Versand des Leasingobjekts Musterklauseln

Versand des Leasingobjekts. Sofern das Leasingobjekt an den FN versandt wird, übergibt der Händler das Leasingobjekt nach Empfang der Auslieferungsfreigabe sachgerecht und versandsicher verpackt an einen Spediteur. Vor der Übergabe an den Spediteur führt er eine Überprüfung gemäß DGUV Information 208-047 durch und bestätigt die Durchführung mit Hilfe des von KFS bereitgestellten Formulars und dessen Übermittlung. Der Händler ver- sendet die Übernahmebestätigung an den FN, der die Bestätigung zu unterzeichnen hat, sobald das Leasingobjekt ordnungsgemäß bei ihm abgeliefert wurde. Nach Empfang der unterzeichneten Übernahme- bestätigung übermittelt der Händler seine Rechnung und eine Kopie des Ablieferungsnachweises an KFS.‌‌

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  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Mitwirkung des Kunden 4.1 Der Kunde wird alle Mitwirkungen und Beistellungen erbringen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Dienstleister erforderlich sind. Die vertragsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen hängt wesentlich von der Erbringung dieser Mitwirkung und Beistellungen des Kunden ab und kann auch ein entsprechendes Einwirken des Kunden auf dessen Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Leistungsempfänger, andere Dienstleister oder sonstige Dritte (ausge- nommen Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters) erfordern. Der Dienstleister darf sich bei der Erbringung der Vertragsleis- tungen auf Mitteilungen, Anweisungen, Freigaben, Abnahmen oder vergleichbare Erklärungen des Kunden verlassen; eine Befolgung und/oder Umsetzung solcher Erklärungen gilt als vertragskonforme Leistung und der Dienstleister ist nicht für sich daraus ergebende Konsequenzen verantwortlich. 4.2 Soweit für die jeweilige Vertragsleistung anwendbar, erbringt der Kunde insbesondere folgende Mitwirkungen bzw. Beistellungen: (a) Der Kunde stellt dem Dienstleister rechtzeitig im vereinbarten, sonst in angemessenem Format alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich, aktua- lisiert der Kunde diese Daten und Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und Informationen verantwortlich; der Dienstleister ist nicht zu einer Überprüfung verpflichtet. (b) Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden, Infrastruktur, Systemen und Tools, die in der Verfügungsgewalt des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm beauftragter Dritter stehen, soweit ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich ist. Diese Mitwirkungen und Beistellungen können in den Teilen B - E dieser Vertragsbedingungen und/oder im Vertrag näher konkretisiert und/oder durch weitere Mitwirkungen und Beistellungen ergänzt oder eingeschränkt werden. 4.3 Der Dienstleister ist nicht für Konsequenzen verantwortlich, die aus einer nicht ordnungsgemäßen und/oder ver- spätet erbrachten Mitwirkung oder Beistellung des Kunden resultieren. Etwaige Termine und Fristen verschieben sich um die Dauer einer solchen Verletzung, zuzüglich einer angemessenen Zeit zur ordnungsgemäßen Fortführung der be- troffenen Vertragsleistungen. Der Kunde erstattet dem Dienstleister die zusätzlichen Aufwände des Dienstleisters, die aus einer solchen Verletzung des Kunden resultieren. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.