Welche Verpflichtungen habe ich? Musterklauseln

Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Es bestehen zum Beispiel folgende Verpflichtungen: − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müs- sen. − Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben − Sie müssen uns einen Fahrzeugwechsel unverzüglich unter Angabe des neuen amtlichen Kennzeichens anzei- gen. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Bitte beachten Sie, dass eine monatliche Zahlweise nur möglich ist, wenn wir den Beitrag von ihrem Konto abbuchen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Die Versicherung gilt für den zunächst vereinbarten Zeitraum. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsschutzfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen. – Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder Vertrag geändert werden müssen. – Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen. €€ Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Ihr Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Sie sind verpflichtet, uns Schadenfälle unverzüglich anzuzeigen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. ➟ Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. ➟ Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. ➟ Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. ➟ Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. − Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpas- sen können. − Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinba- rung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können die Beiträge überwei- sen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zu- nächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um je- weils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Welche Verpflichtungen habe ich?. ─ Sie und die versicherte Person müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten ─ Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen ─ Sie müssen uns mitteilen, wenn bei einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskosten-Zusatzversicherung abgeschlossen wird ─ Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind ─ Sämtliche Rechnungen und Belege sind im Original mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse einzureichen ─ Auf unser Verlangen hin muss sich die versicherte Person durch einen von uns beauftragten (Zahn-)Arzt untersuchen lassen. Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind von Ihnen jeweils zum Beginn des Beitragszahlungsabschnitts zu zahlen. Wenn Sie uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen, müssen Sie dafür sorgen, dass dieser Betrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag (Einlösungsbeitrag) rechtzeitig und vollständig gezahlt haben und keine Wartezeit mehr besteht. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Zudem endet der Vertrag mit Beendigung der Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Welche Verpflichtungen habe ich?. Die im Antrag gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantwor- ten. › Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem abgeschlos- senen Krankentagegeld (Versicherungsleistung), wobei das versicherte Krankentagegeld das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie uns deshalb Minde- rungen Ihres Nettoeinkommens unverzüglich anzeigen. › Falls Sie eine weitere Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld abschließen oder eine bestehende erhö- hen möchten, beachten Sie bitte, dass dies unserer Einwil- ligung bedarf. › Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu EV144 5.18 Es handelt sich um eine Krankentagegeldversicherung, die den Verdienstausfall absichert. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Private Krankenversicherung: KT-Plus können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Besonders wichtig ist, dass Sie uns die ärzt- lich festgestellte Arbeitsunfähigkeit nachweisen, und zwar den Beginn der Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Karenz- zeit, das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit einmal pro Woche und das Ende der Arbeitsunfähigkeit. › Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und am Ersten eines jeden Monats fällig. › Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas ande- res vereinbart wurde, unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. › Der Beitrag ist bis zum Ende des Versicherungsschutzes zu zahlen. › Verspätete Beitragszahlungen können zu Mahnkosten und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. › Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche- rungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Ab- schluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versi- cherungsscheins) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. › Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. › Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bitte beachten Sie: Bestimmte Ereignisse wie z.B. Berufsunfä- higkeit, Rentenbezug, Wegfall der Versicherungsfähigkeit durch Aufgabe der Berufstätigkeit führen zum Ende des Versicherungsverhältnisses.