Versicherte. Versicherte im Sinne dieses Versicherungsvertrages sind versicherte Gesellschaften und mitversicherte Personen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit. Versicherte Gesellschaften sind • der Versicherungsnehmer, • dessen Tochtergesellschaften im Inland und in den Ländern des Europäi- schen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs Groß- britannien und Nordirland (UK) und • Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen des Versiche- rungsnehmers außerhalb des EWR / UK, soweit diese im Versicherungs- schein ausdrücklich benannt sind. Mitversicherte Personen sind die • Mitglieder der Geschäftsführung der versicherten Gesellschaften, • angestellten Mitarbeiter der versicherten Gesellschaften, • in den Betrieb der versicherten Gesellschaften eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten, • in den Betrieb der versicherten Gesellschaften eingegliederten freien Mit- arbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag der ver- sicherten Gesellschaften tätig werden.
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