Common use of Verrechnung von Zahlungen im Massenzahlungsverkehr Clause in Contracts

Verrechnung von Zahlungen im Massenzahlungsverkehr. (1) Die Verrechnung der in den Scheckabwicklungsdienst und in den SCL eingereichten Zahlungen erfolgt über einem PM-Konto zugeordnete Unterkonten im Zah- lungsverkehrssystem TARGET2-Bundesbank oder über einem PM-Konto zugeordnete Un- terkonten in anderen nationalen TARGET2-Komponentensystemen. Das Einlagenkreditinsti- tut muss ein auf ihn lautendes Unterkonto oder das eines Verrechnungsinstituts benennen (TARGET2-Unterkonto). Der Inhaber des TARGET2- Unterkontos hinterlegt zugunsten der Bank als Betreiberin des Scheckabwicklungsdienstes und des SCL einen Abbuchungsauftrag („Debit mandate for AS settlement“), damit die aus dem Scheckabwicklungsdienst und dem SCL resultierenden Gut- schrifts- und Belastungsbuchungen auf dem TARGET2- Unterkonto vorgenommen werden können.

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