Common use of Versicherte Daten und Programme Clause in Contracts

Versicherte Daten und Programme. Daten und Programme sind keine Sachen. Versichert sind jedoch a) im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und Programme. Dies sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten. b) im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme. c) im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen nach § 3 Nr. 4 d) sonstige Daten und Programme. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte Programme, individuelle Programme und individuelle Daten, sofern diese Daten und Programme weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeichert sind.

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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Sach Und Gewerbeversicherung

Versicherte Daten und Programme. Daten und Programme sind keine Sachen. Versichert sind jedoch a) im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und ProgrammePro- gramme. Dies sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten. b) im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme. c) im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen nach § 3 Nr. 4 d) sonstige Daten und Programme. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte Programme, individuelle Programme und individuelle Daten, sofern diese Daten und Programme weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten be- stimmten Datenträger gespeichert sind.

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Samples: Insurance Agreement

Versicherte Daten und Programme. Daten und Programme sind keine Sachen. Versichert sind jedoch a) im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und ProgrammePro- gramme. Dies sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten. b) im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme. c) im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen Geschäftsunterla- gen nach § Ziffer 3 Nr. 4 d) sonstige Daten und Programme. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte ProgrammePro- gramme, individuelle Programme und individuelle Daten, sofern diese Daten und Programme weder für die Grundfunktion einer versicherten ver- sicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten bestimm- ten Datenträger gespeichert sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Versicherte Daten und Programme. Daten und Programme sind keine Sachen. Versichert sind jedoch a) im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen Daten und Programme. Dies sind System-System- Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten. b) im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten und zum Verkauf Ver- kauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme. c) im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen nach § 3 Nr. 4 d) sonstige Daten und Programme. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte Programme, individuelle Programme und individuelle Daten, sofern diese Daten und Programme Pro- gramme weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeichert sind.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Versicherte Daten und Programme. Daten und Programme sind keine Sachen. Versichert sind jedoch a) im Rahmen der Betriebseinrichtung die für die Grundfunktion Grund- funktion der versicherten Betriebseinrichtung notwendigen notwendi- gen Daten und Programme. Dies sind System-Programmdaten Programm- daten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende gleichzusetzen- de Daten. b) im Rahmen der Waren und Vorräte die auf einem versicherten versi- cherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten ge- speicherten Daten und Programme. c) im Rahmen der Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen Geschäfts- unterlagen nach § 3 Nr. 4 d) sonstige Daten und ProgrammePro- gramme. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte her- gestellte Programme, individuelle Programme und individuelle indivi- duelle Daten, sofern diese Daten und Programme weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig notwen- dig noch auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger Datenträ- ger gespeichert sind.

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Samples: Inhaltsversicherung