Common use of Versicherung Clause in Contracts

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig und auf nachstehendes Konto des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Name

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Samples: Benutzungs Und Entgeltordnung

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für PersonenSelbstbeteiligung in Höhe von AU$ 3.500 beim Hitop, Vivid und Endeavour und AU$ 5.000,- beim 2-Bett ST, 4-Bett und 6-Bett eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Vermögensschäden Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Platz 1; 00000 Xxxxxxx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. *Premium Paket: Im Premium Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit ausreichender Dritten (Fahzeug-, Sach- und Personenschäden). Zusätzlich sind Schäden an Dach und Unterboden versichert. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung nachzuweisender Haftpflichtversicherung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicheurng über 10 Mio. Euro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen. Single Vehicle Rollover Versicherung: Wenn Sie das Premium Paket buchen, dann können Sie vor Ort noch die Zusatzversicherung von Schäden bei Überschlag ohne Fremdbeteiligung (Single Vehicle Rollover) kaufen für AUD 5,50 pro Tag (mind. AUD 50,-) Vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden: Roadside Assistance: Vor Ort können Sie Roadside Asstistance buchen. Die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Diese beinhaltet Abschleppkosten bis 25Km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Anfahrtspauschale bis max. $ 150,-, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu AUD 120,-, Lieferung von bis zu 20 Lieter Benzin im Notfall. Roadside Assistance (inkl. 1 Windschutzscheibe, 2 Reifen) - nicht buchbar bei dem Vivid Camper -:Diese beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der "Roadside Assistance" die Kosten für einen Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden. Single Vehicle Rollover Versicherung: Wenn Sie das Premium Paket buchen, dann können Sie vor Ort noch die Zusatzversicherung von Schäden bei Überschlag ohne Fremdbeteiligung (Single Vehicle Rollover) kaufen für AUD 5,50 pro Tag (mind. AUD 50,-) Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen aus jeder Versicherung sind: Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z.B. Durchqueren von Flüssen); durch unsachgemäfte Behandlung; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise/Slideout; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs (ausgenommen bei Buchung des Premium Pakets); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Schäden an Reifen, Rädern und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Abschluss der Zusatzversicherung, siehe oben); Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen bei Abschluss der Single Vehicle Rollover Versicherung, siehe oben); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z.B. Fahrten unter Alkoholeinfluss); Schäden durch falsche Betankung; durch "Festfahren" in unwegsamen Gelände; Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen. Pannenhilfe / Reparaturen: Trotz regelmäftigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!), sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (maxstehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig Kleine Reparaturen und auf nachstehendes Konto notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten Vermieters durchgeführt werden, bis alle Forderungen die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturenn über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung! Beachten Sie unbedingt die Informationen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz Vermieters und/oder teilweise einbehalten wirdder Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist Sie sich im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden Falle eines Schadens zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Nameverhalten haben.

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Samples: Mietbedingungen

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für PersonenSelbstbeteiligung in Höhe von NZ$ 5.000 beim Hitop, Endeavour und Vivid und NZ$ 7500,- beim Euro Tourer, Euro Camper, Euro Star und Euro Deluxe eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Vermögensschäden Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Platz 1; 00000 Xxxxxxx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Premium Paket: Im Premium Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit ausreichender Dritten (Fahzeug-, Sach- und Personenschäden). Zustätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (Kategorie Vivid nur ein Schaden), Reifenschäden, Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung, sowie auch Schäden an Dachaufbau und Unterboden versichert. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung nachzuweisender Haftpflichtversicherung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über 10 Mio. Euro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme hinausgehen. Roadside Assistance: Vor Ort können Sie Roadside Asstistance buchen. Die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Diese beinhaltet Abschleppkosten bis 25Km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu AUD 120,-, Lieferung von bis zu 20 Lieter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis max. $ 220,- (nicht- mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen) Roadside Assistance (inkl. 1 Windschutzscheibe, 2 Reifen) - nicht buchbar für den Vivid Camper -: Diese beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der "Roadside Assistance" die Kosten für einen Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden. Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen aus jeder Versicherung sind: Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise/Slideout und dem Dachzelt; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs (Ausnahmen siehe oben); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen; Schäden an Reifen und Windschutzscheibe (aufter bei Buchung des Premium Pakets); Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung (Ausnahmen siehe oben); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z.B. Fahrten unter Alkoholeinfluss); Schäden durch falsche Betankung; durch "Festfahren" in unwegsamen Gelände; Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden aufgrund der fehlerhaften Benutzung von Schneeketten. Pannenhilfe / Reparaturen: Trotz regelmäftigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!), sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (maxstehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig Kleine Reparaturen und auf nachstehendes Konto notwendige Auslagen bis zu NZ$ 100,- können ohne Genehmigung des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten Vermieters durchgeführt werden, bis alle Forderungen die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturenn über NZ$ 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung! Beachten Sie unbedingt die Informationen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz Vermieters und/oder teilweise einbehalten wirdder Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist Sie sich im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden Falle eines Schadens zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Nameverhalten haben.

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Samples: Mietbedingungen

Versicherung. 11.1. Der Nutzer LN hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen der LG bei Übernahme des LO den Abschluss einer während Kollisionskaskoversicherung und deren Vinkulierung zugunsten der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung LG nachzuweisen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- Euro) vereinbartDie Kollisionskaskoversicherung ist auf Kosten des LN bis zur Rückstellung des Fahrzeuges, jedenfalls aber bis zum Ende des Leasingverhältnisses aufrechtzuerhalten. Die Kaution ist am fällig und LG kann Prämienrückstände auf nachstehendes Konto Kosten des EigentümersLN zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes abdecken. 11.2. Jede Schadensabwicklung, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz gleich ob über die Haftpflichtversicherung des Gegners oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern über die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werdenKaskoversicherung, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisenLN vorzunehmen. Die Einweisung ist Der LN hat daher insbesondere den Unfallbericht zu erstellen, die Schadensmeldung zu erstatten, die Schadensbegutachtung zu veranlassen, einen Kostenvoranschlag einer konzessionierten Kfz-Werkstätte einzuholen und den Reparaturauftrag im Übergabeprotokoll festzuhalteneigenen Namen zu erteilen. Bevollmächtigter Bei Kaskoschäden sind die Reparaturfreigabe und die Auszahlungsermächtigung von der LG einzuholen. Ungeachtet der vorstehenden Regelung obliegt die Schadensabwicklung im Falle jeder mit der Fahrzeugrückstellung notwendigerweise verbundenen Beendigung des Eigentümers Leasingverhältniss es der LG. Der LN hat ihr alle dafür notwendigen Unterlagen zu überlassen. Ansprüche aus der Wertminderung des LO stehen ausschließlich der LG zu und werden immer von der LG betrieben. Der LG steht es frei, eine vinkulierte oder abgetretene Versicherungsleistung mit eigenen Forderungen gegenüber dem LN zu kompensieren. Der Selbstbehalt ist vom LN zu tragen und von ihm sofort und direkt an die Reparaturwerkstätte zu bezahlen. 11.3. In eine von der LG für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: den LN zu erstellende Endabrechnung werden nur die tatsächlich an die LG ausbezahlten Versicherungsleistungen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich umsatzsteuerlich 11.4. Der LN hat Versicherungsleistungen – außer bei Totalschaden und Diebstahl – stets zur Wiederherstellung des LO in einer konzessionierten Kfz-Werkstätte zu verwenden. 11.5. Der LN tritt unbeschadet einer bestehenden Vinkulierung alle Ansprüche auf Versicherungsleistungen (Datum Uhrzeit) Kasko und Haftpflicht), mit Ausnahme jener aus Reparaturschadensfällen, an die LG ab. 11.6. Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch LN hat für alle aus welchem Grunde immer versicherungsmäßig nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Namegedeckten Schäden am LO selbst aufzukommen.

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Samples: KFZ Leasingvertrag

Versicherung. Der Nutzer Einsteller/Eigentümer muss für das einzustellende Pferd noch vor dem Einstallen ein auf das einzustellende Tier bezogene Pferdehaftpflichtversicherung nachweisen, der Nachweis gilt mit als Vertragsbestandteil. Liegt diese Versicherung nicht vor oder wird sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Einstallen unaufgefordert vorgelegt, hat der Stallinhaber/Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Stallinhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass er nur für grobe Fahrlässigkeit haftet. Nicht versichert ist das Diebstahl-, Krankheits- und Verlustrisiko des eingestellten Pferdes. Der Einsteller muss hierfür, wenn gewünscht, eine eigene Versicherung abschließen. Ebenso ist das "Sattelzeug" (Sattel, Trense, Gebisse u.s.w.) nicht durch den Stallinhaber versichert. Der Stallinhaber verpflichtet sich einen geeigneten, abschließbaren Raum zum Lagern des "Sattelzeugs" zu stellen. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestallten Pferdes ist dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen Stallinhaber/Vermieter unverzüglich anzuzeigen, insbesondere ist der Einsteller nicht befugt, Boxen an Dritte abzugeben oder ohne schriftliche Zustimmung des Stallinhabers/Vermieters bauliche Veränderung jedweder Art in oder an der Anlage, Box, Stallhaus etc. vorzunehmen. Der Einsteller erkennt an, dass er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Stallanlagen- und den dazugehörigen Einrichtungen sowie der Weiden einschl. der Umzäumungen (und des Weideunterstandes soweit vorhanden) überzeugt hat, und dass diese sich in einem vertragsgemäßen Zustand befinden. Das Pferd wird in einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für PersonenBox mit Fenster eingestellt. Das Stallpersonal entscheidet, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird ob die Witterungsbedingungen eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- Euro) vereinbartSchließung des Außenfensters erforderlich machen. Die Kaution Haltung des eingestellten Pferdes erfolgt u. a. auf der Weide. Diese Weide ist am fällig und auf nachstehendes Konto des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisenmit einem Elektrozaun versehen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. HainichenStallinhaber verpflichtet sich, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten Einsteller von einem Wechsel der Box/des Standes/der Weide bzw. von einer Vergrößerung oder einer notwendigen baulichen Veränderung, oder aufgrund der geschädigten Vegetation auf der Bestandsweide in Kenntnis zu setzten. Der Einsteller erklärt sein Einverständnis, dass sein Pferd gemeinsam mit anderen Pferden auf der dafür vorgesehenen Weide gehalten wird. Der Einsteller verzichtet auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung seines Pferdes durch den Bürgermeister Vornameandere auf der Weide gehaltenen Pferde. Der Austrieb und die Haltung auf der Weide geschieht ausschließlich auf Risiko des jeweiligen Einstellers. Der Einsteller verzichtet auf Schadensersatzansprüche aus der Verletzung seines Pferdes durch andere auf der Weide gehaltene Pferde, Namesofern solche Verletzungen nicht auf einem grobfahrlässigem oder vorsätzlichen Fehlverhalten des Stallinhabers beruhen. Der Stallinhaber verpfilchtet sich die Umzäunungen der Weiden in einem ordungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu erhalten und Schäden umgehend nach Bekanntwerden zu beseitigen. Weiter verpflichtet sich der Stallinhaber, dass er keine Herde(n) zusammenstellt welche durch das gemeinsame Verhalten (aggressives Verhalten eines und/oder mehrerer Pferde untereinander) augenscheinlich nicht zusammen passen.

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Samples: Pferdeeinstellungsvertrag

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalles beauftrage ich das Bestehen einer während oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro, ein Gutachten zur Schadenhöhe zu erstellen. Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe gemäß Honorar- tabelle des Sachverständigenbüros zzgl. erforderlicher Nebenkosten. Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird eine Kaution Sachverständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der Rechnung des beauftragten Sachverständigenbüros unwiderruflich erstrangig erfüllungshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeuges an das Kfz-Sachverständigenbüro ab. Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an das von Euro (max. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig und auf nachstehendes Konto des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei mir beauftragte Sachverständigenbüro zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1)zahlen. Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an Kfz-Sachverständigenbüro ist berechtigt, diese Abtretung den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben Anspruchsgegnern offen zu legen und nach den erfüllungshalber abgetretenen Anspruch auf Erstattung der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist Sachverständigenkosten gegenüber den Anspruchsgegnern im Übergabeprotokoll festzuhalteneigenen Namen geltend zu machen. Bevollmächtigter Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Anstelle Es kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der unwirksamen Bestimmung tritt regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Ort, Datum Unterschrift Ich erkläre hiermit meine Einwilligung, dass meine personenbezogenen Daten im Rahmen der Erstellung des von mir beauftragten Schadengutachtens an die gesetzliche Regelungvon mir beauftragte Reparaturwerkstatt und die von mir beauftragte Anwaltskanzlei sowie an die regu- lierungspflichtige Versicherung zum Zwecke der Schadenregulierung weitergeleitet werden. HainichenIch kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem beauftragten Sachverständigen widerrufen. Ort, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten Datum Unterschrift Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des oben genannten Sachverständigenbüros geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts ist der Kunde vor Erteilung des Auftrages separat informiert worden. Ich bestätige, dass ich die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten habe. In Kenntnis der Widerrufsbelehrung fordere ich das beauftragte Sachverständigenbüro auf, mit der Gutachtenerstellung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Mir ist bewusst, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Bürgermeister VornameUnternehmer mein Widerrufsrecht verliere. Mir ist weiter bewusst, Namedass ich für den Fall, dass ich vor vollständiger Vertrags- erfüllung den Vertrag widerrufe, für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen einen Wertersatz zu leisten habe. Ort, Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s)

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Samples: Gutachtenauftrag

Versicherung. Für das Reisemobil besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von bis zu EUR 50 Mio. pro Schadensfall. Diese Haftpflichtversicherung ist im Preis eingeschlossen. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straften); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden; Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse; Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straftenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Reifenschäden. Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Siegfried- Xxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich: Schadens- und Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte); Endabrechnung der Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen; Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstöften gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Verhalten bei Unfällen: Der Nutzer Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer während Skizze zu erstellen. Unterlässt der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig und auf nachstehendes Konto verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werdenSchadens, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisenMieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhaltenDer Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/RücknahmeEr muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wichtig: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. ÄnderungenErfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte besteht kein Anspruch auf eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Nameeventuelle Entschädigung.

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Samples: Mietbedingungen

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung Wird das Bestehen Fahrzeug mit rotem Kennzeichen übergeben, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz nur für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs gilt! Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- EuroDeckungssumme von 1. Mio und einer Selbstbeteiligung in pro Schadensfall von 1500.-€ Die Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden und Verletzungen gegenüber Dritten. In der Überlassungsvereinbarung sind keine weiteren Versicherungen oder Zusatzleistungen (Kasko-, Insassenversicherung etc.) enthalten, nur gegen Aufpreis und gesonderte Vereinbarung. Zusatzversicherungen sind grundsätzlich aufpreispflichtig und vor Übernahme schriftlich zu vereinbaren. Bei Kaskoverträgen gilt - sofern keine anderslautende schriftliche Absprache (VK: derzeit 21.-€ pro Tag) erfolgt - eine vertragliche Selbstbeteiligung von 1500.- € pro Schadensfall für das Mietobjekt als vereinbart. Die Kaution Eine evtl. Eintritts- pflichtversagung der Versicherung entbindet den Entleiher/Fahrer nicht von der Haftung gegenüber BOS-Heil & Co. Pro Versicherungsbaustein ist am fällig die Höhe der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis (derzeit 7,80 pro Tag) bis zu einem Eigenanteil von mindestens 500.-€ reduzierbar. Der Einschluss der Haftungsreduzierung muss vor Entleihantritt erfolgen. Der Benutzer hat die anliegenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und auf nachstehendes Konto erkennt diese als verbindlich für die Probefahrtvereinbarung an. Gewünschte Zusatzversicherung (ja/nein) VK + Haftungsreduzierung Ort, Datum Unterschrift des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen Benutzers Unterschrift des Eigentümers aus diesem Vertrag durch Verleihers An den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers Benutzer wurden übergeben: Fahrzeugschlüssel Fahrzeugpapiere + Vereinbarung Probefahrt + AGB (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit8S) Der Gerichtsstand ist HainichenKilometerstand bei Übernahme des Fahrzeuges beträgt: km Mängel am Fahrzeug bei Übernahme: Der Benutzer bestätigt, dass er das Fahrzeug am , um Uhr in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und sauberen Zustand übernommen hat. ÄnderungenIn Ausnahmefällen können diese Probefahrtbedingungen vom Interessenten/Nutzer auch mündlich anerkannt und wirksam vereinbart werden. Ort, Ergänzungen oder Nebenabreden Datum Unterschrift des Benutzers Unterschrift des Verleihers Datum, Uhrzeit: Die vorliegenden Probefahrtbedingungen ergänzen unsere allgemeinen AGB und sind integrierender Bestandteil der Probefahrtvereinbarung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Kunde, neben den hier vorliegenden Vertragsbedingungen auch unsere Allgemeinen AGB erhalten, gelesen u. vorbehaltlos akzeptiert zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Namehaben.

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Samples: Probefahrt Vereinbarung

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung Wird das Bestehen Fahrzeug mit rotem Kennzeichen übergeben, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz nur für Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs gilt! Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (max. 250,- EuroDeckungssumme von 1. Mio und einer Selbstbeteiligung in pro Schadensfall von 1500.-€ Die Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden und Verletzungen gegenüber Dritten. In der Überlassungsvereinbarung sind keine weiteren Versicherungen oder Zusatzleistungen (Kasko-, Insassenversicherung etc.) enthalten, nur gegen Aufpreis. Zusatzversicherungen sind grundsätzlich aufpreispflichtig und vor Übernahme schriftlich zu vereinbaren. Bei Kaskoverträgen gilt - sofern keine anderslautende schriftliche Absprache (VK: derzeit 21.-€ pro Tag) erfolgt - eine vertragliche Selbstbeteiligung von 1500.- € pro Schadensfall für das Mietobjekt als vereinbart. Eine evtl. Eintritts- pflichtversagung der Versicherung entbindet den Entleiher/Fahrer nicht von der Haftung gegenüber BOS-Heil & Co. Pro Versicherungsbaustein ist die Höhe der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis (derzeit 7,80 pro Tag) bis zu einem Eigenanteil von mindestens 500.-€ reduzierbar. Der Einschluss der Haftungsreduzierung muss vor Entleihantritt erfolgen. Der Benutzer hat die anliegenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlich für die Probefahrtvereinbarung an. Ort, Datum Unterschrift des Benutzers Unterschrift des Verleihers An den Benutzer wurden übergeben: Fahrzeugschlüssel Kraftfahrzeugpapiere + Vereinbar. Probefahrt+AGB Der Kilometerstand bei Übernahme des Fahrzeuges beträgt: km Mängel am Fahrzeug bei Übernahme: Der Benutzer bestätigt, dass er das Fahrzeug am , um Uhr in einem verkehrssicheren, fahrbereiten und sauberen Zustand übernommen hat. Ort, Datum Unterschrift des Benutzers Unterschrift des Verleihers Datum, Uhrzeit: Die Kaution ist am fällig vorliegenden Probefahrtbedingungen ergänzen unsere allgemeinen AGB und auf nachstehendes Konto des Eigentümerssind integrierender Bestandteil der Probefahrtvereinbarung. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Kunde, der Stadt Hainichen kostenfrei neben den hier vorliegenden Vertragsbedingungen auch unsere Allgemeinen AGB erhalten, gelesen u. vorbehaltlos akzeptiert zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Namehaben.

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Samples: Probefahrt Vereinbarung

Versicherung. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen BasisPaket: Im Standard Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für PersonenSelbstbeteiligung in Höhe von AU$ 3.000 eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Vermögensschäden Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Platz 1; 00000 Xxxxxxx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Premium Paket: Im Premium Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit ausreichender Dritten (Fahzeug-, Sach- und Personenschäden). Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung nachzuweisender Haftpflichtversicherung ist eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicheurng über 10 Mio. Euro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen. Roadside Assistance: Vor Ort können Sie Roadside Asstistance buchen. Die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Diese beinhaltet Abschleppkosten bis 25Km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Anfahrtspauschale bis max. $ 150,-, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu AUD 120,-, Lieferung von bis zu 20 Lieter Benzin im Notfall. Roadside Assistance (inkl. 1 Windschutzscheibe, 2 Reifen): Diese beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der "Roadside Assistance" die Kosten für einen Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden. Single Vehicle Rollover Versicherung: Wenn Sie das Premium Paket buchen, dann können Sie vor Ort noch die Zusatzversicherung von Schäden bei Überschlag ohne Fremdbeteiligung (Single Vehicle Rollover) kaufen für AUD 5,50 pro Tag (mind. AUD 50,-) Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen aus jeder Versicherung sind: Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z.B. Durchqueren von Flüssen); durch unsachgemäfte Behandlung; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise/Slideout; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Schäden an Reifen, Rädern und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Abschluss der Zusatzversicherung, siehe oben); Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen bei Abschluss der Single Vehicle Rollover Versicherung, siehe oben); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z.B. Fahrten unter Alkoholeinfluss); Schäden durch falsche Betankung; durch "Festfahren" in unwegsamen Gelände; Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen. Pannenhilfe / Reparaturen: Trotz regelmäftigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!), sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (maxstehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig Kleine Reparaturen und auf nachstehendes Konto notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Eigentümers, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten Vermieters durchgeführt werden, bis alle Forderungen die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturenn über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung! Beachten Sie unbedingt die Informationen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz Vermieters und/oder teilweise einbehalten wirdder Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist Sie sich im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden Falle eines Schadens zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, Nameverhalten haben.

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Samples: Mietbedingungen

Versicherung. 10.1. Der Nutzer hat dem Eigentümer nach Aufforderung das Bestehen einer während Schaden des Kunden, welcher auf unsere Leistungsausführung zurückzuführen ist, der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung für Personenim Nichtbe- stehen eines Versicherungsschutzes liegt, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisenwird nur dann ersetzt, wenn wir ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die rechtzeitige Leistungsausführung, insbesondere Installation der Alarmanlage, die Voraussetzung des Be- stehens des Versicherungsschutzes ist. 10.2. Den Kunden trifft jedenfalls die Schadenminde- rungspflicht, einen drohenden Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa durch Nachverhandeln eines Ver- sicherungsschutzes (zB bei Bereitstellung anderer Siche- rungsmechanismen wie Wachpersonal oder Prämienan- passung), wodurch der Schaden sich auf die notwendigen zusätzlichen Aufwendungen beschränkt. 10.3. Schäden, die nicht durch uns verschuldet wurden, sind nicht über unsere Versicherung gedeckt. Es wird den Kunden empfohlen, eine Kaution in Höhe von Euro (maxBauwesenversicherung abzu- schließen. 250,- Euro) vereinbartinsbesondere durch falsche Bedienung oder durch Einwirkung aus der Umgebung, können nicht ausge- schlossen werden. 11.4. Die Kaution gelieferten Geräte und erbrachten Leistun- gen bieten nur jene Sicherheit, die auf Grund Zulas- sungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschrif- ten des Lieferwerkes, Regeln der Technik und sonsti- gen als Vertragsinhalt vereinbarten Hinweisen erwartet werden dürfen. 11.5. Aufgrund physikalischer Tatsachen kann bei keinem Funkverfahren, folglich auch bei keinem Fun- kalarmsystem, eine 100%ige Verfügbarkeit der Funkübertragung garantiert werden. 11.6. Für die Errichtung von Funksystemen ist am fällig und auf nachstehendes Konto des Eigentümersvorab generell eine Messung erforderlich, der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werden, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten ob ein solches System an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und gewünschten Stellen funktionsfähig ist. Wird auf Wunsch des Kunden eine Messung aus Kostengründen unterlassen, gilt die Leistung verein- barungsgemäß auch als vertragskonform, wenn das System nach Fertigstellung die gewünschten Funkti- onen nicht erbringen kann. Mehraufwendungen zur Erreichung der Veranstaltung wieder abgenommenFunktionsfähigkeit sind, sofern vom Kunden in der Folge gewünscht, auch von diesem zu tragen. 11.7. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist im Übergabeprotokoll festzuhalten. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Der Gerichtsstand ist Hainichen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch Rahmen von Montage- und Instandset- zungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vor- handenen (Rohr-)Leitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materi- alfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stem- marbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. 11.8. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen be- steht lediglich eine sehr beschränkte und den Bürgermeister Vorname, NameUm- ständen entsprechende Haltbarkeit. 11.9. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instand- setzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versicherung. Der Nutzer In Neuseeland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Versicherung für sein Fahrzeug abzuschliessen. Dies hat dem Eigentümer zur Folge, dass über 20% der Autos, die auf neuseeländischen Strassen fahren, nicht versichert sind. Wer sich also in Neuseeland ein Auto kaufen will, sollte unbedingt darauf achten, dass mindestens eine so genannte Third Party Versicherung abgeschlossen wird. Die Third Party Versicherung ist die ideale, günstigste und oft auch einzige Versicherungsvariante für Besucher Neuseelands, die ihr Fahrzeug nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchten. Third Party bedeutet, dass Schäden am Eigentum Dritter versichert sind (jedoch nicht Schäden am eigenen Fahrzeug). Zusätzlich zur «Third Party only» kann auch eine Versicherung gegen «Fire and Theft» abgeschlossen werden. In diesem Falle wären Schäden durch Feuer und Diebstahl auch abgedeckt. Achtung: Fast alle Autoversicherungsfirmen kennen einen Selbstbehalt. Je nach Aufforderung Wert des Fahrzeuges lohnt es sich nicht, eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen. Wer jedoch darauf Wert legt, dass auch das Bestehen einer während der Veranstaltungszeit aktiven Haftpflichtversicherung eigene Fahrzeug für Personenden Fall eines Unfalls versichert ist, Sach- und Vermögensschäden mit ausreichender Deckung nachzuweisensollte sich von ein paar Versicherungsgesellschaften Preisauskünfte einholen. Bei den preiswertesten Versicherungen muss man im Schadensfall einen Selbstbehalt zahlen. Es wird eine Kaution in Höhe von Euro (maxist wichtig, bei Preisanfragen anzugeben, welchen Führerschein man besitzt. 250,- Euro) vereinbart. Die Kaution ist am fällig und auf nachstehendes Konto des EigentümersEinige Versicherungsgesellschaften versichern keine «Nicht-Neuseeländer», der Stadt Hainichen kostenfrei zu überweisen. Die Kaution kann ganz oder teilweise einbehalten werdenandere haben wesentlich höhere Preise, bis alle Forderungen des Eigentümers aus diesem Vertrag durch den Nutzer beglichen sind. Sofern die Kaution nicht ganz oder teilweise einbehalten wird, erfolgt die Rückzahlung auf das Konto des Nutzers (siehe Seite 1). Das Nutzungsobjekt/die Räumlichkeiten werden vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten an den Nutzer oder dessen Beauftragten/Veranstaltungsleiter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Dabei ist der ordnungsgemäße Zustand des Nutzungsgegenstandes sicherzustellen. Es wird ein entsprechendes Übergabe/Rückgabeprotokoll erstellt. Wenn Technik/Einrichtungsgegenstände wie Tageslichtprojektoren, Beamer, Beschallungsanlagen, Leinwände, Flipcharts, Geräte oder Personal Computer/Laptops in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer oder dessen Bevollmächtigter/Veranstaltungsleiter vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten fachgerecht einzuweisen. Die Einweisung ist da im Übergabeprotokoll festzuhaltenHerkunftsland Rechtsverkehr herrscht. Bevollmächtigter des Eigentümers für Übergabe/Rücknahme: Herr/Frau: Anschrift: Telefon: Termin: Übergabe/Rückgabe: (Datum Uhrzeit) Arbeiten in Neuseeland Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenrate wird als Folge der globalen Wirtschaftskrise in 2012 auf ca. 6% ansteigen und die Regierung will bei der Vergabe von Arbeitsbewilligungen an ausländische Personen strenger werden. Trotzdem besteht noch eine gewisse Nachfrage nach gut qualifiziertem Personal, v.a. in den Bereichen Medizin, Informatik und einzelnen Handwerken. Nähere Angaben dazu finden siehe unter der Rubrik Skilled Workers. Arbeitsbedingungen Neuseeland hat fortschrittliche Arbeitsbedingungen, die 40-Stundenwoche existiert bereits seit 1936. Für die meisten Berufe gilt die 5-Tage-Woche. Der Gerichtsstand ist HainichenFerienanspruch beträgt 4 Wochen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der SchriftformArbeitsverträge werden meistens individuell ausgehandelt. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Hainichen, den Im Auftrag Stadt Hainichen Nutzer vertreten durch den Bürgermeister Vorname, NameTeilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten sind ebenfalls geläufig und mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.

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