Verrechnung von Zahlungen im Massenzahlungsverkehr. (1) Die Verrechnung der in den Scheckabwicklungsdienst und in den SCL eingereichten Zahlungen erfolgt über einem PM-Konto zugeordnete Unterkonten im Zah- lungsverkehrssystem TARGET2-Bundesbank oder über einem PM-Konto zugeordnete Un- terkonten in anderen nationalen TARGET2-Komponentensystemen. Das Einlagenkreditinsti- tut muss ein auf ihn lautendes Unterkonto oder das eines Verrechnungsinstituts benennen (TARGET2-Unterkonto). Der Inhaber des TARGET2- Unterkontos hinterlegt zugunsten der Bank als Betreiberin des Scheckabwicklungsdienstes und des SCL einen Abbuchungsauftrag („Debit mandate for AS settlement“), damit die aus dem Scheckabwicklungsdienst und dem SCL resultierenden Gut- schrifts- und Belastungsbuchungen auf dem TARGET2- Unterkonto vorgenommen werden können.
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