Common use of Verrechnung mit den Beiträgen Clause in Contracts

Verrechnung mit den Beiträgen. Bei jeder Beitragsfälligkeit wird ein laufender Überschussanteil zugeteilt, der in Prozent des für die Versicherung jeweils zu zahlenden Beitrags bemessen wird. Jeder laufende Überschussanteil wird mit dem jeweils fällig werdenden Beitrag verrechnet. Wird die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, erfolgt die Überschussbeteiligung gemäß Ziffer 1.1.

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