Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transport- kunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztver- brauchern, an Marktgebietsgrenzen oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann. Ist der Ausspeisenetzbetreiber ein örtlicher Vertei- lernetzbetreiber, entspricht der Ausspeisepunkt dem Zählpunkt.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehre- rer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Grenzübergängen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt auch die Zusammenfassung mehrerer Aus- speisepunkte zu einer Zone.