Common use of Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Aufwendungen Clause in Contracts

Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Aufwendungen. Die in Bezug auf einen Fonds anfallenden Gebühren und Aufwendungen werden von der Gesellschaft, wie in dem jeweiligen Nachtrag beschrieben, aus den Vermögenswerten des jeweiligen Fonds bezahlt. Es gilt jedoch Folgendes:

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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de