten zu lassen.
3.2. Der Kunde weist Optos an, die persönlichen Daten im Namen des Kunden und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Die Verarbeitungsanweisungen des Kunden werden in Anlage 1 dokumentiert und im Vertrag näher erläutert.
3.3. Der Kunde kann zusätzliche Anweisungen in Bezug auf die Verarbeitungstätigkeiten von Optos erteilen oder diese Anweisungen ändern, vorausgesetzt, dass diese klar und verständlich sind, im Einklang mit den Bedingungen des Vertrags und diesem Datenverarbeitungsvertrags stehen, angemessen sind und den Datenschutzgesetzen Genüge tun. Der Kunde muss Optos diese zusätzlichen oder geänderten Anweisungen schriftlich oder per E-Mail mitteilen und diese Anweisungen dokumentieren. Der Kunde entschädigt Optos für die angemessenen Kosten, die Optos durch die Befolgung dieser zusätzlichen Anweisungen entstehen.
3.4. Der Kunde hat (a) Optos eine angemessene Frist zu gewähren, um zusätzliche oder geänderte Anweisungen umzusetzen oder ihnen zu entsprechen, und (b) mit Optos zusammenzuarbeiten, um diese zusätzlichen oder geänderten Anweisungen umzusetzen oder ihnen zu entsprechen.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, Optos unverzüglich, spätestens jedoch sechsunddreißig (36) Stunden nach Entdeckung, über alle Verstöße gegen Datenschutzgesetze, die sich aus den in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung oder dem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten ergeben, über Ungenauigkeiten in Bezug auf die Personenbezogenen Daten einer betroffenen Person, über Leistungsmängel bei der Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten oder über sonstige Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu informieren. In diesen Fällen ergreift der Kunde alle Maßnahmen, einschließlich, ohne Einschränkung, rechtlicher Maßnahmen, um mögliche negative Auswirkungen und Schäden für ihn selbst, die betroffenen Personen, Optos und die verbundenen Unternehmen und Unterau...
Verpflichtungen des Kunden. Der Anspruch des Kunden auf Vornahme der vereinbarten Wartungsleistungen setzt neben der fristgerechten und vollständigen Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises vor erster Inanspruchnahme der vereinbarten Wartungs- leistungen voraus, dass der vom Kunden gewünschte Bedarf an Wartungsleistungen von der jeweils vom Kunden im Rahmen der obigen Auswahlmöglichkeiten bestimmten Anzahl der Wartungsleistungen (der vom jeweiligen Servicepaket umfassten Wartungsintervalle) gedeckt ist. Zusätzlich ist Voraussetzung zur Berechtigung der Inanspruchnahme, dass der Kunde:
a) das Volvo-Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Betriebsanleitung des Volvo-Fahrzeuges sowie dem Service- und Garantieheft fährt, wartet und verwaltet.
b) den Ölstand und andere Flüssigkeiten im Volvo-Fahrzeug zwischen den empfohlenen Wartungsintervallen routinemäßig überprüft und, falls erforderlich, auf eigene Kosten auffüllt.
c) das Volvo-Fahrzeug auf eigene Kosten zu den in der Betriebsanleitung und im Service- und Garantieheft des Volvo- Fahrzeuges angegebenen Wartungsintervallen an einen autorisierten Volvo Vertragshändler (soweit dieser Werkstattleistungen für Volvo-Fahrzeuge anbietet) bzw. an eine autorisierte Volvo- Vertragswerkstatt zur Vornahme des Volvo Service übergibt. Bitte beachten Sie, dass jedes Service mit einer maximalen Abweichung von ± 1 Monat oder ±1.250 km zum angegebenen Serviceintervall durchgeführt werden muss. Volvo Car Austria GmbH behält sich vor (und ist berechtigt), die Durchführung von Wartungsleistungen ohne Rückerstattung von bezahlten Wartungsentgelten abzulehnen, sofern und insoweit die obigen Voraussetzungen nach diesem Punkt 6. nicht erfüllt sind.
Verpflichtungen des Kunden. 7.1 Der Kunde beantragt alle für die Inbetriebnahme, Abnahme und Nutzung der Serviceleistungen erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben und holt diese ein.
7.2 Die Erbringung der Serviceleistungen durch Siemens Energy hängt davon ab, dass der Kunde auf eigene Kosten und rechtzeitig alle erforderlichen Voraussetzungen schafft, damit sichergestellt ist, dass das Personal von Siemens Energy rechtzeitig mit der Ausführung der Serviceleistungen beginnen und diese ohne Unterbrechung ausführen kann. Insbesondere sorgt der Kunde auf eigene Kosten u.a. für:
(i) Unterstützung von Siemens Energy bei der Problemanalyse im erforderlichen Umfang, z.B. Bereitstellung von Störfallberichten und Fehlermeldungen;
(ii) Koordination von durch den Kunden beauftragten Dritten;
(iii) Bereitstellung von aktuellen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen bezüglich der zu wartenden Gegenstände vor Beginn der Ausführung und ohne gesonderte Aufforderung durch Siemens Energy. Siemens Energy ist berechtigt, die Unterlagen des Kunden für die Erbringung der Serviceleistungen zu nutzen und sie für diesen Vertrag beauftragte Subunternehmern von Siemens Energy zur Verfügung zu stellen;
(iv) Sicherung der aktuellen Daten der aktuellen Softwareversion einschließlich der gespeicherten Daten und der Systemparameter auf einem geeigneten Datenträger sowie Bereitstellung einer Kopie des entsprechenden Datenträgers. Bei Bedarf Durchführung von Datenwiederherstellung;
(v) Einholung von Genehmigungen, Zustimmungen oder Bewilligungen von zuständigen Behörden, soweit diese nicht ausschließlich von Siemens Energy eingeholt werden können;
(vi) Wenn die Serviceleistungen auf dem Gelände von Siemens Energy ausgeführt werden, trägt der Kunde die mit dem Transport zum Siemens Energy Gelände verbundenen Kosten.
7.3 Sofern die Serviceleistungen auf dem Gelände des Kunden erbracht werden, sorgt der Kunde auf seine Kosten zusätzlich für Folgendes:
(i) uneingeschränkten Zugang zu den Maschinen und Anlagen, rechtzeitige Durchführung sämtlicher vorbereitenden Arbeiten und Herstellung der erforderlichen Betriebsbedingungen und für die Erbringung der Serviceleistungen notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen (z.B. Internetzugang, Strom und Telefon);
(ii) Einweisungen und Schulungen einschließlich Erteilung von Informationen über maßgebliche Gefahren für Menschen und Maschinen, die aus der Erbringung der Serviceleistungen resultieren, sowie über die geltenden Sicherheitsvorschriften des Kunden;
(iii)...
Verpflichtungen des Kunden. 4. The Customer's Obligations
4.1 Der Kunde muss: 4.1 The Customer shall:
4.1.1 sicherstellen, dass die auf dem Bestellformular für den Servicevertrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind; 4.1.1 ensure that the information provided on the Service Agreement Order Form is complete and accurate;
4.1.2 Videojet, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Unterauftragnehmern Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit dies für Videojet zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, und; 4.1.2 provide Videojet, its employees, agents, consultants and subcontractors, with access to the Customer's premises, office accommodation and other facilities as reasonably required by Videojet to provide the Services and;
4.1.3 die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter von Videojet zu gewährleisten, während diese sich auf dem Gelände des Kunden aufhalten; 4.1.3 take the necessary precautions to ensure the health and safety of Videojet's personnel while present on the Customer's premises;
4.1.4 Videojet den Zugang zu relevanten Mitarbeitern, Informationen und Materialien zu gewähren, den Videojet nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und korrekt sind; 4.1.4 provide Videojet with such access to relevant employees, information and materials as Videojet may reasonably require in order to supply the Services, and ensure that such information is complete and accurate in all material respects;
4.1.5 die Geräte mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu betreiben und zu warten und die Geräte in Übereinstimmung mit den Wartungsstandards von Videojet zu warten, wozu auch die Befolgung und Durchführung des von Videojet empfohlenen Kundenpflege- und Reinigungsprogramms zwischen den Anrufen des Kundendienstmitarbeiters von Videojet gehört; 4.1.5 exercise reasonable skill and care in operation and normal maintenance of Equipment and maintain Equipment in conformance with Videojet's maintenance standards, which shall include following and performing Videojet’s recommended customer care and cleaning program between calls of Videojet's service representative;
4.1.6 die Geräte innerhalb der von Videojet veröffentlichten Spezifikationen zu betreiben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Umgebungsspezifikationen); 4.1.6 operate Equipment ...
Verpflichtungen des Kunden. 4.1 Der KUNDE ist verpflichtet (auf eigene Kosten)
(a) die Anweisungen des ANBIETERS bezüglich der DIENSTLEISTUNGEN zu befolgen;
(b) Zugang zu den Geschäftsräumen und anderen Betriebsanlagen des KUNDEN zu gewährleisten, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens und kostenlos, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER so gefordert wird;
(c) INPUT MATERIAL und andere Informationen in zeitlich nützlichem Rahmen zur Verfügung zu stellen sowie sicherzustellen, dass dieses in allen wesentlichen Punkten fehlerfrei und korrekt ist, wenn es berechtigterweise vom ANBIETER angefordert wird;
(d) die für die Vorbereitung und für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN notwendigen Räumlichkeiten bereitzustellen und instand zu halten;
(e) für die Aufbewahrung, den Unterhalt und Versicherung der AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu sorgen;
(f) ständige und ausreichende Strom-, Pressluft- und Wasserversorgung zur AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS zu gewährleisten, zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, wie es für die Bereitstellung und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN erforderlich ist, im VERTRAG festgelegt oder vom ANBIETER dem KUNDEN mitgeteilt wurde;
(g) dem ANBIETER schriftlich und sofort nach deren Auftreten festgestellte Mängel mitzuteilen;
(h) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht zu kopieren, anzupassen, nachzubauen, zu demontieren oder abzuändern; und
(i) die AUSRÜSTUNG DES ANBIETERS nicht anderweitig als gemäss dessen schriftlicher Anweisung oder Autorisierung zu benutzen oder über sie zu verfügen.
4.2 Der ANBIETER ist nicht haftbar für etwaig anfallende Lagerkosten oder Gebühren im Zusammenhang mit der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN oder seiner Ausrüstung in den entsprechenden Räumlichkeiten.