Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Aufwendungen. Die in Bezug auf einen Fonds anfallenden Gebühren und Aufwendungen werden von der Gesellschaft, wie in dem jeweiligen Nachtrag beschrieben, aus den Vermögenswerten des jeweiligen Fonds bezahlt. Es gilt jedoch Folgendes:
Appears in 18 contracts
Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt