Verspätete Ankunft. Erstattung der Kosten für nicht genutzte Beherbergungstage in Höhe von bis zu 4 000 € pro Anmietung oder Stellplatz und bis maximal 25 000 € pro Fall. Kosten bei Abbruch des Aufenthalts Erstattung bereits gezahlter Aufenthaltskosten und nicht genutzter Leistungen des Aufenthalts, einschließlich eventueller Reinigungskosten der Anmietung, für den Fall vorzeitiger Rückkehr, bis 4 000 € pro Person und maximal 25 000 € pro Fall.
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