Common use of Verschlucken und Einführen fester Stoffe Clause in Contracts

Verschlucken und Einführen fester Stoffe. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 AUB gilt als versichertes Unfallereignis das Verschlucken fester Stoffe und das Einführen von festen Stoffen in die Körperöffnungen des versicherten Kindes.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung

Verschlucken und Einführen fester Stoffe. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 4.2.5 AUB gilt als versichertes Unfallereignis das Verschlucken fester Stoffe und das Einführen von festen Stoffen in die Körperöffnungen des versicherten Kindes.

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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T18